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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Städtische Bücherei - hier: Bericht über Möglichkeiten der Erweiterung des AngebotsspektrumsZur Vorlage · 2016/0168 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit den Möglichkeiten zur Erweiterung des Angebots der städtischen Bücherei in Hamminkeln. Im Zentrum stehen dabei zwei verschiedene Entwicklungsoptionen.
Erstens wird die Erreichung der Klassifizierung als „Bibliothek erster Stufe“ thematisiert. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet hierfür Förderungen an, sofern ein entsprechendes Entwicklungskonzept vorliegt und vom Rat verabschiedet wird. Die Förderung umfasst degressiv über drei Jahre die Personalkosten für eine fachliche Leitung sowie den Aufbau des Medienbestands bis zu 10.000 Einheiten. Für die Erfüllung der Förderkriterien müssten die aktuelle Fachkraftkapazität von 0,15 Stellen auf mindestens 0,5 Stellen erhöht und die wöchentlichen Öffnungszeiten von derzeit 12,5 Stunden auf mindestens 20 Stunden gesteigert werden. Die technische Ausstattung ist bereits vorhanden.
Zweitens wird die Einführung einer Onlineausleihe über den Verbund „Onleihe-Niederrhein“ geprüft. Während eine ähnliche Prüfung im Jahr 2014 aufgrund mangelnden Nutzerbedarfs nicht umgesetzt wurde, regt eine Anfrage der SPD-Fraktion eine erneute Untersuchung an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung in vergleichbaren Kommunen stetig steigt. Die einmaligen Implementierungs- und Vernetzungskosten belaufen sich auf etwa 5.700 Euro zuzüglich Schulungskosten, während die jährlichen Betriebskosten bei rund 3.380 Euro liegen würden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen zur Kenntnis nimmt und die Entscheidung über die Antragstellung zur Förderung sowie die Aufnahme in den Onleiheverbund im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 prüft.
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Beratungsfolge
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 3Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft Antrag der SPD-Fraktion vom 19.03.2016Zur Vorlage · 2016/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/0164 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 19. März 2016, die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen. Der Vorstandsbereich II ist für die Vorlage federführend.
Im Rahmen der Prüfung wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Beratungsleistungen über das Bundesministerium der Finanzen in Anspruch zu nehmen. Hierbei können die Dienste der Firma Partnerschaften Deutschland, ÖPP Deutschland AG, bis zu einer festgelegten Fördersumme von 40.000 Euro pro Projekt genutzt werden. Die Aufgabe dieser Gesellschaft besteht darin, Kommunen zu beraten und die Erfolgsaussichten entsprechender Projekte zu analysieren.
Die Vorlage gibt an, dass zwischenzeitlich Gespräche stattgefunden haben und die ÖPP Deutschland AG erste Ergebnisse vorbereitet hat, die in der Sitzung vorgetragen werden sollen. Da die konkreten Resultate zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorlagen, dient das Dokument dazu, einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zu formulieren. Die Beratung der Vorlage war für den 29. September 2016 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 6. Oktober 2016 im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4Wasserschäden aufgrund der Starkregenereignisse zwischen dem 30.05.2016 und 23.06.2016 in Mehrhoog hier: Anregungen gemäß § 24 GO von Mehrhooger Bürgerinnen und Bürgern vom 30.08.2016 sowie vom 06.09.2016Zur Vorlage · 2016/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0156 befasst sich mit Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Ortsteil Mehrhoog bezüglich der Wasserschäden, die durch Starkregenereignisse im Zeitraum zwischen dem 30. Mai und dem 23. Juni 2016 entstanden sind. In zwei eingereichten Anregungen gemäß § 24 GO NRW werden verschiedene Maßnahmen zur künftigen Schadensvermeidung vorgeschlagen.
Die erste Anregung, die von sechs Personen unterzeichnet wurde, fordert eine gebäudebezogene Erhebung im Ortsteil Mehrhoog, um die Art, das Ausmaß und die Dauer der Schäden zu erfassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Darauf aufbauend sollen bauliche und pflegerische Maßnahmen für öffentliche und private Hand festgelegt werden. Zudem wird die Erstellung eines Konzepts zur Schadensminimierung bei künftigen Wetterereignissen sowie die Bereitstellung oder Akquise notwendiger finanzieller Mittel beantragt.
Eine zweite, von über 400 Personen unterzeichnete Anregung thematisiert die Grundwassersituation. Hier werden die Überprüfung und Instandsetzung von Entwässerungsgräben, die Prüfung der Kapazität des Kanalsystems sowie der Pumpenanlagen und die Erforschung der Ursachen für hohe Grundwasserstände vorgeschlagen. Weitere Punkte sind die Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle, die Entsiegelung von Grundstücken sowie die Optimierung von Regenentwässerungsanlagen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit zur Vorberatung an den Betriebsausschuss verwiesen. Eine Beratung im zuständigen Fachausschuss wird aufgrund der geplanten Einbindung externer Fachbehörden voraussichtlich in das erste Quartal 2017 verschoben.
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Beratungsfolge
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 5Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Mühlenbergkinder" im Ortsteil Brünen a) Antrag auf Zuschuss zum Ausbau b) Übernahme des Trägeranteils an den BetriebskostenZur Vorlage · 2016/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0146 der Fachdienste 40 sieht die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Mühlenbergkinder“ im Ortsteil Brünen vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen für Kinder über drei Jahre durch einen Um- bzw. Erweiterungsbau des städtischen Gebäudes an der Bergstraße. Hintergrund der Planung ist eine Bedarfsentwicklung, die bereits für das Kitajahr 2016/2017 durch das Kreisjugendamt Wesel festgestellt wurde und aufgrund geplanter Wohnbebauung im Ortsteil auch für die Folgejahre besteht.
Der Träger, die Elterninitiative Mühlenbergkinder e.V., hat die Bereitschaft zur Erweiterung um eine weitere Gruppe erklärt. Um Landesmittel für das Vorhaben zu sichern, wurde bereits ein Antrag über den Kreis Wesel beim Landesjugendamt eingereicht. Die Umsetzung der Erweiterung ist an die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Hamminkeln gebunden. Konkret wird beantragt, den Trägeranteil an den Investitionskosten in Höhe von maximal 10 Prozent, was einem Betrag von bis zu 40.000 Euro entspricht, sowie die ungedeckten jährlichen Betriebskosten für die neue Gruppe in Höhe von etwa 6.500 Euro zu tragen.
Die finanzielle Prüfung der Gesamtkosten für Bau und Einrichtung, die sich auf bis zu 400.000 Euro belaufen können, ist derzeit noch im Gange. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung zur Umsetzung an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 6Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt Hamminkeln- hier: Teilvertikale Gliederung für eine Übergangszeit von 2018 bis einschließlich Schuljahr 2021/22Zur Vorlage · 2016/0147.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine zeitlich begrenzte teilvertikale Gliederung der Gesamtschule für den Zeitraum vom Schuljahr 2018/19 bis einschließlich 2021/22. Während der Unterricht der Klassen 5 und 6 in dieser Übergangsphase sowohl am Hauptstandort Hamminkeln als auch am Teilstandort Dingden stattfinden soll, ist vorgesehen, ab dem Schuljahr 2022/23 alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule am Standort Hamminkeln zu beschulen.
Die Verwaltung hat hierzu Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Ein Änderungsantrag auf die teilvertikale Gliederung kann gestellt werden, sofern eine 6-Zügigkeit der Schule gewährleistet ist. Die Verwaltung stützt diese Annahme auf Prognosezahlen, die eine entsprechende Schülerzahl durch lokale Grundschulen sowie Anmeldungen aus Nachbarkommunen vorsehen. Voraussetzung für die Genehmigung durch die Bezirksregierung ist zudem die Bestätigung der mittelfristig geplanten Investitionen, um den Schulbetrieb am Hauptstandort ab 2022/23 sicherzustellen.
Die vorliegende Planung umfasst verschiedene Baumaßnahmen und Ausstattungen, darunter Umbauarbeiten, die Vorbereitung eines neuen Schulhauses sowie die Sanierung von Räumlichkeiten. Die Kostenansätze für die Jahre 2017 bis 2022 sind in der Vorlage detailliert aufgeführt. Der Kämmerer weist darauf hin, dass die kalkulierten Kosten vorrangig in den Haushaltsplänen ab 2017 berücksichtigt werden sollen. Für den Schülertransport zwischen den Standorten wird durch den Schulträger ein Schulbusverkehr sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 7Wiederaufnahme der Nachbarschaftsberatung (NBB)Zur Vorlage · 2016/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0152 der Fachdienste 50 sieht die Fortsetzung der Nachbarschaftsberatung (NBB) in Hamminkeln bis zum Jahr 2018 vor. Das Projekt ist Teil des LEADER-Förderprogramms des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER), welches über die Lokale Aktionsgruppe (LAG) e.V. für die Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck finanziert wird. Die NBB übernimmt eine Beratungs- und Lotsenfunktion für Hilfesuchende in verschiedenen Lebenslagen und koordiniert Unterstützungsleistungen, wie etwa Hilfe bei Anträgen, Einkaufsunterstützung oder die Vermittlung zu Fachstellen.
Da die bisherige Förderung endete, wurde durch die Geschäftsstelle der LAG ein neuer Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die LEADER-Mittel wurden für die beteiligten Kommunen für weitere zwei Jahre bewilligt, wobei das Projekt als Leuchtturmprojekt eingestuft wurde.
Da für die Tätigkeit im Bereich der Nachbarschaftsberatung keine Stelle im aktuellen Stellenplan vorhanden ist, spricht sich die Verwaltung für die befristete Einrichtung einer 0,5-Stelle in der Entgeltgruppe S11b aus. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stelle im Stellenplanentwurf 2017 im Produkt Lokale Agenda einzurichten, versehen mit einem Hinweis auf das Ende der Förderung im Jahr 2018. Der nach Abzug der Fördermittel verbleibende Personalaufwand von etwa 10.000 Euro ist in die Personalkostenkalkulation einzubeziehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Fortsetzung des Projektes bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 8Sanierung der Brücke Am Winzelbach hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2016/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Neubau der Brücke „Am Winzelbach“ im Ortsteil Marienthal. Auslöser für die Notwendigkeit von Maßnahmen waren Hochwasserereignisse im Juni 2016, die zu erheblichen Schäden an der bestehenden Konstruktion führten. Eine Untersuchung ergab, dass ein Widerlager zu etwa 50 % abgerissen wurde, Erdreich weggespült wurde und ein Kolk unter der Straße entstanden ist. Zudem wurden Risse an den Flügelmauern sowie ein fehlendes Schrammbord festgestellt.
Nach Prüfung der Sachlage wird ein Neubau als die einzige wirtschaftliche Option eingestuft, da eine reine Instandsetzung nicht als rentabel bewertet wird. Für die Planung des Neubaus müssen die hydraulischen Bedingungen mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel abgestimmt werden. Zudem wird die Prüfung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung angestrebt, wobei eine Förderung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich sein könnte. Die Notwendigkeit des Brückenerhalts wurde unter Berücksichtigung des Wirtschaftswegekonzepts bestätigt, da die Straße für die Hoferschließung und die Bewirtschaftung angrenzender Felder unverzichtbar ist.
Die geschätzten Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich auf circa 80.000 Euro brutto, worin auch Ingenieurleistungen und Eigenleistungen der Verwaltung enthalten sind. Da diese Mittel nicht im laufenden Haushalt vorgesehen sind, wird die außerplanmäßige Bereitstellung aus dem PSP-Element für den Straßenausbau „Am Bokern“ vorgeschlagen. Der Betriebsausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss abgegeben.
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Beratungsfolge
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 22.09.2016 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 9Vorlage des zweiten Quartalsberichtes 2016 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0157 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 zum zweiten Quartalsbericht 2016 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln legt die Ergebnis- und Finanzrechnung für den Zeitraum von Januar bis Juni 2016 dar. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 51 % der für das Jahr 2016 geplanten Erträge verbucht.
Bei den Erträgen zeigt sich eine unterschiedliche Entwicklung der einzelnen Positionen. Während die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleichsgesetz bereits vollständig eingegangen sind und die Gewerbesteuer im ersten Halbjahr zu 69 % erfüllt ist, stehen die zweite Rate der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die Hundesteuer erst im Juli an. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten einen Stand von 73 % des Planansatzes, wobei die Schlüsselzuweisung und die Schulpauschale bereits in voller Höhe vorliegen. Die Transfererträge übertrafen den Planansatz mit 130 %. Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden 97 % der geplanten Erträge verbucht, wobei die Mieterträge bereits für das gesamte Jahr erfasst sind.
Auf der Ausgabenseite wurden im ersten Halbjahr 49 % der geplanten Aufwendungen verbucht. Die Personalaufwendungen liegen bei 44 %, da Personalrückstellungsveränderungen erst zum Jahresabschluss erfolgen. Die Versorgungsaufwendungen verzeichneten mit 108 % einen Wert über dem Planansatz, bedingt durch die vorzeitige Verbuchung von Beihilfe-Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr. Die Transferaufwendungen erreichten 50 %, wobei die Kreisumlage aufgrund einer Senkung des Umlagehebesatzes voraussichtlich um rund 200.000 Euro geringer ausfallen wird als geplant.
