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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Einrichtung eines Fachrates / Expertenrates in der Stadt Hamminkeln hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 02.05.2016 eines Mehrhooger BürgersZur Vorlage · 2016/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0092 befasst sich mit dem Antrag eines Bürgers aus Mehrhoog, einen Fach- bzw. Expertenrat in der Stadt Hamminkeln einzurichten. Ziel dieses Gremiums sollte es sein, Projekte parteiübergreifend vorzubereiten und das vorhandene Fachwissen der Bürgerschaft zu nutzen. Vorgeschlagen wurde zudem ein Newsletter, über den neue Projekte kommuniziert werden sollen, wobei sich Interessierte mit Angaben zu ihrem Expertenbereich und ihrer Kontaktadresse registrieren könnten, um in die Projektplanung einzubezogen zu werden.
Die Verwaltung lehnt die Implementierung eines solchen Expertenrates ab. Als wesentlicher Grund wird der mit einer ständigen Bürgerbeteiligung verbundene Personalaufwand angeführt. Die Verwaltung verweist alternativ auf bestehende formelle und informelle Beteiligungsmöglichkeiten, wie etwa Einwohnerfragestunden, Anregungen gemäß § 24 GO NW oder die Auslegung von Bauleitplänen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidungsprozesse der politischen Gremien durch ausführliche, öffentlich zugängliche Sitzungsvorlagen vorbereitet werden und die Öffentlichkeit über die Tagesordnungen informiert wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben, der Anregung zur Einrichtung eines Fachrates nicht zu folgen. Der Rat wird dementsprechend empfohlen, diesen Vorschlag ebenfalls abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 3Antrag auf Gebührenbefreiung von der Dienstleistungen des Bauhofes für die Veranstaltung "Citylauf" bzw. "Bennen on butten"Zur Vorlage · 2016/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0129 liegt ein Antrag vor, der eine dauerhafte Befreiung von den Gebühren für Dienstleistungen des Bauhofes für die Veranstaltungen „Citylauf“ sowie „Bennen on butten“ vorsieht. Der Antrag wurde vom Hamminkelner Sportverein sowie der HWG gestellt und bezieht sich auf die Bereitstellung von Verkehrsschildern, Absperrbarken und ähnlichem Material. Die anfallenden Entgelte belaufen sich in der Regel auf einen Betrag zwischen 450 € und 500 €.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Rat bereits im März 2012 beschlossen hatte, in jedem Ortsteil jährlich eine Veranstaltung in Höhe der anfallenden Bauhofentgelte zu bezuschussen. Im Ortsteil Hamminkeln ist dies die Kirmes „Belhammi“. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass eine dauerhafte Übernahme der Entgelte für den Citylauf und den verkaufsoffenen Sonntag eine Erweiterung dieses Grundsatzbeschlusses darstellen würde, die unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Vereine und Veranstaltungen nicht zu vertreten sei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dazu eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben. Dem Rat wird empfohlen, an der bestehenden Regelung festzuhalten, wonach weiterhin lediglich eine Veranstaltung in jedem Ortsteil der Stadt Hamminkeln in Höhe der anfallenden Entgelte für Bauhofdienstleistungen bezuschusst wird.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 4Antrag der St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e.V. auf Gebührenbefreiung der Dienstleistungen des Bauhofes und der VerwaltungsgebührenZur Vorlage · 2016/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e.V. hat einen Antrag auf Befreiung von Verwaltungsgebühren sowie auf Verzicht der Entgelte für Bauhofleistungen für alle Schützenvereine in der Stadt Hamminkeln gestellt. Konkret geht es um die Gebühren für verkehrsbehördliche Anordnungen zur Durchführung von Schützenumzügen sowie um die Abrechnung von Leistungen des Bauhofes, wie die Bereitstellung von Verkehrsschildern und Barken.
Die Verwaltung führt aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz NRW nicht gegeben sind. Eine Übernahme der Verwaltungsgebühren durch städtische Mittel wird abgelehnt, um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren und Präzedenzfälle zu vermeiden. Auch die Einbeziehung von Ausschankgenehmigungen in eine mögliche Bezuschussung wird zurückgewiesen, da diese Entgelte von den jeweiligen Festwirten zu tragen sind.
Hinsichtlich der Bauhofleistungen wird auf einen bestehenden Grundsatzbeschluss des Rates vom 1. März 2012 verwiesen. Demnach werden die Entgelte für Schützenfeste in Loikum, Mehrhoog und Wertherbruch bereits übernommen, sofern die Veranstaltung im jeweiligen Ort stattfindet. Eine Ausweitung dieser Regelung auf alle Schützenfeste im Stadtgebiet wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat 이에zu eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben, die vorsieht, die Gebühren für verkehrsbehördliche Anordnungen nicht aus städtischen Mitteln zu übernehmen, aber die bestehende Regelung für die Bauhofleistungen beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 5Offener Ganztag (OGS) an den Grundschulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Weiterentwicklung und Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) an den Grundschulen der Stadt Hamminkeln. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und der Notwendigkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen, beabsichtigt die Verwaltung, das Angebot bedarfsorientiert fortzuführen. Die Träger der OGS, die Diakonie und die Caritas, haben eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Finanzierung angeregt, um der gestiegenen Nachfrage sowie den gestiegenen Personalkosten durch Tarifabschlüsse und den erhöhten Bedarf an pädagogischen Maßnahmen für Inklusions- und Flüchtlingskinder gerecht zu werden.
Die Verwaltung schlägt für künftige Vertragsverhandlungen ein neues Finanzierungsmodell vor. Dieses sieht für Gruppen von bis zu 25 Kindern einen jährlichen Festbetrag vor, der die Kosten für eine sozialpädagogische Fachkraft sowie eine weitere Fachkraft für die OGS abdeckt. Ergänzend sollen Einzelbeträge für Kinder außerhalb der Gruppenpauschale, Zuschläge für Leitungsstunden ab einer dritten Gruppe, Kosten für Küchenhilfen sowie zusätzliche Mittel für sonderpädagogischen Förderbedarf vorgesehen werden. Als Stichtag für die Berechnung der Teilnehmerzahlen wird der 15. Oktober vorgeschlagen.
Durch die Neuregelung wird mit einer Veränderung des Kostenanteils der Stadt gerechnet. Die Verwaltung plant zudem, die Entwicklung des OGS-Bedarfs künftig durch regelmäßige Vorlagen transparent zu machen und wird die räumliche Kapazität, insbesondere in Hamminkeln und Wertherbruch, weiter untersuchen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 22.06.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (9. Sitzung)
- 6Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0108 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt Hamminkeln. Da die Schule ab dem Schuljahr 2018/19 die einzige weiterführende Schule im Stadtgebiet sein wird, ist die Schaffung geeigneter baulicher und organisatorischer Rahmenbedingungen vorgesehen.
Im Rahmen von Planungen zur Raumbedarfsermittlung wurden verschiedene Standortvarianten geprüft. Während fachlich eine Einstandortlösung favorisiert wurde, konnte politisch kein Konsens erzielt werden. Aufgrund der Situation bei der Zuweisung von Flüchtlingsfamilien sowie der Entwicklung der Bevölkerungszahlen wurde die Notwendigkeit einer Nutzung beider Standorte erörtert.
Es wurde die Möglichkeit einer vertikalen Gliederung untersucht, bei der die Klassen 5 und 6 an zwei Standorten unterrichtet werden, während ab Klasse 7 die Konzentration auf einen Standort erfolgt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung könnte eine solche Regelung als Übergangslösung bis zum Schuljahr 2021/22 genehmigt werden, sofern eine mittelfristige Investitionsplanung vorliegt, die die spätere Rückkehr zu einem Einstandort sichert.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, der vertikalen Gliederung für die Klassen 5 und 6 vom Schuljahr 2018/19 bis 2021/22 grundsätzlich zuzustimmen. Nach diesem Zeitraum soll die Schule wieder an einem Standort geführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse für den Antrag sowie die erforderlichen Investitionsplanungen für die nächste Sitzungsperiode vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 22.06.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (9. Sitzung)
- 7Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses -Zur Vorlage · 2016/0097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung des Vorhabenträgers für die westliche Teilfläche, dass das Bauvorhaben nicht in der ursprünglich beantragten Form realisiert wird. Die neuen Planunterlagen sehen eine Reduzierung der Gebäudehöhe um ein Geschoss auf nunmehr drei Geschosse vor.
Da die ursprüngliche Planung durch diese Änderung hinfällig geworden ist, wird die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Bebauung des Grundstücks erst auf Basis eines neuen, mit den Vorhabenträgern abgestimmten Planentwurfs erfolgen sollte, welcher zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorlag. In der Folge bleibt der Bebauungsplan Nr. 16 in seiner bisherigen Form in Kraft.
Im Rahmen der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat der Stadt wurde die Vorlage um die Entscheidung über einen neuen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans sowie die Verhängung einer Veränderungssperre ergänzt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung der planerischen Interessen der Stadt. Der Rat der Stadt hat letztlich beschlossen, den alten Aufstellungsbeschluss aufzuheben und gleichzeitig einen neuen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ sowie eine entsprechende Veränderungssperre zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 81. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ''Raiffeisenstraße'' - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 2016/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ zu ändern. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, den bisherigen Aufstellungsbeschluss für die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans aufzuheben und stattdessen einen neuen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung zu fassen.
Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2009 umfasst die öffentliche Verkehrsfläche der Raiffeisenstraße zwischen der Blumenkamper Straße und der Diersfordter Straße sowie eine Fläche im Eckbereich der Blumenkamper Straße. Diese Fläche ist als Mischgebiet mit einer zwei- bis dreigeschossigen Bauweise ausgewiesen und wird aktuell teilweise als Parkplatz für einen angrenzenden Einzelhandel genutzt, während größere Teile ungenutzt bleiben. Das Ziel der vorangegangenen vorhabenbezogenen Änderung war eine Bebauung mit Einzelhandel, Büros und Wohnungen. Da ein städtebaulicher Vertrag mit den Vorhabenträgern jedoch nicht zustande kam, empfahl der Fachausschuss in seiner Sitzung vom 29. Juni 2016 die Aufhebung des alten Beschlusses.
Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss sollen die planerischen Interessen der Stadt gewahrt bleiben. Der Geltungsbereich der geplanten Änderung umfasst sowohl die Brachflächen als auch die derzeitigen Stellplatzflächen. Die Verwaltung verfolgt damit das Ziel, die Voraussetzungen für eine Nutzung zu schaffen, die den Anforderungen des Städtebaus, der Verkehrsplanung sowie dem Einzelhandelskonzept entspricht. Der Rat der Stadt soll über den neuen Aufstellungsbeschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 91. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ''Raiffeisenstraße'' - Veränderungssperre -Zur Vorlage · 2016/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/0135 eine Veränderungssperre für den Bereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ zu erlassen. Die Vorlage, die von den Fachdiensten 61 erstellt wurde, dient dazu, die planerischen Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Änderung zu sichern.
Das Ziel der vorliegenden Planung ist es, an der betreffenden innerörtlichen Lage eine Lösung zu schaffen, die den Anforderungen des Städtebaus, der Verkehrsplanung sowie den Belangen des Einzelhandels entspricht. Dabei wird auf die Vorgaben des bestehenden Einzelhandelskonzeptes Bezug genommen. Durch die Verhängung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die den angestrebten Planungszielen entgegenstehen, verhindert werden. Die Sperre ist zunächst mit einer Frist von zwei Jahren befristet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechende Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ beschließt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Rates am 07.07.2016 vorgesehen.
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- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 10Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0127 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“. Ziel der Planung ist es, im Bereich Dingden-Lankern die bestehende landwirtschaftliche Fläche in eine Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum für die Dingdener Heide umzuwandeln. Damit sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung eines ansässigen Landgasthofes und die Errichtung eines Informationszentrums geschaffen werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes für die Nachbarschaft sowie der Sicherheit und Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung geäußert. Die Fachverwaltung führt aus, dass diese Belange auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Ein Bebauungsplan sei notwendig, um konkrete Festsetzungen zu Lärmschutz und Erschließungsmaßnahmen zu treffen und eine rechtssichere Grundlage für spätere Baugenehmigungsverfahren zu bieten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Beratung des Tagesordnungspunktes am 29. Juni 2016 einstimmig in die nächste Ratssitzung verschoben. Bis zum nächsten Termin soll die Möglichkeit geprüft werden, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ zu fassen.
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- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 1157. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Fachdienste 61 wird die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Brünen beantragt. Ziel der Änderung ist es, Wohnbauflächen im Süden der Ortsmitte von Brünen zurückzunehmen und stattdessen Wohnbauflächen im Bereich des Pollmannsweges auszuweisen.
Hintergrund der Planung ist, dass im Bereich des Friedhofes ein bereits durchgeführtes Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ nicht rechtsverbindlich wurde, da im Rahmen des Bodenmanagements keine Einigung mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte. Da die Voraussetzungen für eine Entwicklung dieser Fläche nicht vorliegen, sieht die Vorlage eine Einkürzung der Wohnbauflächen vor. Als Ersatz soll die Fläche östlich des Pollmannsweges genutzt werden, da hier die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer gegeben ist und eine Quartiersbildung ermöglicht werden soll. Da im aktuellen Flächennutzungsplan noch keine entsprechende Darstellung der Wohnbauflächen existiert, ist diese Änderung erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Planung zum Bebauungsplan zu fassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, den Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 12Bebauungsplan Nr. 15 "Ortskern Brünen Süd II" - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2016/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ vor. Das Verfahren für diesen Bebauungsplan, der im Jahr 2001 mit dem Ziel der Entwicklung innerörtlicher Wohnbauflächen eingeleitet wurde, war bereits bis zum Stadium des Satzungsbeschlusses fortgeschritten. Ein abschließender Beschluss durch den Rat blieb jedoch aus, da ein früherer Beschluss des Planungsausschusses eine Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich des Grunderwerbs und eines kommunalen Bodenmanagements als Voraussetzung festlegte.
