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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Fusion der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und der Verbands-Sparkasse Wesel hier: Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der ZweckverbandssatzungZur Vorlage · 2015/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit Anpassungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Satzung im Rahmen der Fusion der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe mit der Verbands-Sparkasse Wesel. Ziel der Vorlage ist die Regelung des Zusammenschlusses der Sparkassenzweckverbände der Städte Wesel, Hamminkeln und Schermbeck mit dem Verband der Städte Dinslaken, Voerde und Hünxe.
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurden inhaltliche Änderungen vorgenommen. So wurde der Garantievertrag durch eine Vereinbarung über Maßnahmen der Eigenkapitalstärkung ersetzt, wobei die Formulierung einer Garantie nun als selbstständige und unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung auf erstes Anfordern definiert ist. Zudem wurde das Fusionsdatum auf den 1. Januar 2016 festgelegt. Die Vereinbarung regelt nun auch die Möglichkeit, weitere Mitglieder auf Beschluss der Zweckverbandsversammlung aufzunehmen.
Die Satzung des neuen Sparkassenzweckverbandes Wesel-Dinslaken wurde ebenfalls überarbeitet. Neben redaktionellen Anpassungen des Namens zur „Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe“ wurde die Anzahl der Vertreter sowie die Stimmengewichtung angepasst. Zudem wurde die Regelung zur Öffentlichkeit von Sitzungen der Verbandsversammlung flexibilisiert. Die Vorlage enthält zudem Bestimmungen zur Aufgabenwahrnehmung bis zur ersten Wahl eines Verbandvorstehers sowie zur Verpflichtung der Mitglieder Wesel, Hamminkeln und Schermbeck im Falle einer Verlängerung der Zahlungsverpflichtungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderungen mit einer Mehrheit von 12 Stimmen gegen 2 Stimmen und eine Enthaltung empfohlen. Der Rat hat die entsprechenden Änderungen der Vereinbarung und der Satzung beschlossen und die Vertreter der Zweckverbandsversammlung angewiesen, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 310. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2015/0223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung dient als Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2016.
Die Gebührenkalkulation basiert auf den aktuellen Umlagesätzen der verschiedenen Wasser- und Bodenverbände sowie auf den Kosten für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs des Kreises Wesel. Während die Wasser- und Bodenverbände keine Veränderungen ihrer eigenen Umlagesätze angekündigt haben, ist bei den Gebühren für das Liegenschaftskataster ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen.
Hintergrund der Anpassungen ist die digitale Erfassung der Verbandsgrenzen durch den Kreis Wesel. In der Folge wurde das städtische Veranlagungskataster überarbeitet, was zu geringfügigen Verschiebungen bei den Verbandsflächen geführt hat. In der Konsequenz steigen die Gebührensätze für einige Verbände, während sie für andere sinken. Die Gebühren werden nach Flächenarten, namentlich versiegelte Flächen, Waldflächen und übrige Flächen, differenziert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die 10. Änderung der Gebührensatzung abgegeben. Die Entscheidung über die Verabschiedung des Entwurfs liegt beim Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 48. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2015/0224 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0224 behandelt die 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2016.
Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich die Schmutzwassergebühr von 2,80 €/m³ im Jahr 2015 auf 2,89 €/m³ im Jahr 2016. Parallel dazu steigt die Niederschlagswassergebühr von 0,82 €/m² auf 0,84 €/m². Als Ursachen für diese Anpassung werden steigende Kosten sowie ein geringerer Anteil an Überschüssen aus Vorjahren angeführt. Während in die Kalkulation für 2015 noch ein Überschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von 221.904 € einfließen konnte, ist der Überschuss aus dem Jahr 2014 mit 100.695,60 € niedriger ausgefallen.
Der umlagefähige Aufwand erhöht sich durch die Kostensteigerung und die Reduzierung der Vorjahresüberschüsse von 4.622.734 € im Jahr 2015 auf 4.777.233 € für das Jahr 2016. Die Verwaltung führt zudem aus, dass der Überschuss aus dem Jahr 2014 primär auf höhere Gebühreneinnahmen zurückzuführen ist, da die tatsächliche Abwassermenge höher ausfiel als in der vorherigen Kalkulation prognostiziert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage am 26. November 2015 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Entwurfsfassung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 511. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2015/0225 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 24,91 €/m³ auf 25,37 €/m³ steigen. Im Gegenzug sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,74 €/m³ auf 13,72 €/m³.
Die Verwaltung begründet die Änderungen mit der Entwicklung der Entsorgungsmenge sowie veränderten Kostenstrukturen. Bei den Kleinkläranlagen wurde die kalkulierte Menge auf 1.400 m³ angepasst, nachdem im Jahr 2014 eine Menge von 1.236,50 m³ verzeichnet wurde. Die Mengen bei Kleinkläranlagen unterliegen aufgrund der Entsorgungsintervalme von bis zu drei Jahren Schwankungen. Bei den abflusslosen Gruben wurde die kalkulierte Menge auf 7.200 m³ gesenkt. Ein Rückgang der Gebühren bei den abflusslosen Gruben resultiert aus geringeren Personal-, Transport- und Verwaltungskosten.
