12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 12. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2017.
Nach der vorliegenden Kalkulation verändert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen geringfügig von 25,37 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2016 auf 25,29 Euro im Jahr 2017. Im Gegensatz dazu steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,72 Euro pro Kubikmeter auf 13,86 Euro an.
Die Anpassungen berücksichtigen zudem die Ergebnisse des Jahresabschlusses für 2015. Dieser wies einen Fehlbetrag von 1.634,47 Euro aus, wobei bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss von 347,69 Euro und bei den abflusslosen Gruben ein Fehlbetrag von 1.982,16 Euro verzeichnet wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung der Satzung in der Sitzung vom 23. November 2016 einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die Entscheidung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2016 treffen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 23.11.2016kein Ergebnis hinterlegt