Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses -Zur Vorlage · 2016/0097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung des Vorhabenträgers für die westliche Teilfläche, dass das Bauvorhaben nicht in der ursprünglich beantragten Form realisiert wird. Die neuen Planunterlagen sehen eine Reduzierung der Gebäudehöhe um ein Geschoss auf nunmehr drei Geschosse vor.
Da die ursprüngliche Planung durch diese Änderung hinfällig geworden ist, wird die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Bebauung des Grundstücks erst auf Basis eines neuen, mit den Vorhabenträgern abgestimmten Planentwurfs erfolgen sollte, welcher zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorlag. In der Folge bleibt der Bebauungsplan Nr. 16 in seiner bisherigen Form in Kraft.
Im Rahmen der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat der Stadt wurde die Vorlage um die Entscheidung über einen neuen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans sowie die Verhängung einer Veränderungssperre ergänzt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung der planerischen Interessen der Stadt. Der Rat der Stadt hat letztlich beschlossen, den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und gleichzeitig einen neuen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ sowie eine entsprechende Veränderungssperre zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 3Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Blumenstraße" im Ortsteil Dingden - Beschluss zur erneuten OffenlageZur Vorlage · 2016/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/0100 wird die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Nr. 8 „Blumenstraße“ im Ortsteil Dingden beantragt. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der bisherigen Planung, die ursprünglich die Errichtung von zwei zusätzlichen Stellplätzen entlang der Bocholter Straße vorsah, um mögliche Immissionskonflikte durch Kundenverkehr an den Geldautomaten während der Nachtzeit zu vermeiden.
Ein durch den Vorhabenträger erstelltes Schallgutachten hat ergeben, dass aufgrund der vorliegenden Planung keine Immissionskonflikte während der Nachtzeit zu erwarten sind. Dieses Ergebnis wurde mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel abgestimmt und von dieser akzeptiert. In der Folge hat der Vorhabenträger beantragt, auf die geplanten Längsparkplätze an der Nordbrocker Straße zu verzichten und die Auflage zur Beschränkung der Parkplatznutzung während der Nachtzeit aufzuheben. Da der erforderliche Stellplatznachweis für das Gesamtobjekt auch ohne diese zusätzlichen Flächen weiterhin erfüllt bleibt, empfiehlt die Fachverwaltung, dem Antrag zu folgen.
Da diese Änderung die bisherige Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vom 21. Januar 2016 modifiziert, wird die erneute öffentliche Auslegung des angepassten Planentwurfs vorgeschlagen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde entsprechend der vorgenommenen Abwägung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 455. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse der Bürgerversammlung - Abwägungsbeschlüsse der frühzeitigen TöB-BeteiligungZur Vorlage · 2016/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes, um im Ortsteil Dingden-Lankern eine Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide auszuweisen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Bedenken aus der Bürgerbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft.
Die Bürgerbeteiligung äußerte Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung und Lärmentwicklung durch eine geplante Zufahrt über den Lankerner Schulweg sowie möglicher Beeinträchtigungen der Wohnqualität durch Verschattung und Reflexionen. Zudem wurde die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes angeführt. Die Verwaltung stellt fest, dass die Klärung dieser Punkte auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich ist. Daher wird empfohlen, den Gestaltungsplan in einen Bebauungsplan zu überführen, um durch Gutachten die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Erschließung verbindlich zu untersuchen.
Die Beteiligung der Behörden ergab weitere Anforderungen: Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Einbindung von Denkmal- und Landschaftsbehörden an, was umgesetzt wird. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW forderte einen Leistungsnachweis für die Erschließung, was durch die geplante Verkehrsuntersuchung im Bebauungsplanverfahren aufgegriffen wird. Der Kreis Wesel wies auf den Schutz der Böden sowie die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen und die Einbeziehung von Artenschutzbehörden hin. Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwurfsbegründung und den Umweltbericht entsprechend zu ergänzen und die Maßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung zu konkretisieren.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0127 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“. Ziel der Planung ist es, im Bereich Dingden-Lankern die bestehende landwirtschaftliche Fläche in eine Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum für die Dingdener Heide umzuwandeln. Damit sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung eines ansässigen Landgasthofes und die Errichtung eines Informationszentrums geschaffen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes für die Nachbarschaft sowie der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung geäußert. Die Fachverwaltung führt aus, dass diese Belange auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Ein Bebauungsplan sei notwendig, um konkrete Festsetzungen zu Lärmschutz und Erschließungsmaßnahmen zu treffen und eine rechtssichere Grundlage für spätere Baugenehmigungsverfahren zu bieten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Beratung des Tagesordnungspunktes am 29. Juni 2016 einstimmig in die nächste Ratssitzung verschoben. Bis zum nächsten Termin soll die Möglichkeit geprüft werden, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 657. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Fachdienste 61 wird die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Brünen beantragt. Ziel der Änderung ist es, Wohnbauflächen im Süden der Ortsmitte von Brünen zurückzunehmen und stattdessen Wohnbauflächen im Bereich des Pollmannsweges auszuweisen.
Hintergrund der Planung ist, dass im Bereich des Friedhofes ein bereits durchgeführtes Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ nicht rechtsverbindlich wurde, da im Rahmen des Bodenmanagements keine Einigung mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte. Da die Voraussetzungen für eine Entwicklung dieser Fläche nicht vorliegen, sieht die Vorlage eine Einkürzung der Wohnbauflächen vor. Als Ersatz soll die Fläche östlich des Pollmannsweges genutzt werden, da hier die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer gegeben ist und eine Quartiersbildung ermöglicht werden soll. Da im aktuellen Flächennutzungsplan noch keine entsprechende Darstellung der Wohnbauflächen existiert, ist diese Änderung erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Planung zum Bebauungsplan zu fassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, den Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 15 "Ortskern Brünen Süd II" - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2016/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ vor. Das Verfahren für diesen Bebauungsplan, der im Jahr 2001 mit dem Ziel der Entwicklung innerörtlicher Wohnbauflächen eingeleitet wurde, war bereits bis zum Stadium des Satzungsbeschlusses fortgeschritten. Ein abschließender Beschluss durch den Rat blieb jedoch aus, da ein früherer Beschluss des Planungsausschusses eine Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich des Grunderwerbs und eines kommunalen Bodenmanagements als Voraussetzung festlegte.
Da trotz mehrfacher Verhandlungen keine Einigung mit allen Eigentümern erzielt werden konnte und eine Kooperation zur Umsetzung eines kommunalen Bodenmanagements, insbesondere im Bereich der geplanten öffentlichen Haupterschließungsstraßen, nicht realisierbar ist, wird die Fortführung des Bebauungsplans als nicht mehr zweckmäßig eingestuft.
Als Alternative zur Entwicklung von Wohnbauland im Ortsteil Brünen hat die Verwaltung Flächen im Bereich nördlich der Hamminkelner Straße identifiziert. Da bei diesen Flächen die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer im Sinne des kommunalen Bodenmanagements gegeben ist, wird eine zeitnahe Entwicklung von Bauland an dieser Stelle als möglich erachtet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0103 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“ im Ortsteil Brünen vor. Das Vorhaben steht in Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“.
Der Entwurf plant die Erschließung des Gebiets von der Hamminkelner Straße aus und sieht eine fußläufige Verbindung zum angrenzenden Spielplatz am Pfarrer-Seither-Weg vor. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet konzipiert, wobei eine Nutzungsdurchmischung angestrebt wird. Für die südliche Bauzone ist eine zwingende Zweigeschossigkeit vorgesehen, während im inneren Kern eine optionale Zweigeschossigkeit sowie eine Eingeschossigkeit in den Randbereichen zur Abstufung an die angrenzende Bebauung und den Außenbereich geplant sind. Am Beginn der Erschließungsstraße soll zudem eine kleinteilige Mischgebietsausweisung für Nutzungen wie Geschäfts-, Büro- oder Einzelhandelsgebäude erfolgen, sofern diese das Wohnen nicht wesentlich stören.
Ein Teil des Gebiets soll als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben, wobei im Verfahren die Funktion als Rückhaltefläche bei Starkregen geprüft werden soll. Zudem ist die Nutzung einer Gemeinbedarfsfläche im Bereich des Feuerwehrgerätehauses zu klären. Da der Flächennutzungsplan derzeit noch landwirtschaftliche Flächen ausweist, ist eine landesplanerische Abstimmung für die entsprechende Änderung erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die Annahme des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 956. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse der frühzeitigen TöB-Beteiligung - Abwägungsbeschlüsse der Bürgerversammlung - Beschluss zur OffenlageZur Vorlage · 2016/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Wohnbaufläche, um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Im Hoogefeld“ für die Errichtung eines Pflegeheimes zu ermöglichen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung abgewogen. Ein Hinweis aus der Bürgerbeteiligung bezüglich eines möglichen Schleichverkehrs auf Nebenstra Mengen wurde aufgenommen; die Verwaltung empfiehlt, die entsprechende Anregung zu beachten. Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Beteiligung der Denkmal- und Landschaftsbehörden an, was durch die Verwaltung umgesetzt wird. Die Bezirksregierung Arnsberg gab Hinweise zu bergbaulichen Verhältnissen, die zur Kenntnis genommen werden sollen.
Vom Kreis Wesel liegen Hinweise zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz sowie zum Artenschutz vor. Während die Verringerung der Flächeninanspruchnahme auf Flächennutzungsplanebene abgelehnt wird, wird die Prüfung der nächtlichen Geräuschentwicklung durch das Immissionsschutzgutachten ergänzt. Die Beteiligung von Naturschutzverbänden wird sichergestellt. Von der Deutschen Bahn AG sowie dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, sofern die entsprechenden Hinweise zu Immissionen und Bauhöhen beachtet werden. Der Ausschuss empfiehlt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 10Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Im Hoogefeld" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse der frühzeitigen TöB-Beteiligung - Abwägungsbeschlüsse der Bürgerversammlung - Beschluss zur OffenlageZur Vorlage · 2016/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0096 befasst sich mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Im Hoogefeld“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Pflegeheimes sowie eines Gebäudes für seniorengerechtes Wohnen mit Betreuungsoption.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung ausgewertet. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung der zuständigen Denkmal- und Landschaftsbehörden, was durch die Fachabteilung umgesetzt wird. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergwerksfelder hin, was als bloßer Hinweis zur Kenntnis genommen wird.
Vom Kreis Wesel liegen verschiedene Anregungen vor. Die Untere Bodenschutzbehörde forderte einen schonenden Umgang mit den schutzwürdigen Böden, worauf die Verwaltung durch die knappe Flächenbemessung und Festsetzungen im Durchführungsvertrag reagiert. Die Untere Immissionsschutzbehörde regte eine Prüfung der Verträglichkeit mit der Wohnbebauung sowie den Einsatz schallgedämmter Anlagen an; das bestehende Immissionsschutzgutachten wird entsprechend ergänzt. Zudem sollen die Entwicklungsziele des Landschaftsplanes sowie die Notwendigkeit einer ökologischen Baubegleitung berücksichtigt werden.
Die Deutsche Bahn AG und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die festgelegten Bauhöhen und Immissionsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 114. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" - Beschluss zur OffenlageZur Vorlage · 2016/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0101 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines bestehenden Fußwegs zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche im Ortsteil Hamminkeln als öffentliche Verkehrsfläche. Diese planerische Maßnahme ist notwendig, um eine Widmung als öffentliche Straßenfläche im Rahmen grundstücksvertraglicher Regelungen zu ermöglichen.
Die Grundlage für den Geltungsbereich der Änderung bildet ein durch ein Vermessungsbüro erstelltes Aufmaß der örtlichen Gegebenheiten. Der festgesetzte Weg verläuft von Süden kommend entlang des Bürgerhauses und führt vor dem Parkplatz des Bürgerhauses in Richtung Osten auf das Grundstück des Gemeindehauses, um den Anschluss an die Martin-Luther-Straße herzustellen. Eine direkte Führung über den Parkplatz des Bürgerhauses ist nicht vorgesehen, da dieser bei Bedarf durch den privaten Eigentümer geschlossen werden kann.
Städtebaulich soll durch die Änderung die fußläufige Verbindung zwischen der Martin-Luther-Straße und der Marktstraße als Teil des Wegenetzes im Ortskern gestärkt werden. Zudem soll die Nutzung der Parkplätze an der Martin-Luther-Straße die Marktstraße entlasten. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 12Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" - Planerische Kriterien bei der Verwertung der stadteigenen GrundstückeZur Vorlage · 2016/0098 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0098 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Stand der Überplanung der ehemaligen Sportplatzfläche an der Brüner Straße. Nach der anstehenden Genehmigung und Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung soll der Bebauungsplan Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ rechtskräftig werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, die wesentlichen stadtigen Grundstücksflächen in der Gemarkung Hamminkeln (Flurstücke 1941 und 2533) mit einer Gesamtgröße von 20.788 qm als Einheit zu veräußern. Ausgenommen von dieser Verwertung sind die Fläche des Spielplatzes Kerschenkamp sowie die angrenzenden Fuß- und Radwege. Um geeignete Investoren zu finden, soll das Areal öffentlich angeboten werden. Als angemessener Kaufpreis für die etwa 11.890 qm überbaubare Fläche wird ein Betrag von 1,6 Mio. € angesetzt.
Für die Vergabe der Grundstücke sind fachliche und wirtschaftliche Eignungsnachweise sowie die Einhaltung städtebaulicher Kriterien erforderlich. Diese sehen eine Anzahl von 60 bis 75 Wohneinheiten vor, wobei eine Durchmischung von etwa 15 % Einfamilienhäusern und 85 % Mehrfamilienhäusern – unter Berücksichtigung von Anteilen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau – sowie eine Barrierefreiheit von mindestens 70 % der Einheiten in Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist. Zudem müssen bauliche Vorgaben zur Geschossigkeit, Grundflächenzahl und Regenwasserversickerung eingehalten werden. Die Einreichung eines Energiekonzeptes wird bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Eine Informationsveranstaltung für Interessenten ist noch vor den Sommerferien geplant.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 131. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Aufhebung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2016/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der rechtlichen Situation des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juni 2016. In diesem Verfahren wurde die Klage der Firma Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG gegen die Stadt Hamminkeln abgewiesen, wodurch die Stadt nicht zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für einen Lebensmittelmarkt am Standort Daßhorst verpflichtet ist.
Gleichzeitig hat das Gericht den Bebauungsplan Nr. H 31 jedoch für nichtig erklärt. Als Begründung führt das Gericht an, dass die Festsetzungen zur Gebäudehöhe nicht den Anforderungen an die Eindeutigkeit entsprechen. Zudem bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einzelhandelsausschlusses.
Infolge der Nichtigkeit des Bebauungsplanes ist der am 3. Dezember 2014 gefasste Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans hinfällig geworden. Da dieser Beschluss die Grundlage für die bestehende Veränderungssperre bildete, entfällt auch deren planungsrechtliche Basis. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Veränderungssperre vom 3. Dezember 2014 zu empfehlen. Der Ausschuss hat diese Empfehlung bereits einstimmig gefasst.
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- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0123 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“ neu aufzustellen. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Urteil aus einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem die Klage der Firma Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG gegen die Stadt abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass das streitgegenständliche Grundstück aufgrund der Nichtigkeit des bisherigen Bebauungsplanes dem Außenbereich zuzuordnen ist, wodurch kein Anspruch auf einen positiven Bauvorbescheid für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes besteht.
