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Beschlussvorlage

55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse der Bürgerversammlung - Abwägungsbeschlüsse der frühzeitigen TöB-Beteiligung

2016/0094 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/0094 befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide im Bereich Dingden-Lankern. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Bedenken bezüglich der Verkehrsbelastung, des Lärmschutzes, der Wohnqualität sowie der Notwendigkeit eines Bebauungsplanes geäußert. Die Fachdienste 61 berücksichtigen dabei Stellungnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, des Kreises Wesel sowie der Unteren Landschaftsbehörde. Zentrale Prüfungsaspekte sind die Erschließungsfähigkeit der Bocholter Straße, der Brandschutz sowie der Boden- und Artenschutz.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Gestaltungsplan in einen Bebauungsplan zu überführen und entsprechende Gutachten zu Verkehr, Lärm und Immissionen zu erstellen. Die Anregungen der beteiligten Behörden zur Einbeziehung von Denkmal-, Landschafts- und Naturschutzbehörden sowie zur Ergänzung des Umweltberichts sollen umgesetzt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg verweist auf bergbauliche Verhältnisse, äußert jedoch keine Bedenken. Die Deutsche Bahn AG sieht keine Einwände gegen den Betrieb, schließt jedoch Entschädigungsansprüche aus. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sieht keine Einwände, sofern die Gebäudehöhe 30 Meter nicht überschreitet. Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Nord“ regt einen fünf Meter breiten Entwicklungsstreifen für den „Beltingsbach“ an. Der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise der Behörden zu berücksichtigen und die Anregung des Wasser- und Bodenverbandes im Bebauungsplan sowie im Umweltbericht umzusetzen. Eine Offenlage ist aufgrund noch ausstehender Gutachten derzeit nicht möglich.

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