Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Anpassung der Regelungen für den freien Eintritt von Begleitpersonen vor.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass der Eintritt für Begleitpersonen von Menschen mit einer Schwerbehinderung von 100 %, die die Bäder nicht eigenständig nutzen können, kostenfrei ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in der Praxis auch Fälle auftreten, in denen eine Schwerbehinderung ab einem Grad von 50 % vorliegt und im entsprechenden Ausweis der Bedarf einer Begleitperson eingetragen ist. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, den Anspruch auf freien Eintritt auf Personen mit einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 % auszuweiten, sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen. Der Rat soll über die Änderung der Gebührensatzung in der beigefügten Form entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 26.11.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 18.11.2015kein Ergebnis hinterlegt