Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Begleichung von Ansprüchen aufgrund der Starkregenereignisse im Juni 2016 hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0137 wird dem Rat der Stadt Hamminkeln die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt, die am 21.07.2016 durch den Ersten Beigeordneten und verschiedene Ratsmitglieder getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln zur Begleichung von Ansprüchen, die aus den Starkregenereignissen im Juni 2016 resultieren.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr während der Ereignisse im Zeitraum vom 01.06.2016 bis zum 25.06.2016 mussten Maßnahmen zur Sicherung von Wohngebäuden und Betriebsstätten durchgeführt werden. Um Schäden an der Ortslage Ringenberg, dem dortigen Gewerbegebiet sowie der Zentralkläranlage zu vermeiden, wurden gezielte Maßnahmen wie Dammdurchstiche und die Ableitung von Wassermengen in landwirtschaftliche Flächen vorgenommen. Dies führte zu Entschädigungsansprüchen der betroffenen Landwirte in Höhe von etwa 310.000 Euro.
Die Vorlage sieht vor, im Produktbereich „Sicherheit und Ordnung“ insgesamt 580.000 Euro für externe Hilfeleistungen und die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie durch eine erwartete Erstattung gemäß dem Grundsatz der Gebühren und Kosten (GFG 2016). Zudem sollen 100.000 Euro für die Kosten der eigenen Hilfeleistungen bereitgestellt werden, wobei hierfür ebenfalls Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer genutzt werden. Die Kosten für externe Kräfte, einschließlich Verdienstausfällen und Verpflegung, werden auf etwa 270.000 Euro geschätzt.
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