Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Bürgeranträge a) vom 30.08.2016 und b) vom 06.09.2016 hier: Bericht zu den Starkregenereignissen im Juni 2016Zur Vorlage · 2016/0183 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Beantwortung zweier Bürgeranträge aus dem Zeitraum August und September 2016, die sich auf die Starkregenereignisse im Juni 2016 beziehen. Im Zentrum der Anregungen stehen Maßnahmen zur Schadensminimierung im Ortsteil Mehrhoog, die Überprüfung der Entwässerungssysteme sowie die Untersuchung der Grundwasserstände.
Hinsichtlich des Antrags vom 30. August 2016 lehnt die Verwaltung eine gebäudebezogene Schadenserhebung sowie Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung ab. Es wird darauf verwiesen, dass die Ursachen für Schäden durch Kanalrückstau und Oberflächenwasser bekannt sind. Zukünftige Maßnahmen zur Schadensvermeidung werden im Rahmen der Erstellung eines Generalentwässerungsentwurfes geprüft. Ein Beratungsangebot für Grundstückseigentümer zu Themen wie Entsiegelung und Rückstauschutz soll im Rahmen der vorhandenen Ressourcen angeboten werden.
Zum Antrag vom 6. September 2016 hält die Verwaltung fest, dass der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd für den Entwässerungsgraben Wolfstrang zuständig ist und die Arbeiten dort weitgehend abgeschlossen sind. Das Kanalnetz wird im Jahr 2017 hydraulisch neu bemessen, um die Kapazitäten für Starkregenereignisse zu prüfen. Die Erneuerung der Schaltanlagen für Regenwetterpumpen ist für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehen. Ein aufwendiges Gutachten zur Untersuchung der Grundwasserursachen wird von der Verwaltung nicht verfolgt, da die aktuellen Höchststände auf die Starkregenereignisse zurückzuführen sind. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, wie im Sachverhalt dargestellt zu verfahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 10.11.2016 · Betriebsausschuss (12. Sitzung)
- 3Gehölzpflege von Straßen NRW an der Autobahn A3 in RingenbergZur Vorlage · 2016/0220 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2016/0220 des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit der Gehölzpflege an den Straßen der Landesbehörde Straßen.NRW im Bereich der Autobahn A3 in Ringenberg. Die Vorlage dient der Information über die anstehenden oder durchgeführten Maßnahmen zur Pflege der Gehölze entlang dieses Straßenabschnitts. Aus dem Dokument geht hervor, dass die entsprechenden Arbeiten im Kontext der Zuständigkeiten für die Straßenpflege an der A3 stehen. Es sind keine spezifischen finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Mittelbedarfe für die Stadt Hamminkeln in dieser Mitteilung aufgeführt. Die Vorlage wurde dem Rat in der Sitzung vom 1. Dezember 2016 zur Kenntnis gebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 4Fortführung der Wertstoffsammlung auf Hamminkelner StadtgebietZur Vorlage · 2016/0180.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Fortführung der mobilen Wertstoffsammlung im Kreis Wesel. Im Rahmen eines Modellversuchs, der im August 2015 begann und die Städte Wesel, Hamminkeln sowie die Gemeinde Schermbeck umfasst, wurde die Abholung von Wertstoffen wie Elektronikschrott, Metallen, Altkleidern und Kunststoffen auf Abruf getestet. Ziel des Versuchs war es, eine wirtschaftliche Alternative zur Einführung einer gemeinsamen Wertstofftonne zu prüfen, da für eine solche Tonne hohe Systemkosten und ein steigender Fehlwurfanteil zu erwarten waren.
Die Auswertung der Daten für den Zeitraum von August 2015 bis Mai 2016 zeigt, dass die Nachfrage, die erfassten Mengen und die Kostenstrukturen weitgehend den Ergebnissen vergleichbarer Projekte im linksrheinischen Raum entsprechen. In Hamminkeln wurden im betrachteten Zeitraum 384 Abholungen durchgeführt. Die Kosten nach Abzug der Erlöse beliefen sich im Modellversuch auf 0,70 Euro pro Einwohner, womit der Wert unter den Kosten der linksrheinischen Städte lag.
Aufgrund dieser Ergebnisse wird vorgeschlagen, die mobile Wertstoffsammlung dauerhaft fortzuführen. Die Kosten sollen durch die Erhebung von Gebühren pro Einwohner gedeckt werden. Die Verwaltung führt zudem Gespräche mit der Gemeinde Hünxe und der Stadt Voerde über eine mögliche Erweiterung des Kooperationsverbundes. Ein Beitritt weiterer Kommunen würde die Erstellung einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und entsprechende Ratsbeschlüsse erfordern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 59. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2016/0203 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Mit dieser Vorlage wird eine Neukalkulation der Gebühren für das Jahr 2017 vorgelegt. Dabei sinkt die Schmutzwassergebühr von 2,89 €/m³ auf 2,80 €/m³, da ein Überschuss aus dem Jahr 2015 gebührenmindernd berücksichtigt wird. Die Niederschlagswassergebühr steigt hingegen von 0,84 €/m² auf 0,87 €/m², da der vorhandene Überschuss die gestiegenen Kosten, unter anderem durch die Abwasserabgabe, nicht vollständig deckt.
Die Satzungsänderung erfolgt unter anderem aufgrund gesetzlicher Anpassungen im Landeswassergesetz sowie im Abwasserabgabengesetz NRW. Die Neufassung orientiert sich an der angepassten Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Dies umfasst auch die Aufnahme von Bestimmungen zur Datenerhebung, -speicherung und -nutzung gemäß dem Datenschutzgesetz NRW.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einführung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Wasserschwundmengen, wie etwa für die Gartenbewässerung. Diese können künftig grundsätzlich nur noch bis zum 31. März des Folgejahres geltend gemacht werden. Zudem wird eine rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Wasserwerken Wittenhorst zur Mitteilung von Wasserverbräuchen sowie mit dem Kommunalen Rechenzentrum bei der Gebührenfestsetzung geschaffen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Änderung im Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 612. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2016/0204 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2017.
Nach der vorliegenden Kalkulation verändert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen geringfügig von 25,37 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2016 auf 25,29 Euro im Jahr 2017. Im Gegensatz dazu steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,72 Euro pro Kubikmeter auf 13,86 Euro an.
Die Anpassungen berücksichtigen zudem die Ergebnisse des Jahresabschlusses für 2015. Dieser wies einen Fehlbetrag von 1.634,47 Euro aus, wobei bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss von 347,69 Euro und bei den abflusslosen Gruben ein Fehlbetrag von 1.982,16 Euro verzeichnet wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung der Satzung in der Sitzung vom 23. November 2016 einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die Entscheidung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2016 treffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 78. Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2016/0205 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Neukalkulation des Gebührensatzes für das Jahr 2017.
Nach der vorliegenden Berechnung reduziert sich der Gebührensatz von bisher 0,85 Euro pro Meter auf 0,79 Euro pro Meter. Als Grund für diese Senkung wird die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2015 in Höhe von 3.932,69 Euro angeführt. Der entsprechende Jahresabschluss für das Jahr 2015 liegt der Vorlage bei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23. November 2016 die vorliegende Änderung der Satzung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Rates am 1. Dezember 2016 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 8Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2016/0206 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln legt eine Neufassung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Grundlage für diese Neufassung ist die Neufassung des Landeswassergesetzes NRW vom Juli 2016. Diese gesetzliche Änderung ermöglicht es nun, auch Personal- und Verwaltungskosten sowie Aufwendungen zur Ermittlung der Umlagegrundlagen als umlagefähigen Aufwand einzubeziehen. Zudem wurden die Berechnungsgrundlagen landeseinheitlich neu gestaltet.
Nach den neuen Regelungen tragen die Eigentümer versiegelter Flächen 90 Prozent der Kosten, während die Eigentümer der übrigen Flächen 10 Prozent der Kosten tragen. Als Gebührenmaßstab dient die Grundstücksfläche. Durch die Einbeziehung der Verwaltungskosten und die Erhöhung des Verbandsbeitrags des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel steigt der Gesamtaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 10,9 Prozent.
Die Änderung der Verteilungsschlüssel führt zu einer Anpassung der Gebührensätze: Während die Gebühren für versiegelte Flächen deutlich steigen, sinken die Gebühren für übrige Flächen sowie Waldflächen. Die vorliegende Neufassung der Satzung ersetzt eine Änderungssatzung, um die Anpassung an das Landeswassergesetz sowie die Aktualisierung der Verbandsgrenzen in der Stadtkarte übersichtlich zusammenzuführen. In der Satzung werden die Umlagesätze vorerst weiterhin in Ar angegeben, da die technische Umstellung auf Quadratmeter noch aussteht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 912. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2016/0207.2 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 12. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017.
Die Kalkulation sieht für das Jahr 2017 eine Anpassung der Gebührensätze für Restabfall vor. Die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß steigt von 130,61 € auf 133,83 €. Für ein 240-Liter-Gefäß erhöht sich der Betrag von 159,41 € auf 165,03 €, während das 1.100-Liter-Gefäß von 368,21 € auf 391,23 € ansteigt. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,60 € auf 0,65 €. Für die Bereitstellung von Gefäßen zur Altpapierentsorgung sowie für Wertstoffgefäße werden weiterhin keine Gebühren erhoben.
Als Ursachen für die Anpassung werden die gestiegene Unternehmervergütung infolge einer Neuausschreibung der Abfallentsorgung sowie die nach einer aktualisierten Prognose des Fachdienstes steigenden Entsorgungskosten für Grünschnitt angeführt. Zudem sind die Kosten für das Wertstoffmobil in der Kalkulation enthalten. Ein weiterer Faktor ist die rückläufige Menge der gebührenpflichtigen Restabfallmenge. Der Überschuss aus dem Jahresabschluss 2015 in Höhe von 66.047,39 €, welcher primär auf eine Erstattung des Kreises Wesel zurückzuführen ist, wurde in der Kalkulation für 2017 gebührenmindernd berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 10REGIONALE 2022/2025 des Landes NRW; hier: Gesamtniederrheinische / EURGEGIONALE BewerbungZur Vorlage · 2016/0178 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0178 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Hamminkeln an einer gemeinsamen Bewerbung für die REGIONALE 2022/2025 des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat eine öffentliche Ausschreibung für diese regionalen Projekte durchgeführt. Ziel der REGIONALE ist es, durch interkommunale Kooperationen zusätzliche Fördergelder zu akquirieren und die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, der Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft zu fördern.
Es wird eine gesamtniederrheinische Bewerbung angestrebt, die die Regionen NiederRhein, die Standort Niederrhein GmbH und die Euregio Rhein-Waal zusammenführt. Diese Strategie soll die sozioökonomische Situation des Niederrheins durch einen größeren grenzüberschreitenden Kooperationsraum stärken. Die Kosten für den Bewerbungsprozess, die die Beauftragung einer Agentur zur Erstellung der Unterlagen umfassen, belaufen sich auf 51.000 Euro. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt durch eine Aufteilung zwischen verschiedenen Akteuren, darunter die IHK Niederrhein, die Kreise Wesel und Kleve, die Stadt Duisburg sowie die Provinz Gelderland.
Für die Stadt Hamminkeln wird die Teilnahme als kostenneutral dargestellt. Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung, um die Interessen ländlicher Räume gegenüber Metropolregionen zu vertreten und eigene Projekte in den Fördertopf einzubringen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, sich dieser Bewerbung anzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 11Carsharing mit ElektroautosZur Vorlage · 2016/0209 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Einführung eines E-Carsharing-Modells, um die CO2-Emissionen im Rahmen der Klimaschutzziele zu reduzieren und die bestehende Dienstwagenflotte zu modernisieren. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Anmietung von drei Elektrofahrzeugen vor, bestehend aus zwei Personenwagen der Modelle Nissan LEAF oder Renault Zoe sowie einem Transporter des Typs Nissan e-NV200. Die Fahrzeuge sollen sowohl der Verwaltung als auch Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Das Nutzungskonzept sieht für die Bediensteten der Verwaltung eine Vorausbuchungsgarantie von Montag bis Donnerstag sowie Freitagvormittag vor. Gewerbetreibende können feste Zeitblöcke buchen, während die Nutzung für die Öffentlichkeit insbesondere abends und an Wochenenden vorgesehen ist. Zur Infrastruktur gehört die Reservierung von Parkplätzen an einer Ladesäule hinter dem Rathaus, wobei der Betreiber eine zusätzliche Wallbox zur gleichzeitigen Ladung von drei Fahrzeugen kostenfrei bereitstellen soll.
Finanziell basiert die Vorlage auf einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, die den Einsatz der E-Fahrzeuge den Kosten bisheriger Dienstwagen und Privat-PKW-Entschädigungen gegenüberstellt. Ein 16-monatiger Mietvertrag soll durch einen Rabatt von 25 Prozent wirtschaftlich gestaltet werden. Die Kosten für die Nutzung durch Bürger und Gewerbetreibende sind über verschiedene Pakete und Gebührenmodelle geregelt. Der Klimaschutzmanager wird das Projekt begleiten und nach einem Jahr einen Bericht an den Haupt- und Finanzausschuss erstatten, um die Fortführung des Modells zu bewerten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 12Vorbereitung vertraglicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern zur Anlegung eines technischen HochwasserschutzesZur Vorlage · 2016/0201 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0201 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Vorbereitung vertraglicher Regelungen mit Grundstückseigentümern zur Einrichtung eines technischen Hochwasserschutzes. Als Maßnahme wird die Anlage einer Polderfläche im Bereich zwischen der Autobahn A3 und der östlichen Eindämmung des Isselverlaufs, zwischen der Brücke Venninghauser Straße und Vierwinden, in Betracht gezogen. Ziel dieses Vorhabens ist es, Spitzenpegelstände abzufedern und die Stabilität der Isseldämme zu gewährleisten, um Schutz für landwirtschaftliche Flächen, Gebäude sowie die Ortslage Ringenberg zu erreichen.
Im Rahmen einer Versammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümern am 25. Oktober 2016 wurden das Vorhaben sowie der Entwurf einer Erklärung vorgestellt. Nach der Aufnahme von Anregungen aus dieser Veranstaltung wurde ein Vertrag erstellt, dem eine Eigentümererklärung vorangestellt ist. Diese Erklärung dient dazu, die grundsätzliche Bereitschaft der Eigentümer zur Anwendung der vertraglichen Regelungen sowie die Absicht zur Unterzeichnung der Verträge zu dokumentieren. Die Verwaltung soll zunächst die Erklärungen aller Eigentümer einholen, bevor im nächsten Schritt die eigentlichen Verträge zur Umsetzung der Maßnahme geschlossen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendigen Eigentümererklärungen einzuholen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 13Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" - Städtebauliche Bewertung der ErwerbsangeboteZur Vorlage · 2016/0190 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0190 der Fachdienste 61 befasst sich mit der städtebaulichen Bewertung von drei Erwerbsangeboten für das Grundstück des Sportplatzes „Brüner Straße“ im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“. Grundlage der Bewertung sind Kriterien wie die Anzahl der Wohneinheiten, die Durchmischung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, die Barrierefreiheit sowie die bauliche Gestaltung.
Das erste Angebot wird als detaillierte Planung bewertet, die die städtebaulichen Kriterien erfüllt, jedoch Abweichungen beim Entwässerungskonzept sowie die Option eines Cafés vorsieht, was Anpassungen am Bebauungsplan erfordern würde. Das zweite Angebot beinhaltet den Vorschlag für ein Seniorenheim mit 80 Plätzen sowie ein Ärztehaus oder eine Tagespflegeeinrichtung. Dieses Angebot weist einen höheren baulichen Verdichtungsgrad auf und würde eine wesentliche Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplanes voraussetzen. Das dritte Angebot sieht eine hofartige Gruppenbebauung vor und hält die Vorgaben zur Bauweise weitgehend ein, weist jedoch einen höheren Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf.
In der städtebaulichen Gesamtbewertung der Verwaltung wird dem ersten Angebot die erste Priorität eingeräumt, gefolgt von Angebot 2 und Angebot 3. Im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde jedoch eine abweichende Empfehlung ausgesprochen: Der Ausschuss empfahl dem Haupt- und Finanzausschuss, Angebot 3 mit einer Mehrheit von elf zu drei Stimmen als erste Priorität zu präferieren, während Angebot 2 die zweite und Angebot 1 die dritte Priorität einnimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0191 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Mattenkamp“. Ziel der Planung ist die Schaffung eines dauerhaften Wohnstandortes im Ortsteil Brünen. Hintergrund ist der Erwerb eines Grundstücks an der Straße Mattenkamp, der auf einem Beschluss des Rates vom 3. Februar 2016 basiert, um den Wohnbedarf von Geflüchteten und Asylbegehrenden nachhaltig zu decken.
Das betreffende Grundstück liegt im Eckbereich der Straßen Mattenkamp und des Alten Rheder Weges. Obwohl eine Aufstellung des Bebauungsplans aufgrund gesetzlicher Erleichterungen im Außenbereich nicht zwingend erforderlich wäre, strebt die Verwaltung eine Überplanung an. Dies soll die langfristige Nutzung sowie eine spätere Umwandlung in regulären Mietwohnraum ermöglichen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Festsetzung eines Mischgebiets vor, wobei bestimmte Nutzungsarten wie Gartenbaubetriebe, Tankstellen oder Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden sollen. Die Bebauung ist als zweigeschossig und offen geplant, um eine städtebauliche Abstufung zur angrenzenden eingeschossigen Bebauung zu gewährleisten. Zudem ist ein fünf Meter breiter Grünstreifen zur angrenzenden Landschaft vorgesehen. Die Zufahrt soll über die Straße Mattenkamp erfolgen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist im Parallelverfahren beabsichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 1558. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0192 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0192 der Fachdienste 61 behandelt die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“. Ziel ist die Schaffung eines dauerhaften Wohnstandortes für Geflüchtete und Asylbegehende im Ortsteil Brünen. Hierzu wurde bereits beschlossen, ein Grundstück im Bereich der Straßen Mattenkamp und des Alten Rheder Weges zu erwerben. Da das betreffende Grundstück im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll die Änderung eine Umwandlung in eine gemischte Baufläche vorsehen. Dies entspricht der Planung des parallel erstellten Bebauungsplanentwurfs Nr. 17. Zudem soll die Darstellung der gemischten Baufläche auf kleinteilige Flächen im Bereich des Alten Rheder Weges und der Weseler Straße ausgeweitet werden, um die dort bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortskern Brünen Nord“ auf die Ebene des Flächennutzungsplanes zu übertragen.
Nach einer Vorabstimmung mit dem Regionalverband Ruhr liegen keine Bedenken gegen die Baulandausweisung vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 1655. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche in Dingden-Lankern, die für die Nutzungen „Hotel / Restaurant“ sowie ein „Informationszentrum Dingdener Heide“ vorgesehen ist.
Nach einem bereits im Jahr 2015 gefassten Aufstellungsbeschluss wurden im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren Schallschutz- und Verkehrsgutachten erstellt. Das Schallschutzgutachten sieht Maßnahmen wie eine 1,5 Meter hohe Mauer zur teilweisen Einfassung des Parkplatzes vor, um den Lärmschutz für die Nachbarschaft zu gewährleisten. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die geplante Erweiterung keine signifikanten Steigerungen der Verkehrsströme zu erwarten sind und die bestehenden Verkehrsverhältnisse für die Abwicklung des Verkehrs ausreichen.
Zudem liegt ein Antrag eines Anliegers vor, ein angrenzendes Grundstück in die Sondergebietsfläche einzubeziehen. Die Verwaltung befürwortet diesen Schritt, da die Einbeziehung des Grundstücks die Zufahrtssituation entlasten würde und eine ergänzende Nutzung, etwa als Gästehaus, planerisch sinnvoll erscheint. Aufgrund der Veränderung des Geltungsbereichs wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die Annahme des erneuten Aufstellungsbeschlusses einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 17Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0193 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0193 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“. Die Verwaltung beantragt einen erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche in Dingden-Lankern, die für die Nutzung als Hotel, Restaurant sowie als Informationszentrum Dingdener Heide vorgesehen ist. Die Planung steht im Zusammenhang mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorliegende Gutachten zum Schallschutz und zum Verkehr deuten darauf hin, dass durch bauliche Maßnahmen, wie eine Mauer am Parkplatz, ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet werden kann. Das Verkehrsgutachten geht davon aus, dass keine signifikante Steigerung der Verkehrsströme im Vergleich zum aktuellen Betrieb der Gaststätte und des Festsaales zu erwarten ist.
Zudem liegt ein Antrag eines Anliegers vor, ein angrenzendes Grundstück in das Sondergebiet einzubeziehen. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag stattzugeben, da eine Erweiterung des Gebiets um eine ergänzende Nutzung, etwa als Gästehaus, planerisch sinnvoll erscheint. Durch die Einbeziehung des Grundstücks würde die Verkehrsbelastung auf der Zufahrt zum Lankerner Schulweg entlastet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt bereits einstimmig empfohlen, den erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligungsverfahren zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 18Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd"Zur Vorlage · 2016/0195 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0195 liegt ein Antrag eines privaten Anliegers vor, den Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“ zu ändern. Gegenstand des Antrags ist ein Bereich am Übergang der Straße Hasseler Paß in die Straße Kerkenpatt. Auf einem Grundstück an der Straße Hasseler Paß wurde eine mit Rasengittersteinen befestigte Stellplatzfläche angelegt, die laut Bebauungsplan als private Grünfläche festgesetzt ist. Da die aktuelle bauliche Situation durch die Anordnung von Garagen eine Nutzung des angrenzenden Fußweges erschwert, sieht der Antrag die Verschiebung eines Pollerstandortes vor. Dieser Poller soll ursprünglich den Straßenverkehrsraum vom Fußweg abgrenzen und die Nutzung des Stellplatzes verhindern. Eine Verschiebung des Pollers würde die Nutzung der Fläche ermöglichen, erfordert jedoch eine Teilaufhebung der Festsetzung für den Fuß- und Radweg sowie eine Anpassung der privaten Grünfläche.
Die Fachverwaltung hat den Antrag geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Änderungsantrag nicht zu entsprechen. Als Gründe führt die Verwaltung die eingeschränkte Sicht durch die vorhandenen Garagen sowie die Verfügbarkeit ausreichender öffentlicher Stellflächen im Umfeld an. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Stellplatzanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Eine städtebauliche Begründung für die notwendigen Änderungen der Flächenfestsetzungen sei nicht ausreichend gegeben, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Änderung erkennbar ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 19Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft Antrag der SPD-Fraktion vom 19.03.2016Zur Vorlage · 2016/0164 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/0164 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 19. März 2016, die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft zu prüfen. Der Vorstandsbereich II ist für die Vorlage federführend.
Im Rahmen der Prüfung wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Beratungsleistungen über das Bundesministerium der Finanzen in Anspruch zu nehmen. Hierbei können die Dienste der Firma Partnerschaften Deutschland, ÖPP Deutschland AG, bis zu einer festgelegten Fördersumme von 40.000 Euro pro Projekt genutzt werden. Die Aufgabe dieser Gesellschaft besteht darin, Kommunen zu beraten und die Erfolgsaussichten entsprechender Projekte zu analysieren.
Die Vorlage gibt an, dass zwischenzeitlich Gespräche stattgefunden haben und die ÖPP Deutschland AG erste Ergebnisse vorbereitet hat, die in der Sitzung vorgetragen werden sollen. Da die konkreten Resultate zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorlagen, dient das Dokument dazu, einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zu formulieren. Die Beratung der Vorlage war für den 29. September 2016 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 6. Oktober 2016 im Rat vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 20Beratung über StadtwerkeZur Vorlage · 2016/0212 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0212 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Beratung über eine mögliche Gründung von Stadtwerken in Hamminkeln. Im Rahmen der Vorlage wird auf die Arbeit einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe verwiesen, die unter Einbeziehung eines externen Beratungsbüros die Chancen und Risiken einer solchen Gründung untersucht hat. Ziel der Untersuchungen war die Definition von Szenarien für eine mögliche Netzbetriebsgesellschaft unter der Prämisse einer Risikominimierung.
Hinsichtlich der Kläranlage wurde die Verwaltung angewiesen, Gespräche mit benachbarten Kommunen zu führen, um die bedarfsgerechte Abnahme von Leistungen zu prüfen. Erste Gespräche hierzu wurden bereits durchgeführt.
Die Vorlage stellt fest, dass eine Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft aufgrund der aktuellen Laufzeiten der Netzkonzessionsverträge kurzfristig nicht realisierbar ist. Eine erneute Überprüfung des Sachverhalts soll erst nach Ablauf dieser Verträge bzw. nach Ausnutzung von Sonderkündigungsmöglichkeiten erfolgen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, die Beratung zu diesem Thema ab dem Jahr 2022 wieder aufzunehmen.
Auf Basis dieser Erkenntnisse empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die geplante Stadtwerkegründung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen. Der Ausschuss hat diese Empfehlung einstimmig ausgesprochen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 21Wahrnehmung der Aufgaben der Vollstreckung der Gemeinde Schermbeck im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Stadt Hamminkeln und der Gemeinde SchermbeckZur Vorlage · 2016/0189 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0189 der Fachdienste 10 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und der Gemeinde Schermbeck vor. Ziel ist die Ausweitung der bereits seit 2008 bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Finanzbuchhaltung auf die Aufgaben des Vollstreckungsinnendienstes.
Hintergrund der Erweiterung ist der personelle Bedarf in der Gemeinde Schermbeck sowie eine Empfehlung der GPA NRW aus einem Prüfbericht von Juni 2016. Die Ausweitung der Zusammenarbeit soll die spezialisierten Anforderungen der Reform der Sachaufklärung und des Insolvenzrechts abdecken. Für die Umsetzung wird ein Stellenbedarf von einer Vollzeitstelle im Vollstreckungsinnendienst sowie ein Anteil von 0,1 Stellen für die Verantwortliche in der Vollstreckung veranschlagt. Ein zeitlicher Übergang ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Januar 2018 vorgesehen, wobei die Einarbeitung in Hamminkeln zum 01.06.2017 geplant ist.
Die Kosten für den Personaleinsatz werden der Gemeinde Schermbeck auf Basis der tatsächlichen Stellenanteile in Rechnung gestellt, wobei die jährliche Erstattung bei etwa 78.000 € liegt. Für das Jahr 2017 sieht die Vereinbarung eine einmalige Erstattung für maximal sieben Monate sowie eine Pauschale für Fortbildungskosten in Höhe von voraussichtlich 2.000 € vor. Zudem übernimmt die Gemeinde Schermmck die Erstattung von ausgelagten Porto- und Gerichtskosten. Die Vereinbarung beschränkt sich auf die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ohne Umsatzsteuerpflicht. Der Rat der Gemeinde Schermbeck hat dem Entwurf bereits zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 22Überörtliche Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW); hier: Zahlungsabwicklung der Stadt Hamminkeln im Jahr 2016Zur Vorlage · 2016/0213.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0213.1 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW). Im Rahmen dieser Prüfung, die im Zeitraum vom 27. April bis zum 02. Mai 2016 stattfand, wurde die Zahlungsabwicklung der Stadt für das Jahr 2016 untersucht.
Der vorliegende Bericht der GPA NRW enthält verschiedene Feststellungen sowie Empfehlungen. Seitens der Stadtverwaltung ist für die im Bericht enthaltenen Feststellungen keine Stellungnahme erforderlich. Der Bürgermeister legt dem Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht zur Kenntnisnahme und Beratung vor. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Kommunalweskes obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss die Aufgabe, den Rat über die wesentlichen Inhalte des Berichts und die Ergebnisse der Beratungen zu informieren.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. November 2016 einstimmig beschlossen, den Prüfungsbericht der GPA NRW zur Kenntnis zu nehmen und die wesentlichen Inhalte an den Rat weiterzuleiten. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 01. Dezember 2016 dazu aufgerufen, den wesentlichen Inhalt des Berichts sowie das Ergebnis der Beratung des Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Federführend für die Vorlage ist die Rechnungsprüfung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2016/0214.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0214.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2015 sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde zuvor vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Fachdienste Rechnungsprüfung haben die Prüfung der Bilanz, des Anhangs und des Lageberichts durchgeführt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dieses Ergebnis übernommen und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 126.750.713,76 € festzustellen.
Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.180.217,17 € aus. Zur Deckung dieses Fehlbetrags sieht der Vorschlag vor, 1.827.548,45 € aus der Ausgleichsrücklage sowie den restlichen Betrag von 352.668,72 € durch eine Reduzierung der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Neben der Feststellung des Abschlusses und der Regelung zum Jahresfehlbetrag sieht die Vorlage die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 vor. Der festgestellte Jahresabschluss muss nach der Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde angezeigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 24Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2016/0215.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0215.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht.
Die Prüfung des Entwurfs wurde durch die Fachdienste Rechnungsprüfung als örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt. Dabei wurde untersucht, ob der Abschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften korrekt wiedergibt. Die Verwaltung wurde bei der Erstellung durch die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft unterstützt.
Das Ergebnis der Prüfung liegt in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor. Die Fachdienste Rechnungsprüfung sowie der Rechnungsprüfungsausschuss haben keine Bedenken gegen die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 175.919.952,56 € und einen Jahresfehlbetrag von 1.758.016,20 € aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis zu nehmen, den Gesamtabschluss 2014 in der vorliegenden Fassung festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist der festgestellte Abschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 25Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2016/0216.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0216.1 befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2015 sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht.
Die Prüfung des Entwurfs wurde durch die Fachdienste Rechnungsprüfung im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung durchgeführt. Ziel der Prüfung war es, festzustellen, ob der Abschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung korrekt wiedergibt. Die Verwaltung wurde bei der Erstellung durch die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft unterstützt.
Das Ergebnis der Prüfung liegt in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor. Die Fachdienste Rechnungsprüfung sowie der Rechnungsprüfungsausschuss haben keine Bedenken gegen die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters erhoben. Der Gesamtabschluss weist eine Bilanzsumme von 176.165.490,31 € und einen Jahresfehlbetrag von 2.180.217,17 € aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis zu nehmen, den Gesamtabschluss in der testierten Fassung festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist der festgestellte Abschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 26Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2016 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2016/0198 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2016/0198 der Fachdienste 20 legt den dritten Quartalsbericht 2016 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln vor. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht der investiven Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis September 2016.
Im Bereich der Erträge sind bis zum Ende des dritten Quartals 72 % der für das Jahr 2016 geplanten Beträge angefallen. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 73 % der Planansätze verbucht, wobei die Gewerbesteuer den Jahresansatz für diesen Zeitraum bereits um 3 % überschritten hat. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten 86 % des Planwerts, während die privatrechtlichen Leistungsentgelte mit 99 % nahe am Planansatz liegen. Die Transfererträge übertrafen die Planansätze im Berichtszeitraum um 357 %. Bei den Finanzerträgen wurden 81 % der geplanten Werte verzeichnet.
Die Aufwendungen beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf 75 % der geplanten Gesamtsumme. Die Personalaufwendungen lagen bei 66 % des Planansatzes, während die Versorgungsaufwendungen mit 103 % über dem Planwert liegen, was auf bereits geleistete Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie die bilanziellen Abschreibungen wurden jeweils mit 67 % beziehungsweise 66 % des Planwerts ausgewiesen. Die Transferaufwendungen erreichten 79 % des Planansatzes. Hierbei ist anzumerken, dass die Kreisumlage aufgrund eines gesenkten Hebesatzes etwa 200.000 Euro geringer ausfällt als im Haushaltsplan vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 27Neuverteilung der Ausschussvorsitze zum 01.01.2017Zur Vorlage · 2016/0210 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neuverteilung der Ausschussvorsitze in Hamminkeln zum 1. Januar 2017. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Ausschussstruktur, die durch die Bildung des Bauausschusses sowie die Auflösung des Betriebsausschusses und die damit verbundene Umverteilung von Aufgaben entsteht. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze zu wiederholen, um den Minderheitenschutz zu gewährleisten.
Die Verwaltung strebt zunächst eine Einigung der Fraktionen über die Verteilung der betroffenen Ausschussvorsitze an, was konkret den Bauausschuss betrifft. Der Haupt- und Finanzausschuss ist von dieser Neuregelung nicht betroffen, da der Bürgermeister dort kraft Gesetzes den Vorsitz innehat. Sollte gegen eine solche Einigung von mindestens acht Ratsmitgliedern widersprochen werden, müsste das Zugreifverfahren für alle nachfolgenden Ausschüsse, darunter der Rechnungsprüfungsausschuss, der Feuerschutzausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, erneut durchgeführt werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass für die Ausschüsse jeweils ein erster und ein zweiter stellvertretender Vorsitzender zu wählen sind. Im Falle einer Wiederholung des Verfahrens ist der Rat zudem aufzufordern, darüber zu entscheiden, ob das Höchstzahlenverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden fortgesetzt oder von Beginn an wiederholt werden soll. Die Besetzung der Nachfolge für den Vorsitz im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde durch die CDU-Fraktion bereits vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 28Kenntnisnahme der Niederschriften der letzten Sitzungen und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 29Mitteilungen und Anfragen