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Beschlussvorlage

Wahl einer Schiedsperson und stv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hamminkeln III (Hamminkeln-Ringenberg)

2016/0105.1 07.07.2016 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/0105.1 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung der Ämter der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Hamminkeln-Ringenberg). Hintergrund der Vorlage ist das Auslaufen der Amtszeit der bisherigen Schiedsperson sowie das Ausscheiden der stellvertretenden Schiedsperson aus persönlichen Gründen.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung in den lokalen Teilen der örtlichen Zeitungen gingen zwei Eigenbewerbungen ein. Eine Bewerberin erfüllt die Altersvoraussetzungen gemäß dem Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, da sie das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 70 Jahre ist. Bei einem weiteren Bewerber liegt das erforderliche Mindestalter nicht vor. Eine Wahl dieses Kandidaten ist jedoch nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin vom Amtsgericht Wesel aufgrund von Ausnahmeregelungen in der Verwaltungsvorschrift zum Schiedsamtsgesetz möglich. Beide Bewerber sind im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnhaft.

Der Hauptausschuss hat am 30. Juni 2016 einstimmig empfohlen, die Bewerberin zur Schiedsperson und den Bewerber zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III zu wählen. Der Rat der Gemeinde wird gebeten, diesen Empfehlungen zuzustimmen.

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