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Beschlussvorlage

Wahrnehmung der Aufgaben der Vollstreckung der Gemeinde Schermbeck im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Stadt Hamminkeln und der Gemeinde Schermbeck

2016/0173 06.10.2016 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schermbeck zu erweitern. Seit 2008 übernimmt die Stadt Hamminkeln bereits Aufgaben der Finanzbuchhaltung im Bereich der Zahlungsabwicklung für die Gemeinde Schermbeck. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht nun vor, diese Kooperation auf die Aufgaben des Vollstreckungsinnendienstes auszuweiten.

Grundlage für diesen Schritt ist eine personelle Situation in der Gemeinde Schermbeck sowie eine Empfehlung der GPA NRW aus einer Prüfung im Juni 2016. Der Berichtsentwurf der Prüfinstanz empfiehlt eine Ausweitung der Zusammenarbeit, da die Reform der Sachaufklärung und die gestiegenen Anforderungen im Insolvenzrecht eine stärkere Spezialisierung der Sachbearbeitung erfordern. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln befürwortet die Erweiterung der Kooperation auf Basis der bisherigen Erfahrungen.

Für die Umsetzung der Aufgaben im Vollstreckungsinnendienst wird ein Stellenbedarf von zwei Teilzeitkräften mit jeweils 0,5 Stellenanteilen sowie ein Anteil von 0,1 Stellen für die Verantwortliche in der Vollstreckung veranschlagt. Die Personaleinstellungen in Hamminkeln sollen zum 01.06.2017 erfolgen, wobei ein Übergang im Zeitraum Dezember 2017 bis Januar 2018 vorgesehen ist. Die Kosten für diese Erweiterung, die auf etwa 78.000 Euro jährlich geschätzt werden, sollen der Gemeinde Schermbeck auf Basis der tatsächlichen Stellenanteile und Sachkosten in Rechnung gestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 GkG.

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