Antrag der St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e.V. auf Gebührenbefreiung der Dienstleistungen des Bauhofes und der Verwaltungsgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e.V. hat einen Antrag auf Befreiung von Verwaltungsgebühren sowie auf Verzicht der Entgelte für Bauhofleistungen für alle Schützenvereine in der Stadt Hamminkeln gestellt. Konkret geht es um die Gebühren für verkehrsbehördliche Anordnungen zur Durchführung von Schützenumzügen sowie um die Abrechnung von Leistungen des Bauhofes, wie die Bereitstellung von Verkehrsschildern und Barken.
Die Verwaltung führt aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz NRW nicht gegeben sind. Eine Übernahme der Verwaltungsgebühren durch städtische Mittel wird abgelehnt, um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren und Präzedenzfälle zu vermeiden. Auch die Einbeziehung von Ausschankgenehmigungen in eine mögliche Bezuschussung wird zurückgewiesen, da diese Entgelte von den jeweiligen Festwirten zu tragen sind.
Hinsichtlich der Bauhofleistungen wird auf einen bestehenden Grundsatzbeschluss des Rates vom 1. März 2012 verwiesen. Demnach werden die Entgelte für Schützenfeste in Loikum, Mehrhoog und Wertherbruch bereits übernommen, sofern die Veranstaltung im jeweiligen Ort stattfindet. Eine Ausweitung dieser Regelung auf alle Schützenfeste im Stadtgebiet wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat 이에zu eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben, die vorsieht, die Gebühren für verkehrsbehördliche Anordnungen nicht aus städtischen Mitteln zu übernehmen, aber die bestehende Regelung für die Bauhofleistungen beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2016kein Ergebnis hinterlegt