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Mitteilungsvorlage

B70 Ortsumgehung Brünen und Autobahnanschluss - Sachstandsbericht

2016/0057 20.04.2016 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2016/0057 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Aufnahme der Ortsumgehung Brünen im Zuge der B 70 in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans. Der Bundesverkehrswegeplan dient als Grundlage für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die kommenden 10 bis 15 Jahre und bildet die Basis für Gesetzesentwürfe zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene.

Im vorliegenden Entwurf ist das Projekt unter der Kategorie „Neue Straßenbauvorhaben, vordringlicher Bedarf“ aufgeführt. Die Anmeldung des Projektes erfolgte im Jahr 2012. Die Umsetzung der Ortsumgehung steht in einem sachlichen Zusammenhang mit der von der Stadt Wesel angestrebten Schaffung einer zusätzlichen Autobahnabfahrt an der B 70. Da der Rat der Stadt Hamminkeln mit einer Verkehrsverlagerung in die Ortsdurchfahrt Brünen rechnet, wurde eine Verknüpfung der beiden Vorhaben angestrebt.

Die Aufnahme in den Entwurf stellt jedoch noch keine Garantie für die Realisierung des Vorhabens dar. Der Entwurf muss zunächst vom Bundeskabinett beschlossen werden, woran ein Gesetzgebungsverfahren anschließt. Erst die Verabschiedung der Ausbaugesetze und der entsprechenden Bedarfspläne schafft die Rechtsgrundlage für die Planung und Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Die Aufnahme in den Entwurf wird als notwendiger erster Schritt für die Umsetzung der geplanten Verknüpfungslösung betrachtet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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