Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst-Ost" - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst-Ost“ neu aufzustellen. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Urteil aus einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem die Klage der Firma Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG gegen die Stadt abgewiesen wurde. Das Gericht stellte fest, dass das streitgegenständliche Grundstück aufgrund der Nichtigkeit des bisherigen Bebauungsplanes dem Außenbereich zuzuordnen ist, wodurch kein Anspruch auf einen positiven Bauvorbescheid für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes besteht.
Die Verwaltung strebt durch die Neuausstellung des Bebauungsplanes an, die bisherigen Planungsziele unter Berücksichtigung der gerichtlich festgestellten Mängel fortzuführen. Da die notwendigen Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind, soll die planerische Zielsetzung unverändert bleiben. Dies umfasst die Weiterentwicklung und Vervollständigung der gewerblichen Entwicklung im Geltungsbereich sowie die verbindliche Festsetzung zulässiger Nutzungen. Zudem soll auf Basis des aktuellen Einzelhandelkonzeptes der Stadt Hamminkeln der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche durch den Ausschluss von Nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten sichergestellt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 „Daßhorst-Ost“ zu fassen. Die inhaltlichen Festsetzungen des bisherigen Plans sollen im Sinne der Planungskontinuität übernommen und entsprechend ergänzt werden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2016kein Ergebnis hinterlegt