1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Aufhebung der Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der rechtlichen Situation des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juni 2016. In diesem Verfahren wurde die Klage der Firma Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG gegen die Stadt Hamminkeln abgewiesen, wodurch die Stadt nicht zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für einen Lebensmittelmarkt am Standort Daßhorst verpflichtet ist.
Gleichzeitig hat das Gericht den Bebauungsplan Nr. H 31 jedoch für nichtig erklärt. Als Begründung führt das Gericht an, dass die Festsetzungen zur Gebäudehöhe nicht den Anforderungen an die Eindeutigkeit entsprechen. Zudem bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einzelhandelsausschlusses.
Infolge der Nichtigkeit des Bebauungsplanes ist der am 3. Dezember 2014 gefasste Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans hinfällig geworden. Da dieser Beschluss die Grundlage für die bestehende Veränderungssperre bildete, entfällt auch deren planungsrechtliche Basis. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Veränderungssperre vom 3. Dezember 2014 zu empfehlen. Der Ausschuss hat diese Empfehlung bereits einstimmig gefasst.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2016kein Ergebnis hinterlegt