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Beschlussvorlage

10. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer

2015/0223 02.12.2015

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung dient als Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2016.

Die Gebührenkalkulation basiert auf den aktuellen Umlagesätzen der verschiedenen Wasser- und Bodenverbände sowie auf den Kosten für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs des Kreises Wesel. Während die Wasser- und Bodenverbände keine Veränderungen ihrer eigenen Umlagesätze angekündigt haben, ist bei den Gebühren für das Liegenschaftskataster ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen.

Hintergrund der Anpassungen ist die digitale Erfassung der Verbandsgrenzen durch den Kreis Wesel. In der Folge wurde das städtische Veranlagungskataster überarbeitet, was zu geringfügigen Verschiebungen bei den Verbandsflächen geführt hat. In der Konsequenz steigen die Gebührensätze für einige Verbände, während sie für andere sinken. Die Gebühren werden nach Flächenarten, namentlich versiegelte Flächen, Waldflächen und übrige Flächen, differenziert.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die 10. Änderung der Gebührensatzung abgegeben. Die Entscheidung über die Verabschiedung des Entwurfs liegt beim Rat der Stadt Hamminkeln.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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