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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart e. G.Zur Vorlage · 2016/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln beantragt den Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart e.G. Ziel des Beitritts ist es, durch die Bündelung von Bedarfen und die Nutzung gemeinsamer Ausschreibungen Kosten einzusparen und die Rechtssicherheit bei Vergabeverfahren zu erhöhen. Die KoPart e.G. bietet als Genossenschaft verschiedene Leistungen an, darunter die Beschaffung von Massengütern, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie ein webbasiertes Katalogsystem für den Direktkauf von Kleinmengen.
Der Einstieg der Verwaltung ist zunächst für den Bereich der Online-Beschaffung von Büromaterialien, Bürotechnik sowie Reinigungs- und Hygieneartikeln vorgesehen. Das System ermöglicht zudem den Zugriff auf weitere Verbrauchsgüter wie Schulbedarf oder Feuerwehrbedarf. Durch die Nutzung des Katalogeinkaufs sollen Zeit- und Personalkosten gesenkt sowie die Transparenz der Ausgaben durch Monatsberichte gesteigert werden.
Für den Beitritt ist ein einmaliger Geschäftsanteil von 750 € erforderlich. Die laufenden Kosten setzen sich aus IT-Bereitstellungsgebühren, Kosten für Administratoren und Besteller sowie einem Betreuungspreis zusammen, der sich nach dem Bestellumsatz richtet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung der KoPart e.G. freiwillig bleibt. Eine Kalkulation auf Basis der bisherigen Beschaffungswerte von etwa 29.000 € für Büro- und Hygieneartikel zeigt unter der Annahme von Preisvorteilen und reduzierten Prozesskosten ein Einsparpotenzial auf.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 3Auflösung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln, GBH, zum 31.12.2016Zur Vorlage · 2016/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH zum 31. Dezember 2016. Die Einrichtung, die zum 1. Januar 2008 gegründet wurde, diente der wirtschaftlichen und organisatorischen Verselbstständigung, blieb jedoch rechtlich Teil der Stadtverwaltung.
Die Verwaltung begründet den Schritt damit, dass die Aufsichtsbehörde der ursprünglichen Strategie, durch die eigenbetriebsähnliche Form die Haushaltskonsolidierung zu verzögern und das Eigenkapital des Kernhaushalts zu schonen, widersprochen hat. Da die bilanziellen Vorteile entfallen sind, soll der Wirtschaftsplan in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Dies soll die Verwaltung entlasten, da externe Prüfungskosten sowie der Aufwand für einen Gesamtabschluss entfallen. Zudem wird eine Vereinfachung der Strukturen angestrebt, um künftige Aufgabenvergaben an Stadtwerke zu erleichtern.
Mit der Auflösung sollen Vermögen und Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2017 in die Bilanz der Stadt Hamminkeln übernommen werden. Die bisherigen Produkte des Wirtschaftsplans sollen spiegelbildlich in den Kernhaushalt integriert werden. Organisatorisch ist vorgesehen, den Betriebsausschuss aufzulösen und dessen Aufgaben auf einen neu zu gründenden Bau- und Vergabeausschuss zu übertragen. Die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten bleiben unverändert, da diese weiterhin tariflich Beschäftigte der Stadt Hamminkeln sind. Für die technische Umsetzung der Buchungsabläufe ist eine Abstimmung mit dem KRZN erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss hat eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Rat abgegeben.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 4Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Am Feldrain" in Hamminkeln a) Antrag auf Zuschuss zum Ausbau b) Übernahme des Trägeranteils an den BetriebskostenZur Vorlage · 2016/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0074 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Am Feldrain“ in Hamminkeln. Hintergrund ist eine Bedarfsplanung des Kreises Wesel für das Kita-Jahr 2016/17, die einen erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen feststellt. Dieser Bedarf ergibt sich aus geplanten Baugebieten an der Brüner Straße, weiteren Wohneinheiten im Bereich Halfmannsfeld sowie der Zuweisung von Flüchtlingsfamilien, wodurch im Ortsteil Hamminkeln ein dauerhafter Bedarf von mindestens 20 Plätzen besteht.
Der Träger, die Elterninitiative Kindergarten „Regenbogen“ e.V., hat den Antrag auf Übernahme des Trägeranteils an den Investitionskosten sowie an den Betriebskosten gestellt. Ziel ist die Errichtung einer vierten Gruppe auf städtischem Gelände. Nach den Regelungen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes 9/11 trägt die Stadt 9/11 der Baukosten, der Kreis Wesel 1/11 und der Träger ebenfalls 1/11. Bei einer geschätzten Baukostensumme von etwa 330.000 Euro beläuft sich der Trägeranteil auf circa 30.000 Euro, der außerplanmäßig bereitgestellt werden müsste.
Zusätzlich wird die Übernahme des Trägeranteils für die ungedeckten Betriebskosten der neuen Gruppe beantragt, die sich jährlich auf etwa 6.500 Euro belaufen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben, die die Übernahme der Investitionskostenanteile sowie der Betriebskosten vorsieht.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 54. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2016/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0052 sieht die vierte Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Bemessungsgrundlage für die Steuer, die für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erhoben wird.
Nach der aktuellen Satzung richtet sich die Steuer nach der Größe der Veranstaltungsfläche, wobei Flure, Treppen und ähnliche Nebenräume von der Berechnung ausgenommen sind. Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass die derzeitige Regelung aufgrund der täglichen Variation der öffentlich zugänglichen Flächen schwer überprüfbar sei. Durch die vorgeschlagene Anpassung sollen Flure und ähnliche Räume künftig zur Veranstaltungsfläche zählen, während lediglich Toiletten- und Garderobenräume von der Berechnung ausgenommen bleiben sollen. Dies orientiert sich an der Praxis anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage führt laut Verwaltung zu einer erwarteten Steigerung des Steueraufkommens um mehr als 50 Prozent. Der Steuersatz von 3,50 Euro für jede angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche pro Veranstaltungstag bleibt unverändert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung bereits am 4. Mai 2016 einstimmig empfohlen, die Vorlage im Rat der Stadt Hamminkeln zu beschließen.
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- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 6Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit bei der Aufstellung von BebauungsplänenZur Vorlage · 2016/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0077 befasst sich die Verwaltung mit der Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Hintergrund der Vorlage ist die Feststellung, dass Planungsvorgaben für Erschließungsanlagen in der Vergangenheit teilweise nicht umgesetzt werden konnten, da notwendige Flächen durch die fehlende Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern nicht verfügbar waren. Bisher wurden Enteignungsverfahren zur Sicherung öffentlicher Zwecke meist zugunsten von Verhandlungen vermieden.
Die Vorlage führt aus, dass die Realisierung von Bebauungsplänen zu Bodenwertsteigerungen führt, von denen primär private Eigentümer profitieren, während die Kommune die Infrastrukturfolgelasten für soziale Einrichtungen und den Brandschutz trägt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Zurückhalten von Bauland zur Spekulation beitragen kann, was der Stadt als Zielsetzung entgegensteht. Die Kommune strebt an, die Verfügbarkeit von Bauland zu sichern, die Kaufpreisentwicklung zu mäßigen und eine sozialgerechte Bodennutzung zu fördern.
Die Verwaltung schlägt vor, zukünftige Bebauungsplanungen grundsätzlich nur dort umzusetzen, wo die Stadt das Eigentum an der gesamten überplanten Fläche erwerben kann oder die Flächen in vergleichbarer Weise sicher verfügbar gemacht werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Verwaltung mit der Erarbeitung allgemeinverbindlicher Regelungen für ein kommunales Bodenmanagement zu beauftragen, welches die Zielsetzung einer sozialgerechten Bodennutzung verfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 7Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2017Zur Vorlage · 2016/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2017 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2017 insgesamt vier Nachwuchskräfte einzustellen, wobei drei dieser Stellen über den unmittelbaren Bedarf hinausgehen sollen. Ziel dieser Maßnahme ist es, personelle Fluktuation durch Nachbesetzungsoptionen abzufangen, da ab dem Beginn des nächsten Jahrzehnts mit dem Erreichen der Altersgrenze bei zahlreichen Beschäftigten zu rechnen ist.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht für das Jahr 2017 die Bereitstellung von zwei Ausbildungsplätzen für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten bzw. des Verwaltungsfachangestellten, eines für den Beruf der Straßenwärterin bzw. des Straßenwärters sowie eines für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik vor. Ergänzend dazu wird eine Prüfung angestrebt, ob ein zusätzlicher Ausbildungsplatz im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder im Bereich der Straßenreinigung zur Verfügung gestellt werden kann.
Neben den regulären Ausbildungsstellen wird jährlich eine Praktikantenstelle für Erzieherinnen im Anerkennungsjahr bereitgestellt. Zudem ist die Einrichtung eines Platzes für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach vorgesehen. Die jährlichen Kosten für die Vergütung der sechs Ausbildungsstellen werden auf etwa 58.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel in die Haushaltsplanungen ab 2017 einfließen sollen. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Mai 2016 fiel einstimmig aus.
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Beratungsfolge
- 11.05.2016 · Rat (12. Sitzung)
- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 8Unterstützung der Klage der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien; hier: Antrag des Ortsverbandes Bündnis 90 / Die Grünen Hamminkeln vom 26.04.2016Zur Vorlage · 2016/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen Hamminkeln hat mit Schreiben vom 26. April 2016 beantragt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Klagen der StädteRegion Aachen gegen den Betrieb der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel im Namen der Stadt Hamminkeln beizutreten. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit Sicherheitsmängeln, Störfällen und der Entscheidung der belgischen Regierung, die Laufzeiten bestimmter Reaktorblöcke zu verlängern.
Die StädteRegion Aachen verfolgt rechtliche Schritte, um Informationsansprüche gegenüber belgischen Behörden geltend zu machen, die Europäische Kommission einzuschalten sowie Klagen beim belgischen Staatsrat und vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel einzureichen. Für die Finanzierung der Verfahren wird eine Kostenbeteiligung der beteiligten Kommunen vorgesehen, wobei für kleinere Kommunen ein Betrag von 1.000 Euro vorgesehen ist.
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln empfiehlt, von einem formellen Beitritt zu den Klagen abzusehen. Dies wird mit dem Hinweis begründet, dass eine zu hohe Anzahl an Klägern die Erfolgsaussichten aufgrund der schwierigen Begründung der individuellen Betroffenheit mindern könnte. Stattdessen wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu beauftragen, Kontakt mit der StädteRegion Aachen aufzunehmen, um eine Beteiligung an den Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Euro sowie an dem an die EU-Kommission gerichteten Unterstützungs- und Auskunftsersuchen zu prüfen. Zudem wird die Möglichkeit einer Resolution thematisiert.
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- 04.05.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen