4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" - Beschluss zur Offenlage
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0101 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines bestehenden Fußwegs zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche im Ortsteil Hamminkeln als öffentliche Verkehrsfläche. Diese planerische Maßnahme ist notwendig, um eine Widmung als öffentliche Straßenfläche im Rahmen grundstücksvertraglicher Regelungen zu ermöglichen.
Die Grundlage für den Geltungsbereich der Änderung bildet ein durch ein Vermessungsbüro erstelltes Aufmaß der örtlichen Gegebenheiten. Der festgesetzte Weg verläuft von Süden kommend entlang des Bürgerhauses und führt vor dem Parkplatz des Bürgerhauses in Richtung Osten auf das Grundstück des Gemeindehauses, um den Anschluss an die Martin-Luther-Straße herzustellen. Eine direkte Führung über den Parkplatz des Bürgerhauses ist nicht vorgesehen, da dieser bei Bedarf durch den privaten Eigentümer geschlossen werden kann.
Städtebaulich soll durch die Änderung die fußläufige Verbindung zwischen der Martin-Luther-Straße und der Marktstraße als Teil des Wegenetzes im Ortskern gestärkt werden. Zudem soll die Nutzung der Parkplätze an der Martin-Luther-Straße die Marktstraße entlasten. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2016kein Ergebnis hinterlegt