Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Standortkonzept Wohnbauentwicklung - BeschlussfassungZur Vorlage · 2016/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0055 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Standortkonzept zur Wohnbauentwicklung der Stadt Hamminkeln. Das Konzept berücksichtigt dabei insbesondere den zusätzlichen dauerhaften Wohnbedarf von Flüchtlingen und Asylbegehrenden. Es beschreibt verschiedene Stufen der Unterbringung, die von temporären bis hin zu dauerhaften Wohnformen reichen, und definiert perspektivische Flächen für Quartiersentwicklungen mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
Nach einer Vorstellung des Konzepts durch die Verwaltung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 2. März 2016 fand im März ein interfraktionelles Gespräch statt. Dabei wurde der Inhalt des Konzepts erneut diskutiert. Laut Vorlage bestand Einigkeit über die enthaltenen Annahmen und die Standorte der weiteren Wohnbaulandentwicklung. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Art und Form der Umsetzung, wobei bereits im Konzept Hinweise zu Bodenmanagement und einem Zwischenerwerbsmodell enthalten sind, an denen sich das künftige Handeln der Stadt orientieren soll.
Da keine Änderungswünsche an den planerischen Inhalten geäußert wurden, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, das Konzept zu beschließen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt bereits vor.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 3Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" im Ortsteil Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2016/0056 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0056 der Fachdienste 61 informiert den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung über den aktuellen Sachstand zur vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Bebauungsplanfestsetzungen an die geplanten Bauprojekte zweier Vorhabenträger.
Nach der zweiten öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs im Januar 2016 war die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie ein Satzungsbeschluss durch den Rat vorgesehen. Voraussetzung für diesen Beschluss ist das Vorliegen eines unterzeichnungsreifen Durchführungsvertrages zwischen der Stadt und den Vorhabenträgern.
Im Zuge der abschließenden Abstimmung der Vertragsinhalte wurde jedoch deutlich, dass der Durchführungsvertrag nicht finalisiert werden kann. Ein Vorhabenträger hat schriftlich dargelegt, dass an dem ursprünglich beantragten Vorhaben nicht in der bisherigen Form festgehalten wird. Da ein Satzungsbeschluss rechtlich an einen unterzeichneten Durchführungsvertrag gebunden ist, entfällt die geplante Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss und im Rat zum jetzigen Zeitpunkt.
Für den weiteren Fortgang des Verfahrens ist eine verbindliche Absichtserklärung beider Vorhabenträger erforderlich. Sollte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, bleibt als Konsequenz die Aufhebung des Änderungsverfahrens und das Fortbestehen des bisherigen Bebauungsplanes. Der Ausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 49. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand des Verfahrens ist die Umwandlung einer Spielplatzfläche in ein Baugrundstück. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit dem bestehenden Spielplatzkonzept der Stadt, welches den Standort als entbehrlich einstuft.
Im Rahmen der bisherigen Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses wurden von Nachbarn Bedenken gegen die Aufgabe des Spielplatzes sowie gegen die geplante Bebauung auf den angrenzenden Parzellen geäußert. Es wurde die Sorge geäußert, dass die geplante kleinteilige Struktur aus Einzel- und Doppelhäusern durch die Errichtung von Mehrfamilienhäusern ersetzt werden könnte, was die Wohnqualität beeinträchtigen könnte. Da die aktuellen Festsetzungen keine Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude vorsehen, schlägt die Verwaltung eine Erweiterung des Geltungsbereichs vor.
Durch diese Erweiterung soll eine neue Festsetzung ergänzt werden, welche die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten begrenzt. Konkret soll die Anzahl für ein freistehendes Einzelhaus auf zwei Wohneinheiten und für eine Doppelhaushälfte auf eine Wohneinheit beschränkt werden. Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die entsprechende Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt abgegeben.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 5Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Standort einer ortsansässigen Obstkelterei in HamminkelnZur Vorlage · 2016/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0054 liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Standort einer in Hamminkeln ansässigen Obstkelterei vor. Die Antragstellerin strebt eine Erweiterung des Betriebsgeländes an der Diersfordter Straße an, um durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen eine Umstrukturierung und Optimierung der Produktionsprozesse zu ermöglichen.
Da die geplante Erweiterung in den unmittelbar südlich angrenzenden Außenbereich hineinreicht, ist die Schaffung eines verbindlichen Planungsrechts erforderlich. Die Verwaltung führt aus, dass eine Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs in den Außenbereich nur im Rahmen eines Bebauungsplans genehmigungsfähig ist.
Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben und empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Obstkelterierung“. Als städtebaulicher Vorteil wird der Verbleib des Betriebes am jetzigen Standort angeführt, der an den zentralen Versorgungsbereich des Ortsteils Hamminkeln angrenzt. Zudem wird auf die Funktion des Werksverkaufs als Frequenzbringer für den Ortsteil verwiesen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umgebung wird darauf hingewiesen, dass sich die Situation bei Betriebs- und Verkehrslärm durch die geplanten Maßnahmen sowie die Rückführung externer Standorte verbessern soll. Eine neue Zuwegung in Flucht zur Rathausstraße soll zudem die Übersichtlichkeit der Betriebsanbindung erhöhen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 6B70 Ortsumgehung Brünen und Autobahnanschluss - SachstandsberichtZur Vorlage · 2016/0057 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0057 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Aufnahme der Ortsumgehung Brünen im Zuge der B 70 in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans. Der Bundesverkehrswegeplan dient als Grundlage für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die kommenden 10 bis 15 Jahre und bildet die Basis für Gesetzesentwürfe zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene.
Im vorliegenden Entwurf ist das Projekt unter der Kategorie „Neue Straßenbauvorhaben, vordringlicher Bedarf“ aufgeführt. Die Anmeldung des Projektes erfolgte im Jahr 2012. Die Umsetzung der Ortsumgehung steht in einem sachlichen Zusammenhang mit der von der Stadt Wesel angestrebten Schaffung einer zusätzlichen Autobahnabfahrt an der B 70. Da der Rat der Stadt Hamminkeln mit einer Verkehrsverlagerung in die Ortsdurchfahrt Brünen rechnet, wurde eine Verknüpfung der beiden Vorhaben angestrebt.
Die Aufnahme in den Entwurf stellt jedoch noch keine Garantie für die Realisierung des Vorhabens dar. Der Entwurf muss zunächst vom Bundeskabinett beschlossen werden, woran ein Gesetzgebungsverfahren anschließt. Erst die Verabschiedung der Ausbaugesetze und der entsprechenden Bedarfspläne schafft die Rechtsgrundlage für die Planung und Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Die Aufnahme in den Entwurf wird als notwendiger erster Schritt für die Umsetzung der geplanten Verknüpfungslösung betrachtet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen