Neuverteilung der Ausschussvorsitze zum 01.01.2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neuverteilung der Ausschussvorsitze in Hamminkeln zum 1. Januar 2017. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Ausschussstruktur, die durch die Bildung des Bauausschusses sowie die Auflösung des Betriebsausschusses und die damit verbundene Umverteilung von Aufgaben entsteht. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze zu wiederholen, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten.
Die Verwaltung strebt zunächst eine Einigung der Fraktionen über die Verteilung der betroffenen Ausschussvorsitze an, was konkret den Bauausschuss betrifft. Der Haupt- und Finanzausschuss ist von dieser Neuregelung nicht betroffen, da der Bürgermeister dort kraft Gesetzes den Vorsitz innehat. Sollte gegen eine solche Einigung von mindestens acht Ratsmitgliedern widersprochen werden, müsste das Zugreifverfahren für alle nachfolgenden Ausschüsse, darunter der Rechnungsprüfungsausschuss, der Feuerschutzausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, erneut durchgeführt werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass für die Ausschüsse jeweils ein erster und ein zweiter stellvertretender Vorsitzender zu wählen sind. Im Falle einer Wiederholung des Verfahrens ist der Rat zudem aufzufordern, darüber zu entscheiden, ob das Höchstzahlenverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden fortgesetzt oder von Beginn an wiederholt werden soll. Die Besetzung der Nachfolge für den Vorsitz im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde durch die CDU-Fraktion bereits vorgeschlagen.
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