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Beratungsfolge
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 10Bericht über die Zielerreichungsgrade und Abbildung der Kennzahlen im ersten Halbjahr 2016 des KernhaushaltesZur Vorlage · 2016/0163 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2016/0163 des Vorstandsbereichs II informiert den Haupt- und Finanzausschuss über die Zielerreichungsgrade sowie die Abbildung der Kennzahlen im Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln für das erste Halbjahr 2016.
Der Bericht basiert auf den Rückmeldungen der jeweiligen Produktverantwortlichen für den genannten Zeitraum. Die entsprechenden Daten sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Darüber hinaus enthält das Dokument den Hinweis, dass eine umfassende Überarbeitung der Pflege des Ziel- und Kennzahlensystems im Laufe des Jahres 2017 geplant ist. Die Vorlage wurde im September 2016 erstellt und war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. September 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 11Wahrnehmung der Aufgaben der Vollstreckung der Gemeinde Schermbeck im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Stadt Hamminkeln und der Gemeinde SchermbeckZur Vorlage · 2016/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schermbeck zu erweitern. Seit 2008 übernimmt die Stadt Hamminkeln bereits Aufgaben der Finanzbuchhaltung im Bereich der Zahlungsabwicklung für die Gemeinde Schermbeck. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht nun vor, diese Kooperation auf die Aufgaben des Vollstreckungsinnendienstes auszuweiten.
Grundlage für diesen Schritt ist eine personelle Situation in der Gemeinde Schermbeck sowie eine Empfehlung der GPA NRW aus einer Prüfung im Juni 2016. Der Berichtsentwurf der Prüfinstanz empfiehlt eine Ausweitung der Zusammenarbeit, da die Reform der Sachaufklärung und die gestiegenen Anforderungen im Insolvenzrecht eine stärkere Spezialisierung der Sachbearbeitung erfordern. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln befürwortet die Erweiterung der Kooperation auf Basis der bisherigen Erfahrungen.
Für die Umsetzung der Aufgaben im Vollstreckungsinnendienst wird ein Stellenbedarf von zwei Teilzeitkräften mit jeweils 0,5 Stellenanteilen sowie ein Anteil von 0,1 Stellen für die Verantwortliche in der Vollstreckung veranschlagt. Die Personaleinstellungen in Hamminkeln sollen zum 01.06.2017 erfolgen, wobei ein Übergang im Zeitraum Dezember 2017 bis Januar 2018 vorgesehen ist. Die Kosten für diese Erweiterung, die auf etwa 78.000 Euro jährlich geschätzt werden, sollen der Gemeinde Schermbeck auf Basis der tatsächlichen Stellenanteile und Sachkosten in Rechnung gestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 GkG.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 124. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0154 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0154 sieht die vierte Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln mit Wirkung zum 1. Januar 2017 vor. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 11. Mai 2016, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH zum Jahresende 2016 aufzulösen. Durch die Rückführung des Wirtschaftsplanes in den Kernhaushalt entfällt der bisherige Betriebsausschuss.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll ein neuer Bauausschuss gebildet werden. Von der Bezeichnung „Bau- und Vergabeausschuss“ wird abgesehen, da Vergaben bereits dem Bürgermeister bzw. der Betriebsleitung übertragen wurden. Die Aufgaben des aufgelösten Betriebsausschusses, die die GBH betreffen, wie Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie bestimmte Forderungsangelegenheiten, werden ab 2017 dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Die Neuregelung der Maßnahmebeschlüsse sieht vor, künftig nur noch erhebliche außerplanmäßige Maßnahmen über 25.000 Euro den Fachausschüssen vorzulegen, um Unstimmigkeiten bei bereits haushaltsrechtlich bereitgestellten Mitteln zu vermeiden. Baumaßnahmen innerhalb der bereitgestellten Haushaltsmittel sollen jedoch weiterhin dem Bauausschuss zur Entscheidung oder Beratung zugeführt werden. Der neue Bauausschuss erhält einen Aufgabenkatalog, der Grundsatzfragen des Gebäudemanagements, der Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie energiewirtschaftliche Fragen umfasst. Zudem werden Entscheidungsbefugnisse für Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich innerhalb definierter Wertgrenzen festgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen