Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln legt eine Neufassung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Grundlage für diese Neufassung ist die Neufassung des Landeswassergesetzes NRW vom Juli 2016. Diese gesetzliche Änderung ermöglicht es nun, auch Personal- und Verwaltungskosten sowie Aufwendungen zur Ermittlung der Umlagegrundlagen als umlagefähigen Aufwand einzubeziehen. Zudem wurden die Berechnungsgrundlagen landeseinheitlich neu gestaltet.
Nach den neuen Regelungen tragen die Eigentümer versiegelter Flächen 90 Prozent der Kosten, während die Eigentümer der übrigen Flächen 10 Prozent der Kosten tragen. Als Gebührenmaßstab dient die Grundstücksfläche. Durch die Einbeziehung der Verwaltungskosten und die Erhöhung des Verbandsbeitrags des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel steigt der Gesamtaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 10,9 Prozent.
Die Änderung der Verteilungsschlüssel führt zu einer Anpassung der Gebührensätze: Während die Gebühren für versiegelte Flächen deutlich steigen, sinken die Gebühren für übrige Flächen sowie Waldflächen. Die vorliegende Neufassung der Satzung ersetzt eine Änderungssatzung, um die Anpassung an das Landeswassergesetz sowie die Aktualisierung der Verbandsgrenzen in der Stadtkarte übersichtlich zusammenzuführen. In der Satzung werden die Umlagesätze vorerst weiterhin in Ar angegeben, da die technische Umstellung auf Quadratmeter noch aussteht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 23.11.2016kein Ergebnis hinterlegt