Die Verwaltung strebt durch die Neuausstellung des Bebauungsplanes an, die bisherigen Planungsziele unter Berücksichtigung der gerichtlich festgestellten Mängel fortzuführen. Da die notwendigen Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind, soll die planerische Zielsetzung unverändert bleiben. Dies umfasst die Weiterentwicklung und Vervollständigung der gewerblichen Entwicklung im Geltungsbereich sowie die verbindliche Festsetzung zulässiger Nutzungen. Zudem soll auf Basis des aktuellen Einzelhandelkonzeptes der Stadt Hamminkeln der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche durch den Ausschluss von Nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten sichergestellt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 „Daßhorst-Ost“ zu fassen. Die inhaltlichen Festsetzungen des bisherigen Plans sollen im Sinne der Planungskontinuität übernommen und entsprechend ergänzt werden.
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- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 15Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - VeränderungssperreZur Vorlage · 2016/0125 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0125 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Errichtung einer Veränderungssperre für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Planungsziele, welche die Weiterentwicklung sowie die Vervollständigung der bereits begonnenen gewerblichen Entwicklung im Geltungsbereich vorsehen. Zudem sollen durch die verbindliche Festsetzung zulässiger Nutzungen die Inhalte des aktuellen Einzelhandelkonzeptes für die Stadt Hamminkeln umgesetzt werden. Dies beinhaltet den Ausschluss von Nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten, um die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und zu stärken.
Durch die Erlassung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die den genannten Planungszielen entgegenstehen, zunächst mit einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben. Der Rat wird dazu angehalten, die Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“ zu beschließen.
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- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 16Anstehendes Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Ferngasleitung von Legden nach Kempten (Zeelink 2)Zur Vorlage · 2016/0124 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem anstehenden Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Ferngasleitung, bekannt als Projekt Zeelink 2. Die Open Grid Europe GmbH plant eine mehr als 200 Kilometer lange Leitung von Legden nach Aachen. Der nördliche Abschnitt des Vorhabens, Zeelink 2, erstreckt sich von Legden bis zur Verdichterstation St. Hubert in Kempten und kann potenziell das Stadtgebiet Hamminkelns berühren.
Aufgrund der raumbedeutsamen Bedeutung des Projekts hat die Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung einer raumordnerischen Beurteilung, die als Grundlage für ein späteres Planfeststellungsverfahren dient. Die Verfahrensunterlagen wurden im Zeitraum vom 9. Mai bis zum 1. Juli 2016 öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der Untersuchung verschiedener Trassenkorridore wurde ermittelt, dass der als am geeignetsten bewertete Korridor nicht über das Stadtgebiet Hamminkelns verläuft. Laut den vorliegenden Kartendarstellungen wird lediglich ein Randbereich im Gebiet Gertendorf östlich von Marienthal geringfügig tangiert. Da die Stadt Hamminkeln in ihrer Funktion als Planungsträgerin, Straßenbaulastträgerin, Grundstückseigentümerin oder als Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht nicht von den Belangen des Vorhabens betroffen ist, beabsichtigt die Verwaltung, im Raumordnungsverfahren keine Bedenken vorzutragen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie der Rat sind dazu anzuhören.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 17Errichtung einer Autobahnanschlussstelle an der B 70 südlich von Brünen - Erstellung eines VerkehrsgutachtensZur Vorlage · 2016/0136 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 29. Juni 2016 wurde über den Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer Autobahnanschlussstelle an der B 70 südlich von Brünen beraten. Der Antrag sieht vor, die zuständigen Straßenbaulastträger des Bundes und des Landes mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens zu beauftragen. Dieses Gutachten soll den Zusammenhang zwischen der geplanten Anschlussstelle und einer möglichen Ortsumgehung Brünen gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2030 untersuchen.
Der Bürgermeister schlug vor, zunächst Gespräche mit dem zuständigen Verkehrsministerium zu führen und über die Ergebnisse in einer darauffolgenden Ratssitzung zu informieren. Ein Ausschussmitglied regte zudem eine Verkehrszählung an, um den aktuellen Ist-Zustand der Verkehrsverhältnisse zu dokumentieren. Seitens der Verwaltung wurde die Durchführung einer solchen Verkehrszählung zugesichert, wobei auch hier eine Information über die Ergebnisse in der nächsten Ratssitzung vorgesehen ist. Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen