Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0125 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Errichtung einer Veränderungssperre für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Planungsziele, welche die Weiterentwicklung sowie die Vervollständigung der bereits begonnenen gewerblichen Entwicklung im Geltungsbereich vorsehen. Zudem sollen durch die verbindliche Festsetzung zulässiger Nutzungen die Inhalte des aktuellen Einzelhandelkonzeptes für die Stadt Hamminkeln umgesetzt werden. Dies beinhaltet den Ausschluss von Nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten, um die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen und zu stärken.
Durch die Erlassung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die den genannten Planungszielen entgegenstehen, zunächst mit einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben. Der Rat wird dazu angehalten, die Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“ zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2016kein Ergebnis hinterlegt