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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Mühlenbergkinder" im Ortsteil Brünen hier: MaßnahmenbeschlussZur Vorlage · 2016/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0142 der Fachdienste 65 sieht die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Mühlenbergkinder“ im Ortsteil Brünen vor. Hintergrund ist die Bedarfsplanung des Kreises Wesel für das Kitajahr 2017/2018, die einen Mehrbedarf von 20 Plätzen im betreffenden Ortsteil ausweist. Um diesen Bedarf zu decken, ist die Erweiterung der Einrichtung um eine Gruppe geplant.
Der Träger der Einrichtung hat bereits einen Antrag auf Landesmittel beim Kreis Wesel gestellt, um die Förderfähigkeit von bis zu 360.000 Euro zu sichern. Die vorläufigen Kostenschätzungen für die bauliche Erweiterung sowie die Einrichtung und Nebenkosten belaufen sich auf etwa 500.000 Euro. Neben dem Neubau sind Anpassungen am Bestand sowie eine Fassadensanierung und die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung vorgesehen, um der räumlichen Situation und dem steigenden Bedarf an Übermittagbetreuung gerecht zu werden.
Da für die notwendigen Fachplanungen im Haushaltsjahr 2016 keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von circa 50.000 Euro aus dem PSP-Element für den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu decken. Der Betriebsausschuss soll den Baubeschluss zur Erweiterung und zum Umbau des Gebäudes unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung fassen und dem Rat die Zustimmung zum Deckungsvorschlag empfehlen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 22.09.2016 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 3Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Mühlenbergkinder" im Ortsteil Brünen a) Antrag auf Zuschuss zum Ausbau b) Übernahme des Trägeranteils an den BetriebskostenZur Vorlage · 2016/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0146 der Fachdienste 40 sieht die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Mühlenbergkinder“ im Ortsteil Brünen vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen für Kinder über drei Jahre durch einen Um- bzw. Erweiterungsbau des städtischen Gebäudes an der Bergstraße. Hintergrund der Planung ist eine Bedarfsentwicklung, die bereits für das Kitajahr 2016/2017 durch das Kreisjugendamt Wesel festgestellt wurde und aufgrund geplanter Wohnbebauung im Ortsteil auch für die Folgejahre besteht.
Der Träger, die Elterninitiative Mühlenbergkinder e.V., hat die Bereitschaft zur Erweiterung um eine weitere Gruppe erklärt. Um Landesmittel für das Vorhaben zu sichern, wurde bereits ein Antrag über den Kreis Wesel beim Landesjugendamt eingereicht. Die Umsetzung der Erweiterung ist an die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Hamminkeln gebunden. Konkret wird beantragt, den Trägeranteil an den Investitionskosten in Höhe von maximal 10 Prozent, was einem Betrag von bis zu 40.000 Euro entspricht, sowie die ungedeckten jährlichen Betriebskosten für die neue Gruppe in Höhe von etwa 6.500 Euro zu tragen.
Die finanzielle Prüfung der Gesamtkosten für Bau und Einrichtung, die sich auf bis zu 400.000 Euro belaufen können, ist derzeit noch im Gange. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung zur Umsetzung an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 4Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt Hamminkeln- hier: Teilvertikale Gliederung für eine Übergangszeit von 2018 bis einschließlich Schuljahr 2021/22Zur Vorlage · 2016/0147.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine zeitlich begrenzte teilvertikale Gliederung der Gesamtschule für den Zeitraum vom Schuljahr 2018/19 bis einschließlich 2021/22. Während der Unterricht der Klassen 5 und 6 in dieser Übergangsphase sowohl am Hauptstandort Hamminkeln als auch am Teilstandort Dingden stattfinden soll, ist vorgesehen, ab dem Schuljahr 2022/23 alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule am Standort Hamminkeln zu beschulen.
Die Verwaltung hat hierzu Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Ein Änderungsantrag auf die teilvertikale Gliederung kann gestellt werden, sofern eine 6-Zügigkeit der Schule gewährleistet ist. Die Verwaltung stützt diese Annahme auf Prognosezahlen, die eine entsprechende Schülerzahl durch lokale Grundschulen sowie Anmeldungen aus Nachbarkommunen vorsehen. Voraussetzung für die Genehmigung durch die Bezirksregierung ist zudem die Bestätigung der mittelfristig geplanten Investitionen, um den Schulbetrieb am Hauptstandort ab 2022/23 sicherzustellen.
Die vorliegende Planung umfasst verschiedene Baumaßnahmen und Ausstattungen, darunter Umbauarbeiten, die Vorbereitung eines neuen Schulhauses sowie die Sanierung von Räumlichkeiten. Die Kostenansätze für die Jahre 2017 bis 2022 sind in der Vorlage detailliert aufgeführt. Der Kämmerer weist darauf hin, dass die kalkulierten Kosten vorrangig in den Haushaltsplänen ab 2017 berücksichtigt werden sollen. Für den Schülertransport zwischen den Standorten wird durch den Schulträger ein Schulbusverkehr sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 5Wiederaufnahme der Nachbarschaftsberatung (NBB)Zur Vorlage · 2016/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0152 der Fachdienste 50 sieht die Fortsetzung der Nachbarschaftsberatung (NBB) in Hamminkeln bis zum Jahr 2018 vor. Das Projekt ist Teil des LEADER-Förderprogramms des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER), welches über die Lokale Aktionsgruppe (LAG) e.V. für die Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck finanziert wird. Die NBB übernimmt eine Beratungs- und Lotsenfunktion für Hilfesuchende in verschiedenen Lebenslagen und koordiniert Unterstützungsleistungen, wie etwa Hilfe bei Anträgen, Einkaufsunterstützung oder die Vermittlung zu Fachstellen.
Da die bisherige Förderung endete, wurde durch die Geschäftsstelle der LAG ein neuer Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die LEADER-Mittel wurden für die beteiligten Kommunen für weitere zwei Jahre bewilligt, wobei das Projekt als Leuchtturmprojekt eingestuft wurde.
Da für die Tätigkeit im Bereich der Nachbarschaftsberatung keine Stelle im aktuellen Stellenplan vorhanden ist, spricht sich die Verwaltung für die befristete Einrichtung einer 0,5-Stelle in der Entgeltgruppe S11b aus. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stelle im Stellenplanentwurf 2017 im Produkt Lokale Agenda einzurichten, versehen mit einem Hinweis auf das Ende der Förderung im Jahr 2018. Der nach Abzug der Fördermittel verbleibende Personalaufwand von etwa 10.000 Euro ist in die Personalkostenkalkulation einzubeziehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Fortsetzung des Projektes bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 6Errichtung einer Begegnungsstätte in Mehrhoog hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2016/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0141 der Fachdienste 65 sieht den Baubeschluss für die Errichtung einer Begegnungsstätte im Ortsteil Mehrhoog vor. Das Vorhaben basiert auf einem Ratsbeschluss vom 03.03.2016, durch den Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Komponente Integration von Flüchtlingen“ beantragt wurden. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid über 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 679.092 Euro liegt vor.
Die Genehmigungsplanung sieht einen eingeschossigen Flachdachbau mit einer Nutzfläche von 242 Quadratmetern vor. Das Gebäude soll als kommunikativer Allraum mit flexiblen Trennwänden gestaltet werden und bietet Platz für Veranstaltungen mit etwa 120 Personen. Die Baukosten werden auf 450.000 Euro geschätzt, wobei Kosten für Außenanlagen, Stellplätze und die Ausstattung nicht enthalten sind. Eine Kostensteigerung von 70.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Schätzung resultiert aus Anpassungen der Räumlichkeiten sowie Sonderkosten für Lüftung und Trennwände. Da die Bezirksregierung keine Erhöhung der Fördersumme in Aussicht gestellt hat, sollen Einsparungen durch bürgerschaftliches Engagement im Quartiersmanagement zur Deckung der Kosten herangezogen werden.
Der Bauantrag wurde Ende August eingereicht, wobei ein Baubeginn noch im laufenden Jahr und eine Fertigstellung bis zum Sommer 2017 angestrebt werden, um den Förderzeitraum bis 2018 zu nutzen. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, Haushaltsmittel in Höhe von 715.342 Euro außerplanmäßig bereitzustellen, wobei die Deckung aus nicht benötigten Ermächtigungen des PSP-Elements „Bau von Flüchtlingsunterkünften“ erfolgt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 22.09.2016 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 72. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der Schule" im Ortsteil Ringenberg - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 2. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Schule“ im Ortsteil Ringenberg. Gegenstand der Vorlage 2016/0143 ist der Aufstellungsbeschluss für eine neue Flächennutzung. Hintergrund der Maßnahme ist eine aktuelle Bedarfsplanung für Kindertagesstätten, die im Ortsteil Ringenberg einen Fehlbedarf von acht Plätzen für das Kita-Jahr 2017/2018 sowie eine Pufferfunktion für die Ortsteile Hamminkeln und Dingden ausweist.
