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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Anregung gem. § 24 GO NW der ''Bürger für Brünen'' hier: Antrag auf Bezuschussung einer quartiersbezogenen Konzeptentwicklung im Rahmen des Landesförderplans "Alter und Pflege"Zur Vorlage · 2016/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/0217 befasst sich mit einem Antrag der Gruppe „Bürger für Brünen“ auf Bezuschussung einer quartiersbezogenen Konzeptentwicklung. Grundlage ist der Landesförderplan „Alter und Pflege“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellerin fordert, dass die Stadt Hamminkeln als Antragsberechtigte fungiert, um im Rahmen des Förderplans einen Antrag für die Erstellung eines Konzepts zur altersgerechten Quartiersentwicklung durch die Projektgruppe Wohnen für Jung & Alt zu stellen.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf ist eine Antragstellung bis zum 31. Januar 2017 erforderlich. Da die Sitzungstermine der zuständigen Ausschüsse erst ab Februar 2017 angesetzt sind, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, den Antrag bereits vor dem Jahreswechsel einzureichen, um die Frist einzuhalten. Eine Konkretisierung des Antrags soll bis zu den Haushaltsberatungen erfolgen. Dabei sollen der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt sowie der personelle Aufwand für die Verwaltung ermittelt werden, um eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Antrags zu ermöglichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorsorglich einen Antrag auf Förderung einer quartiersbezogenen Konzeptentwicklung nach dem Förderangebot 3 des Landesförderplans „Alter und Pflege“ zu stellen. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich I.
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Beratungsfolge
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 39. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2016/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Mit dieser Vorlage wird eine Neukalkulation der Gebühren für das Jahr 2017 vorgelegt. Dabei sinkt die Schmutzwassergebühr von 2,89 €/m³ auf 2,80 €/m³, da ein Überschuss aus dem Jahr 2015 gebührenmindernd berücksichtigt wird. Die Niederschlagswassergebühr steigt hingegen von 0,84 €/m² auf 0,87 €/m², da der vorhandene Überschuss die gestiegenen Kosten, unter anderem durch die Abwasserabgabe, nicht vollständig deckt.
Die Satzungsänderung erfolgt unter anderem aufgrund gesetzlicher Anpassungen im Landeswassergesetz sowie im Abwasserabgabengesetz NRW. Die Neufassung orientiert sich an der angepassten Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Dies umfasst auch die Aufnahme von Bestimmungen zur Datenerhebung, -speicherung und -nutzung gemäß dem Datenschutzgesetz NRW.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einführung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Wasserschwundmengen, wie etwa für die Gartenbewässerung. Diese können künftig grundsätzlich nur noch bis zum 31. März des Folgejahres geltend gemacht werden. Zudem wird eine rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Wasserwerken Wittenhorst zur Mitteilung von Wasserverbräuchen sowie mit dem Kommunalen Rechenzentrum bei der Gebührenfestsetzung geschaffen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Änderung im Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 412. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2016/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2017.
Nach der vorliegenden Kalkulation verändert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen geringfügig von 25,37 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2016 auf 25,29 Euro im Jahr 2017. Im Gegensatz dazu steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,72 Euro pro Kubikmeter auf 13,86 Euro an.
Die Anpassungen berücksichtigen zudem die Ergebnisse des Jahresabschlusses für 2015. Dieser wies einen Fehlbetrag von 1.634,47 Euro aus, wobei bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss von 347,69 Euro und bei den abflusslosen Gruben ein Fehlbetrag von 1.982,16 Euro verzeichnet wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung der Satzung in der Sitzung vom 23. November 2016 einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die Entscheidung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2016 treffen.
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- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 58. Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2016/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Neukalkulation des Gebührensatzes für das Jahr 2017.
Nach der vorliegenden Berechnung reduziert sich der Gebührensatz von bisher 0,85 Euro pro Meter auf 0,79 Euro pro Meter. Als Grund für diese Senkung wird die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2015 in Höhe von 3.932,69 Euro angeführt. Der entsprechende Jahresabschluss für das Jahr 2015 liegt der Vorlage bei.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23. November 2016 die vorliegende Änderung der Satzung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Rates am 1. Dezember 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 6Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2016/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln legt eine Neufassung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Grundlage für diese Neufassung ist die Neufassung des Landeswassergesetzes NRW vom Juli 2016. Diese gesetzliche Änderung ermöglicht es nun, auch Personal- und Verwaltungskosten sowie Aufwendungen zur Ermittlung der Umlagegrundlagen als umlagefähigen Aufwand einzubeziehen. Zudem wurden die Berechnungsgrundlagen landeseinheitlich neu gestaltet.
Nach den neuen Regelungen tragen die Eigentümer versiegelter Flächen 90 Prozent der Kosten, während die Eigentümer der übrigen Flächen 10 Prozent der Kosten tragen. Als Gebührenmaßstab dient die Grundstücksfläche. Durch die Einbeziehung der Verwaltungskosten und die Erhöhung des Verbandsbeitrags des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel steigt der Gesamtaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 10,9 Prozent.
