Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" - Planerische Kriterien bei der Verwertung der stadteigenen Grundstücke
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0098 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Stand der Überplanung der ehemaligen Sportplatzfläche an der Brüner Straße. Nach der anstehenden Genehmigung und Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung soll der Bebauungsplan Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ rechtskräftig werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, die wesentlichen stadtigen Grundstücksflächen in der Gemarkung Hamminkeln (Flurstücke 1941 und 2533) mit einer Gesamtgröße von 20.788 qm als Einheit zu veräußern. Ausgenommen von dieser Verwertung sind die Fläche des Spielplatzes Kerschenkamp sowie die angrenzenden Fuß- und Radwege. Um geeignete Investoren zu finden, soll das Areal öffentlich angeboten werden. Als angemessener Kaufpreis für die etwa 11.890 qm überbaubare Fläche wird ein Betrag von 1,6 Mio. € angesetzt.
Für die Vergabe der Grundstücke sind fachliche und wirtschaftliche Eignungsnachweise sowie die Einhaltung städtebaulicher Kriterien erforderlich. Diese sehen eine Anzahl von 60 bis 75 Wohneinheiten vor, wobei eine Durchmischung von etwa 15 % Einfamilienhäusern und 85 % Mehrfamilienhäusern – unter Berücksichtigung von Anteilen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau – sowie eine Barrierefreiheit von mindestens 70 % der Einheiten in Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist. Zudem müssen bauliche Vorgaben zur Geschossigkeit, Grundflächenzahl und Regenwasserversickerung eingehalten werden. Die Einreichung eines Energiekonzeptes wird bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Eine Informationsveranstaltung für Interessenten ist noch vor den Sommerferien geplant.
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