4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0154 sieht die vierte Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln mit Wirkung zum 1. Januar 2017 vor. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 11. Mai 2016, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH zum Jahresende 2016 aufzulösen. Durch die Rückführung des Wirtschaftsplanes in den Kernhaushalt entfällt der bisherige Betriebsausschuss.
Im Zuge dieser Umstrukturierung soll ein neuer Bauausschuss gebildet werden. Von der Bezeichnung „Bau- und Vergabeausschuss“ wird abgesehen, da Vergaben bereits dem Bürgermeister bzw. der Betriebsleitung übertragen wurden. Die Aufgaben des aufgelösten Betriebsausschusses, die die GBH betreffen, wie Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie bestimmte Forderungsangelegenheiten, werden ab 2017 dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Die Neuregelung der Maßnahmebeschlüsse sieht vor, künftig nur noch erhebliche außerplanmäßige Maßnahmen über 25.000 Euro den Fachausschüssen vorzulegen, um Unstimmigkeiten bei bereits haushaltsrechtlich bereitgestellten Mitteln zu vermeiden. Baumaßnahmen innerhalb der bereitgestellten Haushaltsmittel sollen jedoch weiterhin dem Bauausschuss zur Entscheidung oder Beratung zugeführt werden. Der neue Bauausschuss erhält einen Aufgabenkatalog, der Grundsatzfragen des Gebäudemanagements, der Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie energiewirtschaftliche Fragen umfasst. Zudem werden Entscheidungsbefugnisse für Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich innerhalb definierter Wertgrenzen festgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 29.09.2016kein Ergebnis hinterlegt