Der Jahresabschluss 2014 wies einen Überschuss von 4.504,10 € aus, der auf reduzierte Kosten in den Bereichen Personal, Transport und Verwaltung sowie anteilige Betriebskosten der Zentralkläranlage zurückzuführen ist. Dieser Überschuss wurde bei der Berechnung der Gebührensätze für 2016 gebührenmindernd berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die vorliegende Fassung der Satzungsänderung abgegeben.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 611. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2015/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016. Im Vergleich zum Vorjahr sind für verschiedene Restabfallgefäße leichte Erhöhungen der Gebührensätze vorgesehen. So steigt der Satz für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 127,27 € auf 130,61 €, während die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 155,11 € auf 159,41 € angepasst wird. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall erhöht sich von 0,58 € auf 0,60 € pro Kilogramm. Für Wertstoffgefäße in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter wird weiterhin keine Gebühr erhoben, da die Erlöse aus der Altkleiderentsorgung derzeit Überschüsse erwirtschaften und die erwarteten Einnahmen die Kosten decken.
Der gebührenpflichtige Aufwand steigt laut Kalkulation von 2.387.434 € auf 2.439.978 €, was primär auf höhere Kosten bei der Grünschnittannahme zurückzuführen ist. Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich unverändert bleiben. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2014 in Höhe von 79.311,19 € wurde in die Kalkulation für 2016 einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die vorliegende Fassung der Satzungsänderung abgegeben, die nun dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 7Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Anpassung der Regelungen für den freien Eintritt von Begleitpersonen vor.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass der Eintritt für Begleitpersonen von Menschen mit einer Schwerbehinderung von 100 %, die die Bäder nicht eigenständig nutzen können, kostenfrei ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in der Praxis auch Fälle auftreten, in denen eine Schwerbehinderung ab einem Grad von 50 % vorliegt und im entsprechenden Ausweis der Bedarf einer Begleitperson eingetragen ist. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, den Anspruch auf freien Eintritt auf Personen mit einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 % auszuweiten, sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen. Der Rat soll über die Änderung der Gebührensatzung in der beigefügten Form entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 18.11.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (7. Sitzung)
- 8Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2016Zur Vorlage · 2015/0222 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2015/0222 befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2016 in der Stadt Hamminkeln. Im Rahmen dieser Berechnung wurde der Gebührensatz für das kommende Jahr neu ermittelt.
Die Verwaltung führt aus, dass die neue Kalkulation zu demselben Gebührensatz führt, der bereits für das Jahr 2015 angewandt wurde. Aufgrund dieser Gleichheit ist eine Änderung der bestehenden Gebührensatzung zur Straßenreinigung nicht erforderlich.
Zudem wird auf den Jahresabschluss für das Jahr 2014 verwiesen, der der Vorlage beigefügt ist. Der in diesem Abschluss ausgewiesene Überschuss in Höhe von 47,10 Euro wurde in die Kalkulation für das Jahr 2016 eingerechnet. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2015 sowie im Rat am 2. Dezember 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 9Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2015 hier: Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in 2016Zur Vorlage · 2015/0246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015, um die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Jahr 2016 zu ermöglichen. Nach aktuellen Einschätzungen wird für das Ende des Jahres 2016 eine Unterbringung von etwa 1.400 Personen erwartet. Da nach Abschluss der laufenden Maßnahmen im Frühjahr 2016 lediglich rund 900 Plätze zur Verfügung stehen werden, besteht Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten.
Für die Schaffung von etwa 500 weiteren Plätzen wird ein Finanzbedarf von mindestens 4,5 Millionen Euro veranschlagt. Da der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen lediglich 1.075.000 Euro beträgt, ist eine überplanmäßige Ermächtigung erforderlich. Diese dient dazu, bereits vor der Rechtskraft des Wirtschaftsplans 2016 in vertragliche Vorverhandlungen für den Erwerb neuer Unterkünfte treten zu können. Zudem wird die Ermächtigung zur Kreditaufnahme benötigt, um rechtzeitig Kreditverhandlungen mit der Förderbank aufzunehmen und eine Förderunschädlichkeit durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,5 Millionen Euro für das Produkt Gebäudemanagement vor. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Erlaubnis erhalten, Anträge auf Förderkredite in entsprechender Höhe zu stellen. Eine entsprechende Empfehlung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig abgegeben.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 10Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2015 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0191 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 zum dritten Quartalsbericht 2015 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln legt die Ergebnisse und Finanzdaten der Monate Januar bis September 2015 dar. Insgesamt wurden bis zum Ende des dritten Quartals 70 % der für das Jahr 2015 geplanten Erträge verbucht.
Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 67 % der geplanten Erträge realisiert. Während die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleichsgesetz bereits vollständig eingegangen sind, steht die dritte Rate der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer noch aus. Bei der Gewerbesteuer liegt die Jahressollstellung bereits über dem Planansatz, wobei eine Rückstellung in Höhe von 880.000 Euro aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens gebildet wurde. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten 94 % des Planwertes, wobei Landeszuwendungen im Asylbereich eine Übererfüllung des Gesamtansatzes prognostiziert haben.
Auf der Ausgabenseite wurden bis zum Ende des dritten Quartals 78 % der geplanten Aufwendungen verbucht. Die Personalaufwendungen liegen bei 69 % des Planwertes, während die Versorgungsaufwendungen mit 112 % den Plan bereits überschritten haben, was auf die Erfassung von Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf 59 % des Planansatzes. Hierbei sind zukünftige Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen für Brücken und Straßen im Bereich der Prognose bereits berücksichtigt. Die Transferaufwendungen wurden zu 91 % verbucht, wobei die Kreisumlage bereits in voller Höhe vorliegt.
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- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen