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Beschlussvorlage

4. Änderung der Vergnügungssteuersatzung

2016/0052 11.05.2016

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0052 sieht die vierte Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung der Bemessungsgrundlage für die Steuer, die für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erhoben wird.

Nach der aktuellen Satzung richtet sich die Steuer nach der Größe der Veranstaltungsfläche, wobei Flure, Treppen und ähnliche Nebenräume von der Berechnung ausgenommen sind. Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass die derzeitige Regelung aufgrund der täglichen Variation der öffentlich zugänglichen Flächen schwer überprüfbar sei. Durch die vorgeschlagene Anpassung sollen Flure und ähnliche Räume künftig zur Veranstaltungsfläche zählen, während lediglich Toiletten- und Garderobenräume von der Berechnung ausgenommen bleiben sollen. Dies orientiert sich an der Praxis anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage führt laut Verwaltung zu einer erwarteten Steigerung des Steueraufkommens um mehr als 50 Prozent. Der Steuersatz von 3,50 Euro für jede angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche pro Veranstaltungstag bleibt unverändert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung bereits am 4. Mai 2016 einstimmig empfohlen, die Vorlage im Rat der Stadt Hamminkeln zu beschließen.

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