Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd"
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0195 liegt ein Antrag eines privaten Anliegers vor, den Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“ zu ändern. Gegenstand des Antrags ist ein Bereich am Übergang der Straße Hasseler Paß in die Straße Kerkenpatt. Auf einem Grundstück an der Straße Hasseler Paß wurde eine mit Rasengittersteinen befestigte Stellplatzfläche angelegt, die laut Bebauungsplan als private Grünfläche festgesetzt ist. Da die aktuelle bauliche Situation durch die Anordnung von Garagen eine Nutzung des angrenzenden Fußweges erschwert, sieht der Antrag die Verschiebung eines Pollerstandortes vor. Dieser Poller soll ursprünglich den Straßenverkehrsraum vom Fußweg abgrenzen und die Nutzung des Stellplatzes verhindern. Eine Verschiebung des Pollers würde die Nutzung der Fläche ermöglichen, erfordert jedoch eine Teilaufhebung der Festsetzung für den Fuß- und Radweg sowie eine Anpassung der privaten Grünfläche.
Die Fachverwaltung hat den Antrag geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Änderungsantrag nicht zu entsprechen. Als Gründe führt die Verwaltung die eingeschränkte Sicht durch die vorhandenen Garagen sowie die Verfügbarkeit ausreichender öffentlicher Stellflächen im Umfeld an. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Stellplatzanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Eine städtebauliche Begründung für die notwendigen Änderungen der Flächenfestsetzungen sei nicht ausreichend gegeben, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Änderung erkennbar ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 16.11.2016kein Ergebnis hinterlegt