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Mitteilungsvorlage

Bericht und Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Hamminkeln

2016/0084 11.05.2016 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fachdienste 10 haben eine Mitteilungsvorlage zur Berichterstattung und Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Hamminkeln vorgelegt. Da die Geltungsdauer des dritten Frauenförderplans zum 31. Dezember 2015 abgelaufen ist, wurde ein Entwurf für den vierten Plan erstellt. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ist die Erstellung eines solchen Plans mit einer dreijährigen Geltungsdauer sowie ein entsprechender Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen vorgesehen.

Die Vorlage thematisiert zudem eine anstehende Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes. Nach Informationen des Städte- und Gemeindebundes sollen durch die Gesetzesänderung bestehende Instrumente, wie die Quotierungsregelung bei Beförderungen und die Vorgaben zur Gremienbesetzung, weiterentwickelt werden. Mögliche Änderungen umfassen die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten durch ein Klagerecht sowie die Option, die Gültigkeitsdauer eines Gleichstellungsplans auf bis zu fünf Jahre auszudehnen. Zudem sieht ein Gesetzesentwurf eine Experimentierklausel für alternative Instrumente vor.

Aufgrund dieser rechtlichen Entwicklungen und der noch ausstehenden Verabschiedung der Gesetzesnovellierung durch den Landtag wird vorgeschlagen, die Vorlage des vierten Plans, der künftig die Bezeichnung „Gleichstellungsplan“ tragen soll, bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu verschieben. Eine Entscheidung über den Entwurf wird erst nach der finalen gesetzlichen Regelung angestrebt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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