Bebauungsplan Nr. 15 "Ortskern Brünen Süd II" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd II“ vor. Das Verfahren für diesen Bebauungsplan, der im Jahr 2001 mit dem Ziel der Entwicklung innerörtlicher Wohnbauflächen eingeleitet wurde, war bereits bis zum Stadium des Satzungsbeschlusses fortgeschritten. Ein abschließender Beschluss durch den Rat blieb jedoch aus, da ein früherer Beschluss des Planungsausschusses eine Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich des Grunderwerbs und eines kommunalen Bodenmanagements als Voraussetzung festlegte.
Da trotz mehrfacher Verhandlungen keine Einigung mit allen Eigentümern erzielt werden konnte und eine Kooperation zur Umsetzung eines kommunalen Bodenmanagements, insbesondere im Bereich der geplanten öffentlichen Haupterschließungsstraßen, nicht realisierbar ist, wird die Fortführung des Bebauungsplans als nicht mehr zweckmäßig eingestuft.
Als Alternative zur Entwicklung von Wohnbauland im Ortsteil Brünen hat die Verwaltung Flächen im Bereich nördlich der Hamminkelner Straße identifiziert. Da bei diesen Flächen die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer im Sinne des kommunalen Bodenmanagements gegeben ist, wird eine zeitnahe Entwicklung von Bauland an dieser Stelle als möglich erachtet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2016kein Ergebnis hinterlegt