Anschaffung eines Stromerzeugers hier: Maßnahmenbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0061 der Fachdienste 65 sieht die Anschaffung eines Stromerzeugers auf der Zentralkläranlage Hamminkeln vor. Ziel der Maßnahme ist die Nutzung des anfallenden Klärgases zur Gewinnung von Strom und Wärme. Basierend auf einer zuvor vorgelegten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird der Einsatz einer Mikroturbine mit einer Leistung von 65 kWh vorgeschlagen. Diese Variante gilt unter Berücksichtigung der Anschaffungs- und Lebenszykluskosten sowie der Umweltverträglichkeit als wirtschaftlichste Lösung.
Die jährliche Stromerzeugung wird auf etwa 313.000 kWh geschätzt. Die Kosten für die Lieferung und Montage der Anlage, einschließlich der notwendigen Planungsleistungen, Elektrotechnik und Rohrleitungsanbindungen, belaufen sich auf 340.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Wirtschaftsplan 201<0xC2>6 bereitgestellt. Für das Projekt besteht die Möglichkeit, über die NRW Bank im Rahmen des Programms „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung“ einen Zuschuss von maximal 30 Prozent der Investitionskosten zu erhalten. Die Amortisationszeit der Anlage wird unter Einbeziehung einer Förderung auf etwa 4,5 Jahre, ohne Förderung auf rund 6 Jahre geschätzt.
Da es sich bei dem System um ein patentiertes Verfahren der Firma VTA aus Österreich handelt, ist eine freihändige Vergabe vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und den Förderantrag bei der NRW Bank stellt. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechnungsprüfung zur geplanten Vergabeform.
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- 28.04.2016kein Ergebnis hinterlegt