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Beschlussvorlage

Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

2016/0077 11.05.2016 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2016/0077 befasst sich die Verwaltung mit der Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Hintergrund der Vorlage ist die Feststellung, dass Planungsvorgaben für Erschließungsanlagen in der Vergangenheit teilweise nicht umgesetzt werden konnten, da notwendige Flächen durch die fehlende Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern nicht verfügbar waren. Bisher wurden Enteignungsverfahren zur Sicherung öffentlicher Zwecke meist zugunsten von Verhandlungen vermieden.

Die Vorlage führt aus, dass die Realisierung von Bebauungsplänen zu Bodenwertsteigerungen führt, von denen primär private Eigentümer profitieren, während die Kommune die Infrastrukturfolgelasten für soziale Einrichtungen und den Brandschutz trägt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Zurückhalten von Bauland zur Spekulation beitragen kann, was der Stadt als Zielsetzung entgegensteht. Die Kommune strebt an, die Verfügbarkeit von Bauland zu sichern, die Kaufpreisentwicklung zu mäßigen und eine sozialgerechte Bodennutzung zu fördern.

Die Verwaltung schlägt vor, zukünftige Bebauungsplanungen grundsätzlich nur dort umzusetzen, wo die Stadt das Eigentum an der gesamten überplanten Fläche erwerben kann oder die Flächen in vergleichbarer Weise sicher verfügbar gemacht werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Verwaltung mit der Erarbeitung allgemeinverbindlicher Regelungen für ein kommunales Bodenmanagement zu beauftragen, welches die Zielsetzung einer sozialgerechten Bodennutzung verfolgt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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