Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2015 gemäß § 83 II GO NW hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 27. Oktober 2015 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um außerplanmäßige Mittel für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge bereitzustellen. Die Entscheidung umfasst die Bereitstellung von 2,7 Millionen Euro sowie die Ermächtigung der Verwaltung, abweichend von der Haushaltssatzung Investitionskredite in dieser Höhe aufzunehmen.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Notwendigkeit, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, um die Nutzung von Sporthallen zu vermeiden. Basierend auf den Zuweisungszahlen und dem Königssteiner Schlüssel wird für Hamminkeln ein Bedarf von etwa 500 Plätzen ermittelt. Unter Berücksichtigung bereits beauftragter Modulbauten und einer Containeranlage ergibt sich ein weiterer Bedarf, der durch Angebote für eine Containerlösung innerhalb von sieben Wochen sowie den Umbau einer ehemaligen Produktionshalle für bis zu 60 Personen gedeckt werden soll. Die Kosten für die Beschaffung und Herrichtung der Kapazitäten sowie für die notwendige Einrichtung belaufen sich auf rund 2,7 Millionen Euro.
Da eine Änderung des Haushaltsplans über einen Nachtragshaushaltsplan zeitlich nicht rechtzeitig vor der nächsten Ratssitzung realisierbar wäre, wurde die Einzelfallentscheidung gewählt. Der Rat wird in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 um die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung gebeten. Die Entscheidung über die konkreten Standorte der Unterbringungen erfolgt in einem gesonderten Verfahren.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015kein Ergebnis hinterlegt