Da trotz mehrfacher Verhandlungen keine Einigung mit allen Eigentümern erzielt werden konnte und eine Kooperation zur Umsetzung eines kommunalen Bodenmanagements, insbesondere im Bereich der geplanten öffentlichen Haupterschließungsstraßen, nicht realisierbar ist, wird die Fortführung des Bebauungsplans als nicht mehr zweckmäßig eingestuft.
Als Alternative zur Entwicklung von Wohnbauland im Ortsteil Brünen hat die Verwaltung Flächen im Bereich nördlich der Hamminkelner Straße identifiziert. Da bei diesen Flächen die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer im Sinne des kommunalen Bodenmanagements gegeben ist, wird eine zeitnahe Entwicklung von Bauland an dieser Stelle als möglich erachtet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 13Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0103 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“ im Ortsteil Brünen vor. Das Vorhaben steht in Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“.
Der Entwurf plant die Erschließung des Gebiets von der Hamminkelner Straße aus und sieht eine fußläufige Verbindung zum angrenzenden Spielplatz am Pfarrer-Seither-Weg vor. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet konzipiert, wobei eine Nutzungsdurchmischung angestrebt wird. Für die südliche Bauzone ist eine zwingende Zweigeschossigkeit vorgesehen, während im inneren Kern eine optionale Zweigeschossigkeit sowie eine Eingeschossigkeit in den Randbereichen zur Abstufung an die angrenzende Bebauung und den Außenbereich geplant sind. Am Beginn der Erschließungsstraße soll zudem eine kleinteilige Mischgebietsausweisung für Nutzungen wie Geschäfts-, Büro- oder Einzelhandelsgebäude erfolgen, sofern diese das Wohnen nicht wesentlich stören.
Ein Teil des Gebiets soll als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben, wobei im Verfahren die Funktion als Rückhaltefläche bei Starkregen geprüft werden soll. Zudem ist die Nutzung einer Gemeinbedarfsfläche im Bereich des Feuerwehrgerätehauses zu klären. Da der Flächennutzungsplan derzeit noch landwirtschaftliche Flächen ausweist, ist eine landesplanerische Abstimmung für die entsprechende Änderung erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die Annahme des Aufstellungsbeschlusses empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 14Wohnbaulandentwicklung im Ortsteil Dingden - Grundsatzbeschluss
- 151. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Aufhebung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2016/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der rechtlichen Situation des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juni 2016. In diesem Verfahren wurde die Klage der Firma Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG gegen die Stadt Hamminkeln abgewiesen, wodurch die Stadt nicht zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für einen Lebensmittelmarkt am Standort Daßhorst verpflichtet ist.
Gleichzeitig hat das Gericht den Bebauungsplan Nr. H 31 jedoch für nichtig erklärt. Als Begründung führt das Gericht an, dass die Festsetzungen zur Gebäudehöhe nicht den Anforderungen an die Eindeutigkeit entsprechen. Zudem bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einzelhandelsausschlusses.
Infolge der Nichtigkeit des Bebauungsplanes ist der am 3. Dezember 2014 gefasste Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans hinfällig geworden. Da dieser Beschluss die Grundlage für die bestehende Veränderungssperre bildete, entfällt auch deren planungsrechtliche Basis. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Veränderungssperre vom 3. Dezember 2014 zu empfehlen. Der Ausschuss hat diese Empfehlung bereits einstimmig gefasst.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 16Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“ neu aufzustellen. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Urteil aus einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem die Klage der Firma Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG gegen die Stadt abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass das streitgegenständliche Grundstück aufgrund der Nichtigkeit des bisherigen Bebauungsplanes dem Außenbereich zuzuordnen ist, wodurch kein Anspruch auf einen positiven Bauvorbescheid für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes besteht.
Die Verwaltung strebt durch die Neuausstellung des Bebauungsplanes an, die bisherigen Planungsziele unter Berücksichtigung der gerichtlich festgestellten Mängel fortzuführen. Da die notwendigen Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind, soll die planerische Zielsetzung unverändert bleiben. Dies umfasst die Weiterentwicklung und Vervollständigung der gewerblichen Entwicklung im Geltungsbereich sowie die verbindliche Festsetzung zulässiger Nutzungen. Zudem soll auf Basis des aktuellen Einzelhandelkonzeptes der Stadt Hamminkeln der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche durch den Ausschluss von Nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten sichergestellt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 „Daßhorst-Ost“ zu fassen. Die inhaltlichen Festsetzungen des bisherigen Plans sollen im Sinne der Planungskontinuität übernommen und entsprechend ergänzt werden.
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- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 17Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - VeränderungssperreZur Vorlage · 2016/0125 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0125 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Errichtung einer Veränderungssperre für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Planungsziele, welche die Weiterentwicklung sowie die Vervollständigung der bereits begonnenen gewerblichen Entwicklung im Geltungsbereich vorsehen. Zudem sollen durch die verbindliche Festsetzung zulässiger Nutzungen die Inhalte des aktuellen Einzelhandelkonzeptes für die Stadt Hamminkeln umgesetzt werden. Dies beinhaltet den Ausschluss von Nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten, um die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und zu stärken.
Durch die Erlassung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die den genannten Planungszielen entgegenstehen, zunächst mit einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben. Der Rat wird dazu angehalten, die Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“ zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 18Anstehendes Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Ferngasleitung von Legden nach Kempten (Zeelink 2)Zur Vorlage · 2016/0124 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem anstehenden Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Ferngasleitung, bekannt als Projekt Zeelink 2. Die Open Grid Europe GmbH plant eine mehr als 200 Kilometer lange Leitung von Legden nach Aachen. Der nördliche Abschnitt des Vorhabens, Zeelink 2, erstreckt sich von Legden bis zur Verdichterstation St. Hubert in Kempten und kann potenziell das Stadtgebiet Hamminkelns berühren.
Aufgrund der raumbedeutsamen Bedeutung des Projekts hat die Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung einer raumordnerischen Beurteilung, die als Grundlage für ein späteres Planfeststellungsverfahren dient. Die Verfahrensunterlagen wurden im Zeitraum vom 9. Mai bis zum 1. Juli 2016 öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der Untersuchung verschiedener Trassenkorridore wurde ermittelt, dass der als am geeignetsten bewertete Korridor nicht über das Stadtgebiet Hamminkelns verläuft. Laut den vorliegenden Kartendarstellungen wird lediglich ein Randbereich im Gebiet Gertendorf östlich von Marienthal geringfügig tangiert. Da die Stadt Hamminkeln in ihrer Funktion als Planungsträgerin, Straßenbaulastträgerin, Grundstückseigentümerin oder als Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht nicht von den Belangen des Vorhabens betroffen ist, beabsichtigt die Verwaltung, im Raumordnungsverfahren keine Bedenken vorzutragen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie der Rat sind dazu anzuhören.
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- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 29.06.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 19Einbringung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0128 · Beschlussvorlage
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Der Bürgermeister der Stadt Hamminkeln hat dem Rat die Beschlussvorlage 2016/0128 zur Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW dient der Jahresabschluss dazu, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft darzustellen und ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Abschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren wird das Dokument an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß den geltenden Bestimmungen weitergeleitet. Die abschließende Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat erfolgt nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Die Federführung für die Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 20Wahl einer Schiedsperson und stv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hamminkeln III (Hamminkeln-Ringenberg)Zur Vorlage · 2016/0105.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0105.1 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung der Ämter der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Hamminkeln-Ringenberg). Hintergrund der Vorlage ist das Auslaufen der Amtszeit der bisherigen Schiedsperson sowie das Ausscheiden der stellvertretenden Schiedsperson aus persönlichen Gründen.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung in den lokalen Teilen der örtlichen Zeitungen gingen zwei Eigenbewerbungen ein. Eine Bewerberin erfüllt die Altersvoraussetzungen gemäß dem Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, da sie das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 70 Jahre ist. Bei einem weiteren Bewerber liegt das erforderliche Mindestalter nicht vor. Eine Wahl dieses Kandidaten ist jedoch nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin vom Amtsgericht Wesel aufgrund von Ausnahmeregelungen in der Verwaltungsvorschrift zum Schiedsamtsgesetz möglich. Beide Bewerber sind im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnhaft.
Der Hauptausschuss hat am 30. Juni 2016 einstimmig empfohlen, die Bewerberin zur Schiedsperson und den Bewerber zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III zu wählen. Der Rat der Gemeinde wird gebeten, diesen Empfehlungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016 · Rat (13. Sitzung)
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen