Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes hier: Übertragung der Entscheidung auf den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0174 der Fachdienste 10 sieht die Übertragung der Entscheidung über ein Wirtschaftswegekonzept auf den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vor. Grundlage hierfür ist § 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund der Vorlage ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Zeitplan für einen Förderantrag bei der Bezirksregierung einzuhalten. Dieser muss bis zum 20. November 2016 eingereicht werden. Da die Überarbeitung des Wirtschaftswegekonzepts, welche auf einer vorangegangenen Bürgerbeteiligung basiert, erst nach der Fertigstellung und Abrechnung der entsprechenden Maßnahmen abgeschlossen sein wird, ist eine Beratung im Betriebsausschuss am 10. November 2016 nicht realisierbar. Eine Beratung im Rat am 1. Dezember 2016 würde die einzuhaltende Frist für den Förderantrag ebenfalls überschreiten.
Nach den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen Ende September soll das überarbeitete Konzept der Projektgruppe erneut vorgestellt werden. Um eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die abschließende Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 16. November 2016 durchzuführen. Der Rat wird durch den vorliegenden Beschlussvorschlag ermächtigt, die Entscheidungskompetenz für dieses Thema auf den genannten Ausschuss zu übertragen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016kein Ergebnis hinterlegt