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Beschlussvorlage

9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

2016/0203 01.12.2016

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Mit dieser Vorlage wird eine Neukalkulation der Gebühren für das Jahr 2017 vorgelegt. Dabei sinkt die Schmutzwassergebühr von 2,89 €/m³ auf 2,80 €/m³, da ein Überschuss aus dem Jahr 2015 gebührenmindernd berücksichtigt wird. Die Niederschlagswassergebühr steigt hingegen von 0,84 €/m² auf 0,87 €/m², da der vorhandene Überschuss die gestiegenen Kosten, unter anderem durch die Abwasserabgabe, nicht vollständig deckt.

Die Satzungsänderung erfolgt unter anderem aufgrund gesetzlicher Anpassungen im Landeswassergesetz sowie im Abwasserabgabengesetz NRW. Die Neufassung orientiert sich an der angepassten Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Dies umfasst auch die Aufnahme von Bestimmungen zur Datenerhebung, -speicherung und -nutzung gemäß dem Datenschutzgesetz NRW.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einführung einer Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Wasserschwundmengen, wie etwa für die Gartenbewässerung. Diese können künftig grundsätzlich nur noch bis zum 31. März des Folgejahres geltend gemacht werden. Zudem wird eine rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Wasserwerken Wittenhorst zur Mitteilung von Wasserverbräuchen sowie mit dem Kommunalen Rechenzentrum bei der Gebührenfestsetzung geschaffen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Änderung im Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen.

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