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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Am Feldrain" in Hamminkeln a) Antrag auf Zuschuss zum Ausbau b) Übernahme des Trägeranteils an den BetriebskostenZur Vorlage · 2016/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0074 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Am Feldrain“ in Hamminkeln. Hintergrund ist eine Bedarfsplanung des Kreises Wesel für das Kita-Jahr 2016/17, die einen erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen feststellt. Dieser Bedarf ergibt sich aus geplanten Baugebieten an der Brüner Straße, weiteren Wohneinheiten im Bereich Halfmannsfeld sowie der Zuweisung von Flüchtlingsfamilien, wodurch im Ortsteil Hamminkeln ein dauerhafter Bedarf von mindestens 20 Plätzen besteht.
Der Träger, die Elterninitiative Kindergarten „Regenbogen“ e.V., hat den Antrag auf Übernahme des Trägeranteils an den Investitionskosten sowie an den Betriebskosten gestellt. Ziel ist die Errichtung einer vierten Gruppe auf städtischem Gelände. Nach den Regelungen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes 9/11 trägt die Stadt 9/11 der Baukosten, der Kreis Wesel 1/11 und der Träger ebenfalls 1/11. Bei einer geschätzten Baukostensumme von etwa 330.000 Euro beläuft sich der Trägeranteil auf circa 30.000 Euro, der außerplanmäßig bereitgestellt werden müsste.
Zusätzlich wird die Übernahme des Trägeranteils für die ungedeckten Betriebskosten der neuen Gruppe beantragt, die sich jährlich auf etwa 6.500 Euro belaufen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben, die die Übernahme der Investitionskostenanteile sowie der Betriebskosten vorsieht.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 34. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2016/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0052 sieht die vierte Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Bemessungsgrundlage für die Steuer, die für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erhoben wird.
Nach der aktuellen Satzung richtet sich die Steuer nach der Größe der Veranstaltungsfläche, wobei Flure, Treppen und ähnliche Nebenräume von der Berechnung ausgenommen sind. Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass die derzeitige Regelung aufgrund der täglichen Variation der öffentlich zugänglichen Flächen schwer überprüfbar sei. Durch die vorgeschlagene Anpassung sollen Flure und ähnliche Räume künftig zur Veranstaltungsfläche zählen, während lediglich Toiletten- und Garderobenräume von der Berechnung ausgenommen bleiben sollen. Dies orientiert sich an der Praxis anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage führt laut Verwaltung zu einer erwarteten Steigerung des Steueraufkommens um mehr als 50 Prozent. Der Steuersatz von 3,50 Euro für jede angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche pro Veranstaltungstag bleibt unverändert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung bereits am 4. Mai 2016 einstimmig empfohlen, die Vorlage im Rat der Stadt Hamminkeln zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 4Unterstützung der Klage der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien; hier: Antrag des Ortsverbandes Bündnis 90 / Die Grünen Hamminkeln vom 26.04.2016Zur Vorlage · 2016/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen Hamminkeln hat mit Schreiben vom 26. April 2016 beantragt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Klagen der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel im Namen der Stadt Hamminkeln beizutreten. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit Sicherheitsmängeln, Störfällen und der Entscheidung der belgischen Regierung, die Laufzeiten bestimmter Reaktorblöcke zu verlängern.
Die StädteRegion Aachen verfolgt rechtliche Schritte, um Informationsansprüche gegenüber belgischen Behörden geltend zu machen, die Europäische Kommission einzuschalten sowie Klagen beim belgischen Staatsrat und vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel einzureichen. Für die Finanzierung der Verfahren wird eine Kostenbeteiligung der beteiligten Kommunen vorgesehen, wobei für kleinere Kommunen ein Betrag von 1.000 Euro vorgesehen ist.
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln empfiehlt, von einem formellen Beitritt zu den Klagen abzusehen. Dies wird mit dem Hinweis begründet, dass eine zu hohe Anzahl an Klägern die Erfolgsaussichten aufgrund der schwierigen Begründung der individuellen Betroffenheit mindern könnte. Stattdessen wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu beauftragen, Kontakt mit der StädteRegion Aachen aufzunehmen, um eine Beteiligung an den Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Euro sowie an dem an die EU-Kommission gerichteten Unterstützungs- und Auskunftsersuchen zu prüfen. Zudem wird die Möglichkeit einer Resolution thematisiert.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 5Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit bei der Aufstellung von BebauungsplänenZur Vorlage · 2016/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0077 befasst sich die Verwaltung mit der Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Hintergrund der Vorlage ist die Feststellung, dass Planungsvorgaben für Erschließungsanlagen in der Vergangenheit teilweise nicht umgesetzt werden konnten, da notwendige Flächen durch die fehlende Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern nicht verfügbar waren. Bisher wurden Enteignungsverfahren zur Sicherung öffentlicher Zwecke meist zugunsten von Verhandlungen vermieden.
Die Vorlage führt aus, dass die Realisierung von Bebauungsplänen zu Bodenwertsteigerungen führt, von denen primär private Eigentümer profitieren, während die Kommune die Infrastrukturfolgelasten für soziale Einrichtungen und den Brandschutz trägt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Zurückhalten von Bauland zur Spekulation beitragen kann, was der Stadt als Zielsetzung entgegensteht. Die Kommune strebt an, die Verfügbarkeit von Bauland zu sichern, die Kaufpreisentwicklung zu mäßigen und eine sozialgerechte Bodennutzung zu fördern.
Die Verwaltung schlägt vor, zukünftige Bebauungsplanungen grundsätzlich nur dort umzusetzen, wo die Stadt das Eigentum an der gesamten überplanten Fläche erwerben kann oder die Flächen in vergleichbarer Weise sicher verfügbar gemacht werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Verwaltung mit der Erarbeitung allgemeinverbindlicher Regelungen für ein kommunales Bodenmanagement zu beauftragen, welches die Zielsetzung einer sozialgerechten Bodennutzung verfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 6Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Standort einer ortsansässigen Obstkelterei in HamminkelnZur Vorlage · 2016/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0054 liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Standort einer in Hamminkeln ansässigen Obstkelterei vor. Die Antragstellerin strebt eine Erweiterung des Betriebsgeländes an der Diersfordter Straße an, um durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen eine Umstrukturierung und Optimierung der Produktionsprozesse zu ermöglichen.
Da die geplante Erweiterung in den unmittelbar südlich angrenzenden Außenbereich hineinreicht, ist die Schaffung eines verbindlichen Planungsrechts erforderlich. Die Verwaltung führt aus, dass eine Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs in den Außenbereich nur im Rahmen eines Bebauungsplans genehmigungsfähig ist.
Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben und empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Obstkelterierung“. Als städtebaulicher Vorteil wird der Verbleib des Betriebes am jetzigen Standort angeführt, der an den zentralen Versorgungsbereich des Ortsteils Hamminkeln angrenzt. Zudem wird auf die Funktion des Werksverkaufs als Frequenzbringer für den Ortsteil verwiesen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umgebung wird darauf hingewiesen, dass sich die Situation bei Betriebs- und Verkehrslärm durch die geplanten Maßnahmen sowie die Rückführung externer Standorte verbessern soll. Eine neue Zuwegung in Flucht zur Rathausstraße soll zudem die Übersichtlichkeit der Betriebsanbindung erhöhen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 79. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand des Verfahrens ist die Umwandlung einer Spielplatzfläche in ein Baugrundstück. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit dem bestehenden Spielplatzkonzept der Stadt, welches den Standort als entbehrlich einstuft.
Im Rahmen der bisherigen Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses wurden von Nachbarn Bedenken gegen die Aufgabe des Spielplatzes sowie gegen die geplante Bebauung auf den angrenzenden Parzellen geäußert. Es wurde die Sorge geäußert, dass die geplante kleinteilige Struktur aus Einzel- und Doppelhäusern durch die Errichtung von Mehrfamilienhäusern ersetzt werden könnte, was die Wohnqualität beeinträchtigen könnte. Da die aktuellen Festsetzungen keine Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude vorsehen, schlägt die Verwaltung eine Erweiterung des Geltungsbereichs vor.
Durch diese Erweiterung soll eine neue Festsetzung ergänzt werden, welche die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten begrenzt. Konkret soll die Anzahl für ein freistehendes Einzelhaus auf zwei Wohneinheiten und für eine Doppelhaushälfte auf eine Wohneinheit beschränkt werden. Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die entsprechende Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt abgegeben.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 8Vorbereitung der Veräußerung von mit Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücken in Dingden und MehrhoogZur Vorlage · 2016/0069.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, zwei mit Mehrfamilienhäusern bebaute Grundstücke in Dingden und Mehrhoog öffentlich zum Erwerb anzubieten. Die Objekte in der Sachsenstraße 14 und 16 in Dingden sowie in der Hooge Heide 7 und 9 in Mehrhoog umfassen insgesamt acht beziehungsweise sechs Wohnungen und werden derzeit auch zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Da für die in den Jahren 1951 und 1960 errichteten Gebäude in absehbarer Zeit Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, schlägt die Verwaltung die Veräußerung vor.
Die Vorlage dient dazu, die unterschiedlichen Beschlusslagen zwischen dem Betriebsausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zu vereinheitlichen. Während der Betriebsausschuss die Veräußerung in seiner Sitzung am 28. April 2016 ablehnte, hatte der Haupt- und Finanzausschuss bereits im Dezember 2013 eine Verwertung nach einer Bebauungsplanänderung angestrebt. Da die Änderung des Bebauungsplans „Friedhof/Sportplatz“ Anfang 2015 Rechtskraft erlangt hat und nun eine verbesserte bauliche Nutzung des Grundstücks in Dingden möglich ist, möchte die Verwaltung die Objekte nun gemeinsam zum Verkauf anbieten.
Es sollen Exposés für beide Objekte auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Interessenten können Angebote bis zum 15. Juni 2016 einreichen, welche anschließend den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll mit der Vorlage die öffentliche Ausschreibung und die Veröffentlichung der Veräußerungsabsicht beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 9Auflösung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln, GBH, zum 31.12.2016Zur Vorlage · 2016/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH zum 31. Dezember 2016. Die Einrichtung, die zum 1. Januar 2008 gegründet wurde, diente der wirtschaftlichen und organisatorischen Verselbstständigung, blieb jedoch rechtlich Teil der Stadtverwaltung.
Die Verwaltung begründet den Schritt damit, dass die Aufsichtsbehörde der ursprünglichen Strategie, durch die eigenbetriebsähnliche Form die Haushaltskonsolidierung zu verzögern und das Eigenkapital des Kernhaushalts zu schonen, widersprochen hat. Da die bilanziellen Vorteile entfallen sind, soll der Wirtschaftsplan in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Dies soll die Verwaltung entlasten, da externe Prüfungskosten sowie der Aufwand für einen Gesamtabschluss entfallen. Zudem wird eine Vereinfachung der Strukturen angestrebt, um künftige Aufgabenvergaben an Stadtwerke zu erleichtern.
Mit der Auflösung sollen Vermögen und Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2017 in die Bilanz der Stadt Hamminkeln übernommen werden. Die bisherigen Produkte des Wirtschaftsplans sollen spiegelbildlich in den Kernhaushalt integriert werden. Organisatorisch ist vorgesehen, den Betriebsausschuss aufzulösen und dessen Aufgaben auf einen neu zu gründenden Bau- und Vergabeausschuss zu übertragen. Die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten bleiben unverändert, da diese weiterhin tariflich Beschäftigte der Stadt Hamminkeln sind. Für die technische Umsetzung der Buchungsabläufe ist eine Abstimmung mit dem KRZN erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss hat eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 10Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2017Zur Vorlage · 2016/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2017 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2017 insgesamt vier Nachwuchskräfte einzustellen, wobei drei dieser Stellen über den unmittelbaren Bedarf hinausgehen sollen. Ziel dieser Maßnahme ist es, personelle Fluktuation durch Nachbesetzungsoptionen abzufangen, da ab dem Beginn des nächsten Jahrzehnts mit dem Erreichen der Altersgrenze bei zahlreichen Beschäftigten zu rechnen ist.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht für das Jahr 2017 die Bereitstellung von zwei Ausbildungsplätzen für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten bzw. des Verwaltungsfachangestellten, eines für den Beruf der Straßenwärterin bzw. des Straßenwärters sowie eines für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik vor. Ergänzend dazu wird eine Prüfung angestrebt, ob ein zusätzlicher Ausbildungsplatz im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder im Bereich der Straßenreinigung zur Verfügung gestellt werden kann.
Neben den regulären Ausbildungsstellen wird jährlich eine Praktikantenstelle für Erzieherinnen im Anerkennungsjahr bereitgestellt. Zudem ist die Einrichtung eines Platzes für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach vorgesehen. Die jährlichen Kosten für die Vergütung der sechs Ausbildungsstellen werden auf etwa 58.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel in die Haushaltsplanungen ab 2017 einfließen sollen. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Mai 2016 fiel einstimmig aus.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 11Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart e. G.Zur Vorlage · 2016/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln beantragt den Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart e.G. Ziel des Beitritts ist es, durch die Bündelung von Bedarfen und die Nutzung gemeinsamer Ausschreibungen Kosten einzusparen und die Rechtssicherheit bei Vergabeverfahren zu erhöhen. Die KoPart e.G. bietet als Genossenschaft verschiedene Leistungen an, darunter die Beschaffung von Massengütern, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie ein webbasiertes Katalogsystem für den Direktkauf von Kleinmengen.
Der Einstieg der Verwaltung ist zunächst für den Bereich der Online-Beschaffung von Büromaterialien, Bürotechnik sowie Reinigungs- und Hygieneartikeln vorgesehen. Das System ermöglicht zudem den Zugriff auf weitere Verbrauchsgüter wie Schulbedarf oder Feuerwehrbedarf. Durch die Nutzung des Katalogeinkaufs sollen Zeit- und Personalkosten gesenkt sowie die Transparenz der Ausgaben durch Monatsberichte gesteigert werden.
Für den Beitritt ist ein einmaliger Geschäftsanteil von 750 € erforderlich. Die laufenden Kosten setzen sich aus IT-Bereitstellungsgebühren, Kosten für Administratoren und Besteller sowie einem Betreuungspreis zusammen, der sich nach dem Bestellumsatz richtet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung der KoPart e.G. freiwillig bleibt. Eine Kalkulation auf Basis der bisherigen Beschaffungswerte von etwa 29.000 € für Büro- und Hygieneartikel zeigt unter der Annahme von Preisvorteilen und reduzierten Prozesskosten ein Einsparpotenzial auf.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 12Nachbesetzung des Vorstandes (Gruppe Gemeinden) des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel SüdZur Vorlage · 2016/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0059 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung eines Sitzes im Vorstand der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats als stellvertretendes Mitglied durch ein Ratsmitglied zum 1. März 2016.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Nachbesetzung eines solchen Sitzes in Gremien von Drittorganisationen durch Mehrheitswahl. Dabei steht dem Rat der Stadt Hamminkeln lediglich ein Vorschlagsrecht zu, während die eigentliche Wahl der Vorstandsmitglieder durch den Verbandsausschuss erfolgt. Ein wesentlicher Punkt bei der Neubesetzung ist die satzungsgemäße Regelung, dass Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder des Verbandsausschusses sein dürfen.
Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd hat schriftlich mitgeteilt, dass eine bereitwillige Nachfolge für das Mandat bis zum Ende der aktuellen Amtszeit des Vorstandes zur Verfügung steht. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Rat dazu zu bewegen, diese Person für die Nachbesetzung des Vorstands der Gruppe Gemeinden vorzuschlagen. Die Vertreter des Verbandsausschusses sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben an diesen Beschluss des Rates gebunden und sind angewiesen, im Verbandsausschuss entsprechend dem Vorschlag zu stimmen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 13Überörtliche Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW); hier: Informationstechnik der Stadt Hamminkeln im Jahr 2015Zur Vorlage · 2016/0078.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/0078.1 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW). Im Fokus der Untersuchung stand die Informationstechnik der Stadt für das Jahr 2015. Die Prüfung wurde im Zeitraum von Mai 2015 bis Februar 2016 durchgeführt.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die allgemeine Aufsicht des Landes über die Gemeinden gemäß § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Bürgermeister legte dem Rechnungsprüfungsausschuss den entsprechenden Prüfungsbericht zur Kenntnisnahme und Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe, den Rat über die wesentlichen Inhalte des Berichts sowie über die Ergebnisse der eigenen Beratungen zu unterrichten.
In einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27. April 2016 wurde der Prüfungsbericht der GPA NRW zur Kenntnis genommen. Das Gremium beschloss zudem, die wesentlichen Inhalte des Berichts an den Rat weiterzuleiten. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 11. Mai 2016 über den Inhalt des Berichts sowie über das Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 14Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2016/0079.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0079.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Im Rahmen der Prüfung durch die Fachdienste Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2016 dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung angeschlossen und empfiehlt dem Rat, den Abschluss in der testierten Fassung festzustellen.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2014 beläuft sich auf 128.723.327,89 Euro. Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.758.016,20 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Neben der Feststellung des Abschlusses sieht die Vorlage die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird im Rahmen der Sitzung am 11. Mai 2016 über diese Punkte beraten und entscheiden. Der festgestellte Jahresabschluss ist nach der Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 15Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2014Zur Vorlage · 2016/0085 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 legt den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Hamminkeln vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen. Die Grundlage hierfür bilden die Jahresabschlüsse der Stadt sowie des verselbstständigten Aufgabenbereichs im Konsolidierungskreis.
Der Prozess umfasst die Eliminierung von Erträgen, Aufwendungen und Bilanzpositionen, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden. Der Abschluss beinhaltet neben der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz auch einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Der Gesamtanhang spezifiziert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, legt Vereinfachungsregelungen und Schätzungen offen und enthält eine Kapitalflussrechnung nach dem Standard DRS 2 sowie einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel. Ziel dieser detaillierten Angaben ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt für die Adressaten beurteilbar zu machen.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 sowie der dazugehörige Beteiligungsbericht liegen der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 16Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2016 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0083 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2016/0083 den ersten Quartalsbericht 2016 für den Kernhaushalt vorgelegt. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis März 2016.
Im Bereich der Erträge wurden im ersten Quartal 26 % der für das Gesamtjahr 2016 geplanten Beträge verbucht. Während privatrechtliche Leistungsentgelte mit 94 % bereits weitgehend erfasst sind, belaufen sich die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben auf 17 %. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurden 56 % der Planwerte erreicht, wobei die Schlüsselzuweisung und die Schulpauschale bereits in voller Höhe vorliegen. Die Erträge aus Kostenerstattungen liegen bei 6 %, da wesentliche Posten wie die Personalkostenerstattung erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verbucht werden.
Auf der Seite der Aufwendungen wurden im ersten Quartal 34 % der geplanten Beträge verbucht. Ein wesentlicher Faktor für diesen Wert ist die Kreisumlage, die bereits zu fünf Achteln als vorläufiger Abschlag erfasst wurde. Die Versorgungsaufwendungen weisen einen Wert von 108 % auf, was auf die bereits geleisteten Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zurückzuführen ist. Die Personalaufwendungen liegen bei 24 %, wobei die Personalrückstellungsveränderungen erst zum Jahresende verbucht werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf 28 %, während die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen mit 7 % den geringsten Anteil ausmachen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 17Bericht und Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung HamminkelnZur Vorlage · 2016/0084 · Mitteilungsvorlage
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Die Fachdienste 10 haben eine Mitteilungsvorlage zur Berichterstattung und Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Hamminkeln vorgelegt. Da die Geltungsdauer des dritten Frauenförderplans zum 31. Dezember 2015 abgelaufen ist, wurde ein Entwurf für den vierten Plan erstellt. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ist die Erstellung eines solchen Plans mit einer dreijährigen Geltungsdauer sowie ein entsprechender Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen vorgesehen.
Die Vorlage thematisiert zudem eine anstehende Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes. Nach Informationen des Städte- und Gemeindebundes sollen durch die Gesetzesänderung bestehende Instrumente, wie die Quotierungsregelung bei Beförderungen und die Vorgaben zur Gremienbesetzung, weiterentwickelt werden. Mögliche Änderungen umfassen die Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten durch ein Klagerecht sowie die Option, die Gültigkeitsdauer eines Gleichstellungsplans auf bis zu fünf Jahre auszudehnen. Zudem sieht ein Gesetzesentwurf eine Experimentierklausel für alternative Instrumente vor.
Aufgrund dieser rechtlichen Entwicklungen und der noch ausstehenden Verabschiedung der Gesetzesnovellierung durch den Landtag wird vorgeschlagen, die Vorlage des vierten Plans, der künftig die Bezeichnung „Gleichstellungsplan“ tragen soll, bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu verschieben. Eine Entscheidung über den Entwurf wird erst nach der finalen gesetzlichen Regelung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 18Standortkonzept Wohnbauentwicklung - BeschlussfassungZur Vorlage · 2016/0055 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/0055 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Standortkonzept zur Wohnbauentwicklung der Stadt Hamminkeln. Das Konzept berücksichtigt dabei insbesondere den zusätzlichen dauerhaften Wohnbedarf von Flüchtlingen und Asylbegehrenden. Es beschreibt verschiedene Stufen der Unterbringung, die von temporären bis hin zu dauerhaften Wohnformen reichen, und definiert perspektivische Flächen für Quartiersentwicklungen mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
Nach einer Vorstellung des Konzepts durch die Verwaltung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 2. März 2016 fand im März ein interfraktionelles Gespräch statt. Dabei wurde der Inhalt des Konzepts erneut diskutiert. Laut Vorlage bestand Einigkeit über die enthaltenen Annahmen und die Standorte der weiteren Wohnbaulandentwicklung. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Art und Form der Umsetzung, wobei bereits im Konzept Hinweise zu Bodenmanagement und einem Zwischenerwerbsmodell enthalten sind, an denen sich das künftige Handeln der Stadt orientieren soll.
Da keine Änderungswünsche an den planerischen Inhalten geäußert wurden, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, das Konzept zu beschließen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt bereits vor.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 20.04.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschriften der letzten Sitzungen und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen