12. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0207.1 behandelt die 12. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln für das Jahr 2017. Die Kalkulation sieht eine Anpassung der Gebührensätze vor, die im Vergleich zum Vorjahr steigen. Konkret erhöht sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 130,61 € auf 133,07 €, für ein 240-Liter-Gefäß von 159,41 € auf 163,79 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 368,21 € auf 386,51 €. Zudem steigt die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall von 0,60 € auf 0,64 €. Für die Bereitstellung von Wertstoffgefätern sowie für die Altpapierentsorgung werden weiterhin keine Gebühren erhoben.
Als Gründe für die Anpassung werden die gestiegene Unternehmervergütung infolge einer Neuausschreibung der Abfallentsorgung sowie eine nach einer aktualisierten Prognose des Fachdienstes steigende Entsorgungskosten für Grünschnitt angeführt. Zudem wird eine rückläufige Menge der gebührenpflichtigen Restabfallmenge genannt. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2015 in Höhe von 66.047,39 €, welcher primär auf eine Erstattung des Kreises Wesel zurückzuführen ist, wurde in der Kalkulation gebührenmindernd berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit acht Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen mit der Empfehlung an den Rat beraten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2016kein Ergebnis hinterlegt