Beschlussfassung über den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Entscheidung über den Entwurf eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hamminkeln. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom Dezember 2014 wurde ein Fachbüro mit der Erstellung dieses Konzeptes beauftragt. Der Entwurf wurde bereits im Planungsausschuss vorgestellt und im Rahmen einer interfraktionellen Gesprächsrunde diskutiert.
Inhaltliche Anpassungen im Entwurf betreffen primär den Ortsteil Mehrhoog. Dort wurde festgelegt, dass ein spezifischer Standort an der Ampelkreuzung der ehemaligen B 8 ausschließlich für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel vorgesehen ist. Diese Änderung soll durch Maßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung gesichert werden. Zudem wird der Entwurf derzeit einer juristischen Prüfung auf seine rechtliche Tragfähigkeit unterzogen.
Das Einzelhandelskonzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des Baugesetzbuches einzustufen und muss bei allen Bauleitplanungen berücksichtigt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf inklusive der Sortimentsliste als informelles Entwicklungskonzept zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage ein formelles Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Dies umfasst die Abstimmung mit Institutionen wie dem Regionalverband Ruhr (RVR), den Industrie- und Handelskammern sowie den betroffenen Nachbargemeinden, um die Rechtssicherheit des Konzeptes zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 11.11.2015kein Ergebnis hinterlegt