Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" - Städtebauliche Bewertung der ErwerbsangeboteZur Vorlage · 2016/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0190 der Fachdienste 61 befasst sich mit der städtebaulichen Bewertung von drei Erwerbsangeboten für das Grundstück des Sportplatzes „Brüner Straße“ im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“. Grundlage der Bewertung sind Kriterien wie die Anzahl der Wohneinheiten, die Durchmischung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, die Barrierefreiheit sowie die bauliche Gestaltung.
Das erste Angebot wird als detaillierte Planung bewertet, die die städtebaulichen Kriterien erfüllt, jedoch Abweichungen beim Entwässerungskonzept sowie die Option eines Cafés vorsieht, was Anpassungen am Bebauungsplan erfordern würde. Das zweite Angebot beinhaltet den Vorschlag für ein Seniorenheim mit 80 Plätzen sowie ein Ärztehaus oder eine Tagespflegeeinrichtung. Dieses Angebot weist einen höheren baulichen Verdichtungsgrad auf und würde eine wesentliche Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplanes voraussetzen. Das dritte Angebot sieht eine hofartige Gruppenbebauung vor und hält die Vorgaben zur Bauweise weitgehend ein, weist jedoch einen höheren Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf.
In der städtebaulichen Gesamtbewertung der Verwaltung wird dem ersten Angebot die erste Priorität eingeräumt, gefolgt von Angebot 2 und Angebot 3. Im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde jedoch eine abweichende Empfehlung ausgesprochen: Der Ausschuss empfahl dem Haupt- und Finanzausschuss, Angebot 3 mit einer Mehrheit von elf zu drei Stimmen als erste Priorität zu präferieren, während Angebot 2 die zweite und Angebot 1 die dritte Priorität einnimmt.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Mattenkamp“. Ziel der Planung ist die Schaffung eines dauerhaften Wohnstandortes im Ortsteil Brünen. Hintergrund ist der Erwerb eines Grundstücks an der Straße Mattenkamp, der auf einem Beschluss des Rates vom 3. Februar 2016 basiert, um den Wohnbedarf von Geflüchteten und Asylbegehrenden nachhaltig zu decken.
Das betreffende Grundstück liegt im Eckbereich der Straßen Mattenkamp und des Alten Rheder Weges. Obwohl eine Aufstellung des Bebauungsplans aufgrund gesetzlicher Erleichterungen im Außenbereich nicht zwingend erforderlich wäre, strebt die Verwaltung eine Überplanung an. Dies soll die langfristige Nutzung sowie eine spätere Umwandlung in regulären Mietwohnraum ermöglichen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Festsetzung eines Mischgebiets vor, wobei bestimmte Nutzungsarten wie Gartenbaubetriebe, Tankstellen oder Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden sollen. Die Bebauung ist als zweigeschossig und offen geplant, um eine städtebauliche Abstufung zur angrenzenden eingeschossigen Bebauung zu gewährleisten. Zudem ist ein fünf Meter breiter Grünstreifen zur angrenzenden Landschaft vorgesehen. Die Zufahrt soll über die Straße Mattenkamp erfolgen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist im Parallelverfahren beabsichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 458. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0192 der Fachdienste 61 behandelt die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden.
Die Planung steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“. Ziel ist die Schaffung eines dauerhaften Wohnstandortes für Geflüchtete und Asylbegehende im Ortsteil Brünen. Hierzu wurde bereits beschlossen, ein Grundstück im Bereich der Straßen Mattenkamp und des Alten Rheder Weges zu erwerben. Da das betreffende Grundstück im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll die Änderung eine Umwandlung in eine gemischte Baufläche vorsehen. Dies entspricht der Planung des parallel erstellten Bebauungsplanentwurfs Nr. 17. Zudem soll die Darstellung der gemischten Baufläche auf kleinteilige Flächen im Bereich des Alten Rheder Weges und der Weseler Straße ausgeweitet werden, um die dort bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortskern Brünen Nord“ auf die Ebene des Flächennutzungsplanes zu übertragen.
Nach einer Vorabstimmung mit dem Regionalverband Ruhr liegen keine Bedenken gegen die Baulandausweisung vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.
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- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 555. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche in Dingden-Lankern, die für die Nutzungen „Hotel / Restaurant“ sowie ein „Informationszentrum Dingdener Heide“ vorgesehen ist.
Nach einem bereits im Jahr 2015 gefassten Aufstellungsbeschluss wurden im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren Schallschutz- und Verkehrsgutachten erstellt. Das Schallschutzgutachten sieht Maßnahmen wie eine 1,5 Meter hohe Mauer zur teilweisen Einfassung des Parkplatzes vor, um den Lärmschutz für die Nachbarschaft zu gewährleisten. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die geplante Erweiterung keine signifikanten Steigerungen der Verkehrsströme zu erwarten sind und die bestehenden Verkehrsverhältnisse für die Abwicklung des Verkehrs ausreichen.
Zudem liegt ein Antrag eines Anliegers vor, ein angrenzendes Grundstück in die Sondergebietsfläche einzubeziehen. Die Verwaltung befürwortet diesen Schritt, da die Einbeziehung des Grundstücks die Zufahrtssituation entlasten würde und eine ergänzende Nutzung, etwa als Gästehaus, planerisch sinnvoll erscheint. Aufgrund der Veränderung des Geltungsbereichs wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die Annahme des erneuten Aufstellungsbeschlusses einstimmig empfohlen.
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- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2016/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0193 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“. Die Verwaltung beantragt einen erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche in Dingden-Lankern, die für die Nutzung als Hotel, Restaurant sowie als Informationszentrum Dingdener Heide vorgesehen ist. Die Planung steht im Zusammenhang mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorliegende Gutachten zum Schallschutz und zum Verkehr deuten darauf hin, dass durch bauliche Maßnahmen, wie eine Mauer am Parkplatz, ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet werden kann. Das Verkehrsgutachten geht davon aus, dass keine signifikante Steigerung der Verkehrsströme im Vergleich zum aktuellen Betrieb der Gaststätte und des Festsaales zu erwarten ist.
Zudem liegt ein Antrag eines Anliegers vor, ein angrenzendes Grundstück in das Sondergebiet einzubeziehen. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag stattzugeben, da eine Erweiterung des Gebiets um eine ergänzende Nutzung, etwa als Gästehaus, planerisch sinnvoll erscheint. Durch die Einbeziehung des Grundstücks würde die Verkehrsbelastung auf der Zufahrt zum Lankerner Schulweg entlastet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt bereits einstimmig empfohlen, den erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligungsverfahren zu beschließen.
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- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd"Zur Vorlage · 2016/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0195 liegt ein Antrag eines privaten Anliegers vor, den Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“ zu ändern. Gegenstand des Antrags ist ein Bereich am Übergang der Straße Hasseler Paß in die Straße Kerkenpatt. Auf einem Grundstück an der Straße Hasseler Paß wurde eine mit Rasengittersteinen befestigte Stellplatzfläche angelegt, die laut Bebauungsplan als private Grünfläche festgesetzt ist. Da die aktuelle bauliche Situation durch die Anordnung von Garagen eine Nutzung des angrenzenden Fußweges erschwert, sieht der Antrag die Verschiebung eines Pollerstandortes vor. Dieser Poller soll ursprünglich den Straßenverkehrsraum vom Fußweg abgrenzen und die Nutzung des Stellplatzes verhindern. Eine Verschiebung des Pollers würde die Nutzung der Fläche ermöglichen, erfordert jedoch eine Teilaufhebung der Festsetzung für den Fuß- und Radweg sowie eine Anpassung der privaten Grünfläche.
Die Fachverwaltung hat den Antrag geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Änderungsantrag nicht zu entsprechen. Als Gründe führt die Verwaltung die eingeschränkte Sicht durch die vorhandenen Garagen sowie die Verfügbarkeit ausreichender öffentlicher Stellflächen im Umfeld an. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Stellplatzanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Eine städtebauliche Begründung für die notwendigen Änderungen der Flächenfestsetzungen sei nicht ausreichend gegeben, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Änderung erkennbar ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
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- 01.12.2016 · Rat (17. Sitzung)
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 8Antrag auf Anordnung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Roßmühle" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2016/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0196 liegt ein Bürgerantrag vor, der Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln fordert. Die Anwohner der Straße Roßmühle 1 bis 21 beantragen die Vermeidung von Durchgangsverkehr sowie eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus. Als konkrete Maßnahme wird die Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr vorgeschlagen, da die Anlieger eine Nutzung durch gebietsfremden Verkehr, unter anderem durch Lkw, feststellen.
Eine aktuelle Verkehrszählung vom Oktober 2016 ergab ein Verkehrsaufkommen von etwa 450 Fahrzeugen pro Tag, wobei 36 Lkw registriert wurden. Im Vergleich zu einer Zählung aus dem Jahr 2010 ist die Verkehrsmenge leicht gesunken, das Geschwindigkeitsniveau ist jedoch von 22 km/h auf 30 km/h gestiegen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Verkehrsmenge nicht allein aus der Größe des angrenzenden Baugebiets ableitbar ist, was auf einen Anteil an gebietsfremdem Verkehr hindeutet.
Da eine vollständige Sperrung laut Verwaltung zu Verdrängungseffekten auf andere Straßen wie die Sedgefieldstraße oder die Diersfordter Straße führen könnte, wird eine dauerhafte Vollsperrung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Stattdessen wird eine probeweise Sperrung vorgeschlagen. Dabei soll die Durchfahrt durch Abpollerung für Lkw und Landmaschinen unterbrochen werden, während die Durchfahrtsbreite für Personenkraftwagen erhalten bleibt, um das Geschwindigkeitsniveau zu dämpfen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, diese probeweise Sperrung für die Dauer von einem halben Jahr durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 9Errichtung einer Autobahnanschlussstelle an der B 70 und Ortsumgehung im Ortsteil Brünen - Antrag der CDU auf Erstellung eines VerkehrsgutachtensZur Vorlage · 2016/0197 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion, den zuständigen Straßenbaulastträger mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens zu beauftragen. Gegenstand der Untersuchung sollen die Errichtung einer Autobahnanschlussstelle an der B 70 sowie eine damit verbundene Ortsumgehung im Ortsteil Brünen sein, um Informationen über die Verkehrsstromverteilung bei unterschiedlichen Trassenvarianten gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zu gewinnen.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen der Vorbereitungen bereits ein Gespräch mit dem zuständigen Verkehrsministerium stattgefunden und im September 2016 eine Verkehrszählung an der B 70 durchgeführt wurde. Dabei wurde eine maximale Tagesfrequenz von 5.779 Fahrzeugen mit einem LKW-Anteil von etwa 6 % ermittelt.
Auf Bundesebene wurde die Entscheidung des Kabinetts zur Bundesverkehrswegeplanung getroffen, und die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren sind eingeleitet. Ein Planungsprozess durch den Landesbetrieb Straßen NRW kann erst nach Verabschiedung der Gesetze und der Einstufung in den vordringlichen Bedarf beginnen. Da der Landesbetrieb zunächst eine Priorisierung der Maßnahmen vornehmen muss, wird mit einem Beginn der Planungen für die B 70 mit einer mehrjährigen Verzögerung gerechnet. Da eine zum jetzigen Zeitpunkt durch die Stadt finanzierte Verkehrsuntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise erneut aktualisiert werden müsste, sieht die Verwaltung derzeit keinen konkreten Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag der CDU-Fraktion zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu entsprechen.
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- 16.11.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen