56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse der frühzeitigen TöB-Beteiligung - Abwägungsbeschlüsse der Bürgerversammlung - Beschluss zur Offenlage
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Wohnbaufläche, um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Im Hoogefeld“ für die Errichtung eines Pflegeheimes zu ermöglichen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung abgewogen. Ein Hinweis aus der Bürgerbeteiligung bezüglich eines möglichen Schleichverkehrs auf Nebenstra Mengen wurde aufgenommen; die Verwaltung empfiehlt, die entsprechende Anregung zu beachten. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Beteiligung der Denkmal- und Landschaftsbehörden an, was durch die Verwaltung umgesetzt wird. Die Bezirksregierung Arnsberg gab Hinweise zu bergbaulichen Verhältnissen, die zur Kenntnis genommen werden sollen.
Vom Kreis Wesel liegen Hinweise zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz sowie zum Artenschutz vor. Während die Verringerung der Flächeninanspruchnahme auf Flächennutzungsplanebene abgelehnt wird, wird die Prüfung der nächtlichen Geräuschentwicklung durch das Immissionsschutzgutachten ergänzt. Die Beteiligung von Naturschutzverbänden wird sichergestellt. Von der Deutschen Bahn AG sowie dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, sofern die entsprechenden Hinweise zu Immissionen und Bauhöhen beachtet werden. Der Ausschuss empfiehlt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
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