Vorbereitung vertraglicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern zur Anlegung eines technischen Hochwasserschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0201 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Vorbereitung vertraglicher Regelungen mit Grundstückseigentümern zur Einrichtung eines technischen Hochwasserschutzes. Als Maßnahme wird die Anlage einer Polderfläche im Bereich zwischen der Autobahn A3 und der östlichen Eindämmung des Isselverlaufs, zwischen der Brücke Venninghauser Straße und Vierwinden, in Betracht gezogen. Ziel dieses Vorhabens ist es, Spitzenpegelstände abzufedern und die Stabilität der Isseldämme zu gewährleisten, um Schutz für landwirtschaftliche Flächen, Gebäude sowie die Ortslage Ringenberg zu erreichen.
Im Rahmen einer Versammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümern am 25. Oktober 2016 wurden das Vorhaben sowie der Entwurf einer Erklärung vorgestellt. Nach der Aufnahme von Anregungen aus dieser Veranstaltung wurde ein Vertrag erstellt, dem eine Eigentümererklärung vorangestellt ist. Diese Erklärung dient dazu, die grundsätzliche Bereitschaft der Eigentümer zur Anwendung der vertraglichen Regelungen sowie die Absicht zur Unterzeichnung der Verträge zu dokumentieren. Die Verwaltung soll zunächst die Erklärungen aller Eigentümer einholen, bevor im nächsten Schritt die eigentlichen Verträge zur Umsetzung der Maßnahme geschlossen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendigen Eigentümererklärungen einzuholen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 23.11.2016kein Ergebnis hinterlegt