Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 legt den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Hamminkeln vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen. Die Grundlage hierfür bilden die Jahresabschlüsse der Stadt sowie des verselbstständigten Aufgabenbereichs im Konsolidierungskreis.
Der Prozess umfasst die Eliminierung von Erträgen, Aufwendungen und Bilanzpositionen, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden. Der Abschluss beinhaltet neben der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz auch einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Der Gesamtanhang spezifiziert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, legt Vereinfachungsregelungen und Schätzungen offen und enthält eine Kapitalflussrechnung nach dem Standard DRS 2 sowie einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel. Ziel dieser detaillierten Angaben ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt für die Adressaten beurteilbar zu machen.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 sowie der dazugehörige Beteiligungsbericht liegen der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung beauftragt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.05.2016kein Ergebnis hinterlegt