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Beschlussvorlage

Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt Hamminkeln- hier: Teilvertikale Gliederung für eine Übergangszeit von 2018 bis einschließlich Schuljahr 2021/22

2016/0147.1 06.10.2016 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant eine zeitlich begrenzte teilvertikale Gliederung der Gesamtschule für den Zeitraum vom Schuljahr 2018/19 bis einschließlich 2021/22. Während der Unterricht der Klassen 5 und 6 in dieser Übergangsphase sowohl am Hauptstandort Hamminkeln als auch am Teilstandort Dingden stattfinden soll, ist vorgesehen, ab dem Schuljahr 2022/23 alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule am Standort Hamminkeln zu beschulen.

Die Verwaltung hat hierzu Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Ein Änderungsantrag auf die teilvertikale Gliederung kann gestellt werden, sofern eine 6-Zügigkeit der Schule gewährleistet ist. Die Verwaltung stützt diese Annahme auf Prognosezahlen, die eine entsprechende Schülerzahl durch lokale Grundschulen sowie Anmeldungen aus Nachbarkommunen vorsehen. Voraussetzung für die Genehmigung durch die Bezirksregierung ist zudem die Bestätigung der mittelfristig geplanten Investitionen, um den Schulbetrieb am Hauptstandort ab 2022/23 sicherzustellen.

Die vorliegende Planung umfasst verschiedene Baumaßnahmen und Ausstattungen, darunter Umbauarbeiten, die Vorbereitung eines neuen Schulhauses sowie die Sanierung von Räumlichkeiten. Die Kostenansätze für die Jahre 2017 bis 2022 sind in der Vorlage detailliert aufgeführt. Der Kämmerer weist darauf hin, dass die kalkulierten Kosten vorrangig in den Haushaltsplänen ab 2017 berücksichtigt werden sollen. Für den Schülertransport zwischen den Standorten wird durch den Schulträger ein Schulbusverkehr sichergestellt.

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