Um diesen Bedarf zu decken, sieht die Verwaltung den Neubau eines dreigruppigen Kindergartens vor. Als Standort wurde eine östlich an den bestehenden Kindergarten angrenzende Grünfläche identifiziert. Da die Fläche im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Parkanlage festgesetzt ist, muss die Zweckbindung geändert werden. Geplant ist, die Grünfläche in eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte umzuwandeln. Der Entwurf sieht eine Zufahrt vom Wolfsdeich aus sowie die Errichtung einer Parkplatzanlage vor, wobei der nördliche Gehölzstreifen erhalten bleiben soll.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit einer Mehrheit von elf Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen empfohlen. Der Rat der Stadt hat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange beschlossen, um das Verfahren auf Basis des vorliegenden Vorentwurfs zu beschleunigen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 21.09.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 88. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Leege Heide" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschluss - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist es, auf Grundstücken in der zweiten Reihe Baumöglichkeiten zu schaffen und so die Nachverdichtung in einem bereits erschlossenen Gebiet zu ermöglichen.
Im Rahmen des Abwägungsverfahrens wurden verschiedene Anregungen berücksichtigt. Auf Empfehlung des Kreises Wesel wird im Bebauungsplan festgelegt, dass Regenwasser auf den neu geschaffenen Baugrundstücken zur Versickerung auf dem jeweiligen Grundstück zu bringen ist. Zudem wird das angrenzende Überschwemmungsgebiet des Wolfstranges sowie die Gefahr von Überflutungen bei Extremereignissen im Planentwurf nachrichtlich dargestellt. Im Bereich des Naturschutzes wird die Bepflanzung eines Grünstreifens an der Westgrenze durch eine etwa 150 Meter lange, zwei- bis dreireihige Hecke konkretisiert.
Weitere Stellungnahmen wurden im Verfahren berücksichtigt: Die Hinweise der Deutschen Bahn AG zu möglichen Immissionen sowie die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaulichen Verhältnissen wurden zur Kenntnis genommen. Bezüglich des Brandschutzes wurde festgelegt, dass die Anforderungen an private Zufahrten im Rahmen der späteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie die Informationen der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu unterirdischen Gasleitungen wurden ebenfalls in die Planung einbezogen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat einstimmig empfohlen, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 21.09.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 9Erweiterung des Naturparks "Hohe Mark Westmünsterland"Zur Vorlage · 2016/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Erweiterung des Naturparks „Hohe Mark – Westmünsterland“ auf das gesamte Stadtgebiet von Hamminkeln vor. Die Anpassung der ursprünglichen Grenzen, die seit der Gründung im Jahr 1963 bestehen, erfolgt vor dem Hintergrund veränderter wirtschaftlicher und landesplanerischer Rahmenbedingungen. Ziel der Erweiterung ist es, den Naturpark als Dachmarke für die Region weiter auszubauen und die Potenziale des Naturtourismus zu nutzen.
Durch die Einbeziehung der Flächen in den Naturpark sollen die regionale Entwicklung sowie die Erschließung von Besuchergruppen aus dem Ruhrgebiet und den Niederlanden gefördert werden. Innerhalb der neuen Flächen können künftig Erhaltungsmaßnahmen für die naturnahe Infrastruktur sowie Investitionen über Förderzugänge des Naturparks finanziert werden. Die Erweiterung ist von der Zustimmung weiterer beteiligter Kommunen sowie der abschließenden Genehmigung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen abhängig.
Mit der Erweiterung verbunden ist eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags der Stadt Hamminkeln an den Verein Naturpark Hohe Mark – Westmünsterland. Der Beitrag erhöht sich von bisher 500,00 Euro, was eine vorübergehende Sonderkondition darstellte, auf zukünftig 1.000,00 Euro. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Flächenerweiterung bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 21.09.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 10Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Begleichung von Ansprüchen aufgrund der Starkregenereignisse im Juni 2016 hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2016/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0137 wird dem Rat der Stadt Hamminkeln die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt, die am 21.07.2016 durch den Ersten Beigeordneten und verschiedene Ratsmitglieder getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Begleichung von Ansprüchen, die aus den Starkregenereignissen im Juni 2016 resultieren.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr während der Ereignisse im Zeitraum vom 01.06.2016 bis zum 25.06.2016 mussten Maßnahmen zur Sicherung von Wohngebäuden und Betriebsstätten durchgeführt werden. Um Schäden an der Ortslage Ringenberg, dem dortigen Gewerbegebiet sowie der Zentralkläranlage zu vermeiden, wurden gezielte Maßnahmen wie Dammdurchstiche und die Ableitung von Wassermengen in landwirtschaftliche Flächen vorgenommen. Dies führte zu Entschädigungsansprüchen der betroffenen Landwirte in Höhe von etwa 310.000 Euro.
Die Vorlage sieht vor, im Produktbereich „Sicherheit und Ordnung“ insgesamt 580.000 Euro für externe Hilfeleistungen und die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie durch eine erwartete Erstattung gemäß dem Grundsatz der Gebühren und Kosten (GFG 2016). Zudem sollen 100.000 Euro für die Kosten der eigenen Hilfeleistungen bereitgestellt werden, wobei hierfür ebenfalls Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer genutzt werden. Die Kosten für externe Kräfte, einschließlich Verdienstausfällen und Verpflegung, werden auf etwa 270.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 11Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 des GBHZur Vorlage · 2016/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0149 der Fachdienste 20 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. In der Sitzung des Betriebsausschusses am 22. September 2016 wurde der Jahresabschluss bereits einmütig festgestellt. Das Jahresergebnis für das Jahr 2015 beläuft sich auf 0 Euro, womit die Jahresrechnung ausgeglichen ist. Im Rahmen dieser Sitzung beschloss der Betriebsausschuss zudem die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers.
Ein beauftragtes Prüfungsunternehmen legte im Rahmen der Beratung die wesentlichen Erkenntnisse aus der durchgeführten Prüfung vor. Da die Gemeindeprüfungsanstalt aufgrund personeller Engpässe zum Termin des Betriebsausschusses keine vorläufige Stellungnahme abgeben konnte, wurde darauf hingewiesen, dass eine Rückmeldung eventuell erst bis zur Ratssitzung am 6. Oktober 2016 möglich ist. Laut Auskunft der Gemeindeprüfungsanstalt können die erforderlichen Beschlüsse in den Gremien auch ohne deren Stellungnahme gefasst werden. Nach der abschließenden Beschlussfassung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung nach ortsüblicher Form erfolgt. Der Rat wird im weiteren Verfahren die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Betriebsausschusses beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 22.09.2016 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 12Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2015Zur Vorlage · 2016/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 dient der Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die Grundlage hierfür bilden die Jahresabschlüsse der Stadt Hamminkeln sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis.
Der Prozess umfasst die Erstellung einer Gesamtergebnisrechnung und einer Gesamtbilanz, wobei Erträge, Aufwendungen sowie Bilanzpositionen, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden, eliminiert werden. Der Abschluss beinhaltet zudem einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Der Gesamtanhang muss die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie etwaige Vereinfachungsregelungen und Schätzungen so erläutern, dass eine Beurteilung durch sachverständige Dritte möglich ist. Ergänzt wird der Anhang durch eine Kapitalflussrechnung nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2 sowie einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel. Ziel des Gesamtanhangs ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt transparent darzustellen, indem nur informationsrelevante Sachverhalte aufgeführt werden.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nehmen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung dieser Unterlagen beauftragen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses sowie der Beteiligungsbericht werden nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 13Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG) und Möglichkeit der Option zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten RechtslageZur Vorlage · 2016/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0148 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der gesetzlichen Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes. Durch die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an das Unionsrecht unterliegen Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer, sofern sie auf privatrechtlichen Verträgen beruhen oder eine Wettbewerbssituation nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Tätigkeit im Rahmen hoheitlicher Gewalt erfolgt und eine Behandlung als Nichtunternehmer zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Diese Neuregelungen treten grundsätzlich zum 1. Januar 2017 in Kraft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, über eine Optionserklärung bis zum 31. Dezember 2020 die bisherige Rechtslage vorübergehend weiter anzuwenden. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamminkeln bereits seit mehreren Jahren das Unionsrecht anwendet und Leistungen bei potenzieller Wettbewerbssituation der Umsatzsteuer unterwirft. Damit entspricht die zukünftige Regelung dem bereits bestehenden Verfahren der Stadt.
Obwohl eine Optionserklärung aufgrund der bestehenden Praxis nicht notwendig ist, wird dem Rat empfohlen, über die Ausübung des Optionsrechtes zu entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln von dem Optionsrecht keinen Gebrauch macht und die umsatzsteuerliche Behandlung der betreffenden Geschäftsvorfälle unverändert fortführt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 14Wahrnehmung der Aufgaben der Vollstreckung der Gemeinde Schermbeck im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Stadt Hamminkeln und der Gemeinde SchermbeckZur Vorlage · 2016/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schermbeck zu erweitern. Seit 2008 übernimmt die Stadt Hamminkeln bereits Aufgaben der Finanzbuchhaltung im Bereich der Zahlungsabwicklung für die Gemeinde Schermbeck. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht nun vor, diese Kooperation auf die Aufgaben des Vollstreckungsinnendienstes auszuweiten.
Grundlage für diesen Schritt ist eine personelle Situation in der Gemeinde Schermbeck sowie eine Empfehlung der GPA NRW aus einer Prüfung im Juni 2016. Der Berichtsentwurf der Prüfinstanz empfiehlt eine Ausweitung der Zusammenarbeit, da die Reform der Sachaufklärung und die gestiegenen Anforderungen im Insolvenzrecht eine stärkere Spezialisierung der Sachbearbeitung erfordern. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln befürwortet die Erweiterung der Kooperation auf Basis der bisherigen Erfahrungen.
Für die Umsetzung der Aufgaben im Vollstreckungsinnendienst wird ein Stellenbedarf von zwei Teilzeitkräften mit jeweils 0,5 Stellenanteilen sowie ein Anteil von 0,1 Stellen für die Verantwortliche in der Vollstreckung veranschlagt. Die Personaleinstellungen in Hamminkeln sollen zum 01.06.2017 erfolgen, wobei ein Übergang im Zeitraum Dezember 2017 bis Januar 2018 vorgesehen ist. Die Kosten für diese Erweiterung, die auf etwa 78.000 Euro jährlich geschätzt werden, sollen der Gemeinde Schermbeck auf Basis der tatsächlichen Stellenanteile und Sachkosten in Rechnung gestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 GkG.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 15Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes hier: Übertragung der Entscheidung auf den Ausschuss für Umwelt, Planung und StadtentwicklungZur Vorlage · 2016/0174 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/0174 der Fachdienste 10 sieht die Übertragung der Entscheidung über ein Wirtschaftswegekonzept auf den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vor. Grundlage hierfür ist § 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund der Vorlage ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Zeitplan für einen Förderantrag bei der Bezirksregierung einzuhalten. Dieser muss bis zum 20. November 2016 eingereicht werden. Da die Überarbeitung des Wirtschaftswegekonzepts, welche auf einer vorangegangenen Bürgerbeteiligung basiert, erst nach der Fertigstellung und Abrechnung der entsprechenden Maßnahmen abgeschlossen sein wird, ist eine Beratung im Betriebsausschuss am 10. November 2016 nicht realisierbar. Eine Beratung im Rat am 1. Dezember 2016 würde die einzuhaltende Frist für den Förderantrag ebenfalls überschreiten.
Nach den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen Ende September soll das überarbeitete Konzept der Projektgruppe erneut vorgestellt werden. Um eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die abschließende Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 16. November 2016 durchzuführen. Der Rat wird durch den vorliegenden Beschlussvorschlag ermächtigt, die Entscheidungskompetenz für dieses Thema auf den genannten Ausschuss zu übertragen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 16Auflösung des Betriebsausschusses und Bildung eines Bauausschusses zum 01.01.2017Zur Vorlage · 2016/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die Auflösung des Betriebsausschusses sowie die Bildung eines neuen Bauausschusses zum 1. Januar 2017 vor. Hintergrund dieser Maßnahme ist der Beschluss des Rates vom 11. Mai 2016, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH zum 31. Dezember 2016 aufzulösen. Mit der Rückführung des Wirtschaftsplanes in den Kernhaushalt sollen die Aufgaben des bisherigen Betriebsausschusses auf den neu zu gründenden Bauausschuss übertragen werden.
Aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsordnung, nach der Vergaben dem Bürgermeister bzw. dem Betriebsleiter übertragen wurden und Fachausschüssen lediglich zur Kenntnisnahme vorliegen, wird vorgeschlagen, den neuen Ausschuss ohne den Zusatz „Vergabe“ als Bauausschuss zu bezeichnen.
Die Vorlage sieht vor, die Mitgliederzahl des Bauausschusses auf 15 Personen festzulegen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger auf maximal sieben begrenzt wird. Zur personellen Besetzung wird ein einheitlicher Wahlvorschlag zur Annahme vorgelegt. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Besetzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage enthält zudem die Berechnung der Sitzverteilung für einen 15er-Ausschuss sowie die Regelungen zur Wahl von stellvertretenden Mitgliedern unter Berücksichtigung der geltenden Gemeindeordnung.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 174. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0154 sieht die vierte Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln mit Wirkung zum 1. Januar 2017 vor. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 11. Mai 2016, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH zum Jahresende 2016 aufzulösen. Durch die Rückführung des Wirtschaftsplanes in den Kernhaushalt entfällt der bisherige Betriebsausschuss.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll ein neuer Bauausschuss gebildet werden. Von der Bezeichnung „Bau- und Vergabeausschuss“ wird abgesehen, da Vergaben bereits dem Bürgermeister bzw. der Betriebsleitung übertragen wurden. Die Aufgaben des aufgelösten Betriebsausschusses, die die GBH betreffen, wie Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie bestimmte Forderungsangelegenheiten, werden ab 2017 dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Die Neuregelung der Maßnahmebeschlüsse sieht vor, künftig nur noch erhebliche außerplanmäßige Maßnahmen über 25.000 Euro den Fachausschüssen vorzulegen, um Unstimmigkeiten bei bereits haushaltsrechtlich bereitgestellten Mitteln zu vermeiden. Baumaßnahmen innerhalb der bereitgestellten Haushaltsmittel sollen jedoch weiterhin dem Bauausschuss zur Entscheidung oder Beratung zugeführt werden. Der neue Bauausschuss erhält einen Aufgabenkatalog, der Grundsatzfragen des Gebäudemanagements, der Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie energiewirtschaftliche Fragen umfasst. Zudem werden Entscheidungsbefugnisse für Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich innerhalb definierter Wertgrenzen festgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 18Benennung von Gremienmitgliedern in Drittorganisationen sowie Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und SportZur Vorlage · 2016/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0169 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen in verschiedenen Gremien und Drittorganisationen sowie der Nachbesetzung eines kommunalen Ausschusses.
Aufgrund der Beendigung der Arbeitsverhältnisse eines Vorstandsbereichsleiters und eines Betriebsleiters sind Nachfolgefeststellungen für verschiedene Gremien erforderlich. Für den Regionalen Beirat des Nahverkehrsverbands Niederrhein sowie für verschiedene Wasser- und Bodenverbände, darunter der Raesfelder Isselverband, die Verbände Untere Issel Süd, Mittlere Issel, Unterer Isselverband Nord und Obere Issel, schlägt die Verwaltung entsprechende Nachfolgekandidaten vor. Dabei wird zwischen unmittelbarer Entsendung und dem Vorschlagsrecht der Stadt unterschieden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für bestimmte Sitze im Verbandsvorstand der Wasser- und Bodenverbände das Vorschlagsrecht der Verwaltung vorbehalten ist.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft das Ende der Amtszeit des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honsel
elbach“ zum 31. Dezember 2016. Für die neue Amtszeit von 2017 bis 2021 ist eine Neuwahl des Ausschusses vorgesehen, wobei die Bereitschaft der bisherigen Vertreter zur Wiederwahl vorliegt.
Zudem wird die Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport thematisiert. Nach dem Eintritt einer Vertreterin der Schulen in den Ruhestand schlägt die Vertretung der Schulen der Sekundarstufe I eine neue Besetzung des beratenden Mandats für Schulangelegenheiten vor. Der Rat soll über die vorgeschlagenen Personen für die Drittorganisationen sowie über die Nachbesetzung im genannten Ausschuss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 19Änderung der Öffnungszeiten für die Grünschnitt- und Bioabfallsammlung an der Güterstraße in HamminkelnZur Vorlage · 2016/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/0176 eine Anpassung der Öffnungszeiten für die Grünschnitt- und Bioabfallsammlung an der Güterstraße in Hamminkeln vorgeschlagen. Dieser Vorschlag erfolgte in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Abfall und basiert auf den Erfahrungswerten der vergangenen neun Monate der Sammlung.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, die Annahmezeiten für bestimmte Wochentage zu modifizieren. Während die Annahme am Mittwoch weiterhin von 10 bis 18 Uhr stattfinden soll, sollen die Zeiten am Donnerstag und Freitag jeweils auf 12 bis 18 Uhr angepasst werden. Für den Samstag ist eine Reduzierung der Öffnungszeiten von bisher 10 bis 18 Uhr auf 10 bis 14 Uhr vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, die neuen Öffnungszeiten ab dem 2. Januar 2017 umzusetzen. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei den Fachdiensten 65.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 20Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 21Mitteilungen und Anfragen