Die Änderung der Verteilungsschlüssel führt zu einer Anpassung der Gebührensätze: Während die Gebühren für versiegelte Flächen deutlich steigen, sinken die Gebühren für übrige Flächen sowie Waldflächen. Die vorliegende Neufassung der Satzung ersetzt eine Änderungssatzung, um die Anpassung an das Landeswassergesetz sowie die Aktualisierung der Verbandsgrenzen in der Stadtkarte übersichtlich zusammenzuführen. In der Satzung werden die Umlagesätze vorerst weiterhin in Ar angegeben, da die technische Umstellung auf Quadratmeter noch aussteht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 712. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2016/0207.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0207.1 behandelt die 12. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln für das Jahr 2017. Die Kalkulation sieht eine Anpassung der Gebührensätze vor, die im Vergleich zum Vorjahr steigen. Konkret erhöht sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 130,61 € auf 133,07 €, für ein 240-Liter-Gefäß von 159,41 € auf 163,79 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 368,21 € auf 386,51 €. Zudem steigt die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall von 0,60 € auf 0,64 €. Für die Bereitstellung von Wertstoffgefätern sowie für die Altpapierentsorgung werden weiterhin keine Gebühren erhoben.
Als Gründe für die Anpassung werden die gestiegene Unternehmervergütung infolge einer Neuausschreibung der Abfallentsorgung sowie eine nach einer aktualisierten Prognose des Fachdienstes steigende Entsorgungskosten für Grünschnitt angeführt. Zudem wird eine rückläufige Menge der gebührenpflichtigen Restabfallmenge genannt. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2015 in Höhe von 66.047,39 €, welcher primär auf eine Erstattung des Kreises Wesel zurückzuführen ist, wurde in der Kalkulation gebührenmindernd berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit acht Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen mit der Empfehlung an den Rat beraten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 8REGIONALE 2022/2025 des Landes NRW; hier: Gesamtniederrheinische / EURGEGIONALE BewerbungZur Vorlage · 2016/0178 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0178 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Hamminkeln an einer gemeinsamen Bewerbung für die REGIONALE 2022/2025 des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat eine öffentliche Ausschreibung für diese regionalen Projekte durchgeführt. Ziel der REGIONALE ist es, durch interkommunale Kooperationen zusätzliche Fördergelder zu akquirieren und die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, der Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft zu fördern.
Es wird eine gesamtniederrheinische Bewerbung angestrebt, die die Regionen NiederRhein, die Standort Niederrhein GmbH und die Euregio Rhein-Waal zusammenführt. Diese Strategie soll die sozioökonomische Situation des Niederrheins durch einen größeren grenzüberschreitenden Kooperationsraum stärken. Die Kosten für den Bewerbungsprozess, die die Beauftragung einer Agentur zur Erstellung der Unterlagen umfassen, belaufen sich auf 51.000 Euro. Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt durch eine Aufteilung zwischen verschiedenen Akteuren, darunter die IHK Niederrhein, die Kreise Wesel und Kleve, die Stadt Duisburg sowie die Provinz Gelderland.
Für die Stadt Hamminkeln wird die Teilnahme als kostenneutral dargestellt. Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung, um die Interessen ländlicher Räume gegenüber Metropolregionen zu vertreten und eigene Projekte in den Fördertopf einzubringen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, sich dieser Bewerbung anzuschließen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 9Radtouristisches Knotenpunktsystem im Kreis WeselZur Vorlage · 2016/0208 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2016/0208 des Bürgermeisters befasst sich mit der Entwicklung eines flächendeckenden radtouristischen Knotenpunktsystems im Kreis Wesel. In den angrenzenden Kreisen Kleve, Viersen, Heinsberg sowie im Rhein-Kreis-Neuss und im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird derzeit ein System nach niederländisch-belgischem Vorbild aufgebaut. Um den Kreis Wesel an dieses überregionale Orientierungssystem anzuschließen, ist die Installation von Knotenpunktstandorten an Kreuzungen touristischer Radrouten vorgesehen. Dies umfasst die Ergänzung bestehender Wegweiser um Komponenten wie Knotenpunkt-Hüte, Nummerneinschübe und Übersichtstafeln.
Ziel ist es, die überregionalen Routen „Niederrheinroute“ und „3-Flüsse-Route“ lückenlos zu beschildern, um eine Unterbrechung des Systems im Stadtgebiet von Hamminkeln zu vermeiden. Eine Verknüpfung mit den lokalen Routen des Hamminkelner Verkehrsvereins sowie die Einbindung des Radwegenetzes der Biologischen Station des Kreises Wesel wird angestrebt, um die Verweildauer von Gästen zu erhöhen. Die Verdichtung des Systems wird zudem als Faktor für die Bewerbung der Region Niederrhein im Rahmen der „Regionale 2022“ genannt. Die Vorlage weist darauf hin, dass der Tourismus ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor ist, wobei die Ausgaben von Übernachtungsgästen deutlich über denen von Tagestouristen oder Campern liegen.
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- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 10Carsharing mit ElektroautosZur Vorlage · 2016/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Einführung eines E-Carsharing-Modells, um die CO2-Emissionen im Rahmen der Klimaschutzziele zu reduzieren und die bestehende Dienstwagenflotte zu modernisieren. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Anmietung von drei Elektrofahrzeugen vor, bestehend aus zwei Personenwagen der Modelle Nissan LEAF oder Renault Zoe sowie einem Transporter des Typs Nissan e-NV200. Die Fahrzeuge sollen sowohl der Verwaltung als auch Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Das Nutzungskonzept sieht für die Bediensteten der Verwaltung eine Vorausbuchungsgarantie von Montag bis Donnerstag sowie Freitagvormittag vor. Gewerbetreibende können feste Zeitblöcke buchen, während die Nutzung für die Öffentlichkeit insbesondere abends und an Wochenenden vorgesehen ist. Zur Infrastruktur gehört die Reservierung von Parkplätzen an einer Ladesäule hinter dem Rathaus, wobei der Betreiber eine zusätzliche Wallbox zur gleichzeitigen Ladung von drei Fahrzeugen kostenfrei bereitstellen soll.
Finanziell basiert die Vorlage auf einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, die den Einsatz der E-Fahrzeuge den Kosten bisheriger Dienstwagen und Privat-PKW-Entschädigungen gegenüberstellt. Ein 16-monatiger Mietvertrag soll durch einen Rabatt von 25 Prozent wirtschaftlich gestaltet werden. Die Kosten für die Nutzung durch Bürger und Gewerbetreibende sind über verschiedene Pakete und Gebührenmodelle geregelt. Der Klimaschutzmanager wird das Projekt begleiten und nach einem Jahr einen Bericht an den Haupt- und Finanzausschuss erstatten, um die Fortführung des Modells zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 11Vorbereitung vertraglicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern zur Anlegung eines technischen HochwasserschutzesZur Vorlage · 2016/0201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0201 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Vorbereitung vertraglicher Regelungen mit Grundstückseigentümern zur Einrichtung eines technischen Hochwasserschutzes. Als Maßnahme wird die Anlage einer Polderfläche im Bereich zwischen der Autobahn A3 und der östlichen Eindämmung des Isselverlaufs, zwischen der Brücke Venninghauser Straße und Vierwinden, in Betracht gezogen. Ziel dieses Vorhabens ist es, Spitzenpegelstände abzufedern und die Stabilität der Isseldämme zu gewährleisten, um Schutz für landwirtschaftliche Flächen, Gebäude sowie die Ortslage Ringenberg zu erreichen.
Im Rahmen einer Versammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümern am 25. Oktober 2016 wurden das Vorhaben sowie der Entwurf einer Erklärung vorgestellt. Nach der Aufnahme von Anregungen aus dieser Veranstaltung wurde ein Vertrag erstellt, dem eine Eigentümererklärung vorangestellt ist. Diese Erklärung dient dazu, die grundsätzliche Bereitschaft der Eigentümer zur Anwendung der vertraglichen Regelungen sowie die Absicht zur Unterzeichnung der Verträge zu dokumentieren. Die Verwaltung soll zunächst die Erklärungen aller Eigentümer einholen, bevor im nächsten Schritt die eigentlichen Verträge zur Umsetzung der Maßnahme geschlossen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendigen Eigentümererklärungen einzuholen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 12Beratung über StadtwerkeZur Vorlage · 2016/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0212 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Beratung über eine mögliche Gründung von Stadtwerken in Hamminkeln. Im Rahmen der Vorlage wird auf die Arbeit einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe verwiesen, die unter Einbeziehung eines externen Beratungsbüros die Chancen und Risiken einer solchen Gründung untersucht hat. Ziel der Untersuchungen war die Definition von Szenarien für eine mögliche Netzbetriebsgesellschaft unter der Prämisse einer Risikominimierung.
Hinsichtlich der Kläranlage wurde die Verwaltung angewiesen, Gespräche mit benachbarten Kommunen zu führen, um die bedarfsgerechte Abnahme von Leistungen zu prüfen. Erste Gespräche hierzu wurden bereits durchgeführt.
Die Vorlage stellt fest, dass eine Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft aufgrund der aktuellen Laufzeiten der Netzkonzessionsverträge kurzfristig nicht realisierbar ist. Eine erneute Überprüfung des Sachverhalts soll erst nach Ablauf dieser Verträge bzw. nach Ausnutzung von Sonderkündigungsmöglichkeiten erfolgen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, die Beratung zu diesem Thema ab dem Jahr 2022 wieder aufzunehmen.
Auf Basis dieser Erkenntnisse empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die geplante Stadtwerkegründung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen. Der Ausschuss hat diese Empfehlung einstimmig ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 23.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (14. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen