1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ''Raiffeisenstraße'' - Veränderungssperre -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/0135 eine Veränderungssperre für den Bereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ zu erlassen. Die Vorlage, die von den Fachdiensten 61 erstellt wurde, dient dazu, die planerischen Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Änderung zu sichern.
Das Ziel der vorliegenden Planung ist es, an der betreffenden innerörtlichen Lage eine Lösung zu schaffen, die den Anforderungen des Städtebaus, der Verkehrsplanung sowie den Belangen des Einzelhandels entspricht. Dabei wird auf die Vorgaben des bestehenden Einzelhandelskonzeptes Bezug genommen. Durch die Verhängung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen Bauvorhaben, die den angestrebten Planungszielen entgegenstehen, verhindert werden. Die Sperre ist zunächst mit einer Frist von zwei Jahren befristet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechende Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ beschließt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Rates am 07.07.2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016kein Ergebnis hinterlegt