Auflösung des Betriebsausschusses und Bildung eines Bauausschusses zum 01.01.2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die Auflösung des Betriebsausschusses sowie die Bildung eines neuen Bauausschusses zum 1. Januar 2017 vor. Hintergrund dieser Maßnahme ist der Beschluss des Rates vom 11. Mai 2016, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH zum 31. Dezember 2016 aufzulösen. Mit der Rückführung des Wirtschaftsplanes in den Kernhaushalt sollen die Aufgaben des bisherigen Betriebsausschusses auf den neu zu gründenden Bauausschuss übertragen werden.
Aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsordnung, nach der Vergaben dem Bürgermeister bzw. dem Betriebsleiter übertragen wurden und Fachausschüssen lediglich zur Kenntnisnahme vorliegen, wird vorgeschlagen, den neuen Ausschuss ohne den Zusatz „Vergabe“ als Bauausschuss zu bezeichnen.
Die Vorlage sieht vor, die Mitgliederzahl des Bauausschusses auf 15 Personen festzulegen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger auf maximal sieben begrenzt wird. Zur personellen Besetzung wird ein einheitlicher Wahlvorschlag zur Annahme vorgelegt. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Besetzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage enthält zudem die Berechnung der Sitzverteilung für einen 15er-Ausschuss sowie die Regelungen zur Wahl von stellvertretenden Mitgliedern unter Berücksichtigung der geltenden Gemeindeordnung.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016kein Ergebnis hinterlegt