11. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 24,91 €/m³ auf 25,37 €/m³ steigen. Im Gegenzug sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,74 €/m³ auf 13,72 €/m³.
Die Verwaltung begründet die Änderungen mit der Entwicklung der Entsorgungsmenge sowie veränderten Kostenstrukturen. Bei den Kleinkläranlagen wurde die kalkulierte Menge auf 1.400 m³ angepasst, nachdem im Jahr 2014 eine Menge von 1.236,50 m³ verzeichnet wurde. Die Mengen bei Kleinkläranlagen unterliegen aufgrund der Entsorgungsintervalme von bis zu drei Jahren Schwankungen. Bei den abflusslosen Gruben wurde die kalkulierte Menge auf 7.200 m³ gesenkt. Ein Rückgang der Gebühren bei den abflusslosen Gruben resultiert aus geringeren Personal-, Transport- und Verwaltungskosten.
Der Jahresabschluss 2014 wies einen Überschuss von 4.504,10 € aus, der auf reduzierte Kosten in den Bereichen Personal, Transport und Verwaltung sowie anteilige Betriebskosten der Zentralkläranlage zurückzuführen ist. Dieser Überschuss wurde bei der Berechnung der Gebührensätze für 2016 gebührenmindernd berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die vorliegende Fassung der Satzungsänderung abgegeben.
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Beratungsfolge
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- 26.11.2015kein Ergebnis hinterlegt