11. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016. Im Vergleich zum Vorjahr sind für verschiedene Restabfallgefäße leichte Erhöhungen der Gebührensätze vorgesehen. So steigt der Satz für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 127,27 € auf 130,61 €, während die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 155,11 € auf 159,41 € angepasst wird. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall erhöht sich von 0,58 € auf 0,60 € pro Kilogramm. Für Wertstoffgefäße in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter wird weiterhin keine Gebühr erhoben, da die Erlöse aus der Altkleiderentsorgung derzeit Überschüsse erwirtschaften und die erwarteten Einnahmen die Kosten decken.
Der gebührenpflichtige Aufwand steigt laut Kalkulation von 2.387.434 € auf 2.439.978 €, was primär auf höhere Kosten bei der Grünschnittannahme zurückzuführen ist. Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich unverändert bleiben. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2014 in Höhe von 79.311,19 € wurde in die Kalkulation für 2016 einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die vorliegende Fassung der Satzungsänderung abgegeben, die nun dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 26.11.2015kein Ergebnis hinterlegt