Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2015 hier: Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015, um die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Jahr 2016 zu ermöglichen. Nach aktuellen Einschätzungen wird für das Ende des Jahres 2016 eine Unterbringung von etwa 1.400 Personen erwartet. Da nach Abschluss der laufenden Maßnahmen im Frühjahr 2016 lediglich rund 900 Plätze zur Verfügung stehen werden, besteht Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten.
Für die Schaffung von etwa 500 weiteren Plätzen wird ein Finanzbedarf von mindestens 4,5 Millionen Euro veranschlagt. Da der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen lediglich 1.075.000 Euro beträgt, ist eine überplanmäßige Ermächtigung erforderlich. Diese dient dazu, bereits vor der Rechtskraft des Wirtschaftsplans 2016 in vertragliche Vorverhandlungen für den Erwerb neuer Unterkünfte treten zu können. Zudem wird die Ermächtigung zur Kreditaufnahme benötigt, um rechtzeitig Kreditverhandlungen mit der Förderbank aufzunehmen und eine Förderunschädlichkeit durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,5 Millionen Euro für das Produkt Gebäudemanagement vor. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Erlaubnis erhalten, Anträge auf Förderkredite in entsprechender Höhe zu stellen. Eine entsprechende Empfehlung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 26.11.2015kein Ergebnis hinterlegt