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Beschlussvorlage

Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt Hamminkeln

2016/0108 07.07.2016 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/0108 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt Hamminkeln. Da die Schule ab dem Schuljahr 2018/19 die einzige weiterführende Schule im Stadtgebiet sein wird, ist die Schaffung geeigneter baulicher und organisatorischer Rahmenbedingungen vorgesehen.

Im Rahmen von Planungen zur Raumbedarfsermittlung wurden verschiedene Standortvarianten geprüft. Während fachlich eine Einstandortlösung favorisiert wurde, konnte politisch kein Konsens erzielt werden. Aufgrund der Situation bei der Zuweisung von Flüchtlingsfamilien sowie der Entwicklung der Bevölkerungszahlen wurde die Notwendigkeit einer Nutzung beider Standorte erörtert.

Es wurde die Möglichkeit einer vertikalen Gliederung untersucht, bei der die Klassen 5 und 6 an zwei Standorten unterrichtet werden, während ab Klasse 7 die Konzentration auf einen Standort erfolgt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung könnte eine solche Regelung als Übergangslösung bis zum Schuljahr 2021/22 genehmigt werden, sofern eine mittelfristige Investitionsplanung vorliegt, die die spätere Rückkehr zu einem Einstandort sichert.

Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, der vertikalen Gliederung für die Klassen 5 und 6 vom Schuljahr 2018/19 bis 2021/22 grundsätzlich zuzustimmen. Nach diesem Zeitraum soll die Schule wieder an einem Standort geführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse für den Antrag sowie die erforderlichen Investitionsplanungen für die nächste Sitzungsperiode vorzubereiten.

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