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Beschlussvorlage

Auflösung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln, GBH, zum 31.12.2016

2016/0086 11.05.2016 Vorstandsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH zum 31. Dezember 2016. Die Einrichtung, die zum 1. Januar 2008 gegründet wurde, diente der wirtschaftlichen und organisatorischen Verselbstständigung, blieb jedoch rechtlich Teil der Stadtverwaltung.

Die Verwaltung begründet den Schritt damit, dass die Aufsichtsbehörde der ursprünglichen Strategie, durch die eigenbetriebsähnliche Form die Haushaltskonsolidierung zu verzögern und das Eigenkapital des Kernhaushalts zu schonen, widersprochen hat. Da die bilanziellen Vorteile entfallen sind, soll der Wirtschaftsplan in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Dies soll die Verwaltung entlasten, da externe Prüfungskosten sowie der Aufwand für einen Gesamtabschluss entfallen. Zudem wird eine Vereinfachung der Strukturen angestrebt, um künftige Aufgabenvergaben an Stadtwerke zu erleichtern.

Mit der Auflösung sollen Vermögen und Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2017 in die Bilanz der Stadt Hamminkeln übernommen werden. Die bisherigen Produkte des Wirtschaftsplans sollen spiegelbildlich in den Kernhaushalt integriert werden. Organisatorisch ist vorgesehen, den Betriebsausschuss aufzulösen und dessen Aufgaben auf einen neu zu gründenden Bau- und Vergabeausschuss zu übertragen. Die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten bleiben unverändert, da diese weiterhin tariflich Beschäftigte der Stadt Hamminkeln sind. Für die technische Umsetzung der Buchungsabläufe ist eine Abstimmung mit dem KRZN erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss hat eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben.

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Beratungsfolge